Abmahnungen in Sachen Heike Schmidt durch RA Sandhage erfolgten ohne Auftrag von Frau Schmidt
Für den Kollegen Sandhage wird es nun endgültig eng: Wie ich bereits berichtet habe, hätte heute vor dem Landgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügungssache die mündliche Verhandlung stattgefunden. In diesem Verfahren haben wir unsere Mandantschaft ausschließlich mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs verteidigt. Das Landgericht hatte Frau Schmidt persönlich geladen und dem Kollegen Sandhage die Auflage erteilt, eine Vollmacht seiner Mandantin vorzulegen.
Gestern nahm der Kollege Sandhage den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, so dass der Verhandlungstermin wieder abberaumt wurde. Frau Schmidt erschien gleichwohl zur Terminsstunde und erläuterte sowohl dem Gericht als auch mir anschließend telefonisch, dass RA Sandhage zu keinem Zeitpunkt ein Mandat für Abmahnungen erteilt worden sei. Sie habe lediglich im Rahmen der von Herrn Sandhage angebotenen „Abmahnflatrate“ einen Auftrag auf Überprüfung ihres Internetshops bzw. zur Beratung zur Verteidigung gegen Abmahnungen erteilt. Von dem hiesigen Verfahren habe Sie erst durch die persönliche Ladung des Gerichts erfahren.
Soweit ich es übersehe, wurden in Sachen Heike Schmidt -mindestens- um die fünfzig Abmahnungen ausgesprochen.
Damit sind auch im Fall Heike Schmidt die Grundlagen für alle Abgemahnten gegeben, den Kollegen Sandhage auf Schadensersatz, insbesondere Erstattung eigener Anwaltskosten, in Anspruch nehmen zu können.