BaFin-Aufsicht für Kryptowährungen
Seit dem 01.01.2020 ergeben sich rechtliche Verschärfungen für Kryptowährungen. Danach benötigen Geschäftsmodelle, welche auf Basis von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen operieren, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Was ändert die BaFin-Aufsicht?
Die maßgebliche Änderung betrifft das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG). In dem neuen Tatbestand wird nun die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, zu einer erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung gemacht (§§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 6, Abs. 11 S. 4, 5 KWG).
Die Begriffe sind dabei eher weit zu verstehen. Insbesondere unter „Kryptowerten“ sind (wohl) nicht nur Blockchain-basierte Bezahleinheiten, sondern auch tokenisierte Anlageprodukte (digitale Wertpapiere etc.) inbegriffen.
Im Ergebnis tendiert die neue Gesetzeslage also dazu, alle Dienstleistungen, die sich mit Kryptowerten beschäftigen, von einer BaFin-Erlaubnis abhängig zu machen. Da das Betreiben von regulierten Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Lizenz eine Straftat darstellt, empfiehlt sich mindestens eine genaue Prüfung des eigenen Geschäftsmodells.
Anforderungen der BaFin-Lizenz
Vor allem an die Geschäftsführung eines Finanzdienstleistungsinstituts stellt die BaFin hohe Anforderungen. So muss ein Geschäftsführer etwa neben einer einschlägigen Berufsausbildung oder Studium im juristischen oder wirtschaftlichen Umfeld auch praktische Erfahrungen vorweisen können.
Dies kann unter Umständen eine gewisse Inkongruenz mit dem bisherigen Sektor hervorrufen, da dieser zurzeit vornehmlich in einer eher jungen Startup-Szene angesiedelt ist.
Ein europäischer Alleingang
Mit den Neuerungen isoliert sich Deutschland von dem Rest der EU. Als eines der ersten Länder überhaupt versucht der Gesetzgeber einen rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte zu schaffen. Dies könnte zwar kurzfristig eine Abwanderung bzw. eine Stagnation auf dem Gebiet bedeuten. Allerdings sollte eine solche Überlegung vor dem Hintergrund getroffen werden, dass Deutschland zwar – noch – einen Alleingang wagt, eine europäische Lösung aber nur noch eine Frage der Zeit ist.
Demnach sollte die avantgardistische Haltung eher begrüßt werden. Schließlich signalisiert ein solches Vorgehen ebenfalls, dass Deutschland sich dem unausweichlichen technologischen Wandel im Bereich der Kapitalmärkte nicht weiter verwehrt.