Bearbeitungsgebühren für Kredite unwirksam
Bearbeitungsgebühren für Kredite von Banken sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am 04.07.2017 entschieden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn diese Bearbeitungsgebühren für Kredite in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Bank geregelt sind. Individuelle Vereinbarungen über Bearbeitungsgebühren für Kredite sind dagegen zulässig. Es ist in der Praxis aber der Regelfall, dass Banken ihre Bearbeitungsgebühren für Kredite nicht individuell vereinbaren, sondern in ihre AGB schreiben.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass es sich bei den Entgeltklauseln um Preisnebenabreden handelt, die den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen. Die Angemessenheit dieser Klauseln lässt sich auch nicht mit Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr rechtfertigen. Deshalb gelten für die Wirksamkeit derartiger Preisklauseln in AGB im Verhältnis zwischen Banken und Unternehmen die gleichen Anforderungen wie im Verhältnis zu Verbrauchern.
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist auch für Technologieunternehmen von besonderer Bedeutung, die sich in der Vergangenheit über Banken finanziert haben. Wer seine bereits an die Bank gezahlten Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern will, sollte sich aber beeilen. Denn der Bundesgerichtshof hat den Unternehmern zwar eine Tür geöffnet, aber nur für begrenzte Zeit. Der Zeitraum, für den die Banken zur Kasse gebeten werden können, ist durch die Verjährung begrenzt. Die Verjährungsfirst beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit Kenntnis von dem Rückforderungsanspruch. Leider billigt der Bundesgerichtshof den Unternehmern nicht zu, dass sie erst nach Verkündung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 04.07.2017 Kenntnis von der Rückforderungsmöglichkeit erhalten haben. Der Bundesgerichtshof verweist dagegen auf die Tatsache, dass bereits im Jahr 2011 mehrere Oberlandesgerichte die Bearbeitungsgebühren für Kredite in den AGB der Banken für unzulässig erklärt haben. Deshalb beginnt die Verjährung für Rückforderungsansprüche bereits im Jahr 2011 und Bearbeitungsgebühren aus der Zeit vor dem 01.01.2014 sind bereits verjährt.
Was können Sie tun?
Prüfen Sie, ob Sie seit dem 01.01.2014 Bearbeitungsgebühren für Kredite an Ihre Bank gezahlt haben. Wenn ja, können Sie die Bank zur Rückzahlung auffordern. Verweisen Sie dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes, empfiehlt Rechtsanwältin Nato Abesadze aus Berlin. Wenn die Bank nicht reagiert oder Ihre Forderung ablehnt, können Sie einen Anwalt aufsuchen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Rückzahlung der im Jahr 2014 gezahlten Bearbeitungsgebühren für Kredite verjährt am 31.12.2017. Zur Verjährungsunterbrechung muss Ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.
Für Fragen und Hinweise zum Thema, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.