Achtung Vermieter! Häufige Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzung von Kurzzeituntermietern
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28. August 2017
In ihrer Pressemitteilung vom 23.08.2017 empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern Vermietern auf Wohnungsvermittlungsplattformen bereits zusammen mit ihrem Angebot eine Belehrung darüber abzugeben, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf.
Begehen die Kurzzeitmieter Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss des Vermieters während der Mietzeit, so erhält der Vermieter als Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und muss die Rechtsanwaltskosten tragen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern kann also eine Belehrung des Vermieters in seinem Wohnungsangebot zur erfolgreichen Abwehr der Abmahnung beitragen.