Axel-Springer klagt erneut gegen Eyeo
Nach knapp einem Jahr seit der abgewiesenen Wettbewerbsklage vor dem Bundesgerichtshof erhebt Axel Springer gegen das Kölner Unternehmen Eyeo erneut eine Klage. Dieses Mal handelt es sich jedoch um eine Urheberrechtsklage vor dem Landgericht Hamburg.
Eyeo vertreibt seit 2011 eine kostenlose Open-Source-Software „Adblock Plus“, welche die Einblendung von Werbung verhindert. Werbungen, die von den Filterregeln der sog. „Blacklist“ erfasst werden, werden automatisch blockiert. Die Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme ihrer Werbung in eine sog. „Whitelist“ gegen Geld wieder zu ermöglichen. Nach Angaben von Eyeo ist die Aufnahme in die Whitelist nur für größere Unternehmen kostenpflichtig und für mittlere Unternehmen kostenlos.
In seiner Entscheidung vom 19.04.2018 (Az. I ZR 154/16) sah der Bundesgerichtshof im Angebot des Werbeblockers „Adblock Plus“ des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige, aggressive Geschäftspraxis. Eyeo erziele Einkünfte durch die mögliche Aufnahme von Unternehmen in die Whitelist.
Außerdem entscheide nicht Eyeo, sondern der einzelne Nutzer, ob das Programm installiert und eingesetzt werden soll oder nicht.
„Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein“, sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer.
Dadurch sieht der Verlag eine Beschädigung der zentralen Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus und den offenen Zugang zu meinungsbildenden Information als gefährdet an.
Es ist zu vermuten, dass die Parteien wieder durch alle Instanzen gehen werden, so dass eine endgültige Entscheidung noch einige Zeit auf sich warten lassen wird.