„Das Amt des DFB-Präsidenten darf nicht belastet werden. Das Amt steht über der Person. Deshalb die Entscheidung, die mir unheimlich schwer gefallen ist. Der DFB ist mehr als ein Job für mich gewesen, sondern immer eine Herzensangelegenheit. Die WM 2006 war ein Highlight meines Lebens, den ich nie vergessen werde“, so Wolfgang Niersbach vor wenigen Minuten. Weiterhin erklärte der 64-Jährige, der Rücktritt sei nicht auf einen Vertrauensentzug der Landesverbände zurückzuführen, vielmehr habe er sich entschlossen, die politische Verantwortung zu übernehmen. Vorläufig sollen nach Medienberichten Reinhard Rauball und Rainer Koch das Amt des DFB-Präsidenten übernehmen. Es bleibt spannend. Interessant wird sein, welche Details der Präsidiumssitzung in den nächsten Stunden veröffentlicht werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Bei der Leichtathletik-WM in Peking stehen Medienberichten zufolge die 400-Meter-Läuferin Joyce Zakary und die Hürdenläuferin Koki Manunga unter Dopingverdacht. Zakary war im Vorlauf in 50,71 Sekunden Landesrekord über 400 m gelaufen. Zum Halbfinale ist sie aber ohne Angabe von Gründen nicht angetreten. Manunga war bereits in der ersten Runde über 400 m Hürden klar ausgeschieden. Beide Athletinnen seien positiv auf ein maskierendes Mittel einer bisher unbekannten Dopingsubstanz getestet worden.
Bereits im Vorfeld der WM war der kenianische Leichtathletikverband Athletics Kenya wiederholt schweren Dopingvorwürfen ausgesetzt. In den vergangenen Jahren sind eine ganze Reihe von Athleten aus Kenia wegen Dopings gesperrt worden. Die neuen Vorfälle könnten die bisher überragenden Leistungen der Kenianer bei der WM überschatten. Nach vier Wettkampftagen führt Kenia im Medaillenspiegel mit insgesamt neun Medaillen deutlich.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Erwischt hat es dieses Mal die Geher: Olympiasieger Olga Kaniskina, Sergej Kirdjapkin, Waleri Bortschin sowie Weltmeister Sergej Bakulin wurden für drei Jahre und zwei Monate bzw. acht Jahre gesperrt. Den einstigen Jugend- und Juniorenweltmeister Wladimir Kanajkin ereilte gar eine lebenslange Suspendierung.
Alle Maßnahmen wurden zum Oktober 2012 rückdatiert. Profitieren kann davon insbesondere Kirdjapkin, der dadurch seine Titelverteidigung über 50 Kilometer in Rio 2016 in Angriff nehmen darf. Dieser Umstand lässt die Debatte um die nunmehr abgesetzte Osaka-Regel aufleben: Wer eine zumindest sechsmonatige Sperre auferlegt bekam, fehlte automatisch bei den darauffolgenden Olympischen Spielen. Klang logisch. Allerdings wurde diese Handhabe bereits im Oktober 2011 vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne gekippt. Der CAS sah darin einen Verstoß gegen den WADA-Code. Eine Sperre sei Strafe genug; „ungültig und nicht durchsetzbar“, so die Richter. Zwar gilt im Strafrecht das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“), aber aus Glaubwürdigkeitserwägungen im Kampf gegen Doping machte die Osaka-Regel durchaus Sinn. Ein Szenario, in dem ggf. Kirdjapkin Doppelolympiasieger ’12 und ’16 ist und darüber hinaus ein überführter Dopingsünder, wirft wiederholt ein schlechtes Licht auf den Leistungssport; und das zu Recht.
Es ist an der Zeit, das der Sport selbst – ohne „Zwang“ von außen – eine härtere Gangart anschlägt, um einen begeisternden und bereichernden Sport der Zukunft zu sichern. Im Übrigen kann die Ausrede, ein Rio-Triumph Kirdjapkins sei aufgrund des Wettkampfrückstands unwahrscheinlich, kaum Gewicht haben. Wahrscheinlichkeiten dürfen nicht in die Waagschale geworfen werden; dies hat bereits das vorläufige Startenlassen Rehms und dessen Folgen gezeigt. Zu hoffen bleibt, dass IOC und WADA die angesprochenen Probleme kennt und demnächst anpackt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Heute in einer Woche beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und damit die Jagd nach dem begehrten Weltmeistertitel. Selbstverständlich würde das Gastgeberland ihren Rekordsiegerstatus gern mit einem Erfolg untermauern. Ein Rückblick auf den 2. Titel der Brasilianer im Jahr 1962 zeigt allerdings eine Ungereimtheit auf.
Einer der Leistungsträger der damaligen Weltmeisterelf war Garrincha. Der Außenstürmer wurde in Chile Torschützenkönig und führte seine Mannschaft ins Finale. Im Halbfinale jedoch erhielt die brasilianische Fußballikone nach einer Tätlichkeit die rote Karte. Diese löst bekanntlich zumindest eine Sperre für das darauffolgende Spiel aus. Garrincha sollte demnach am Finale nicht teilnehmen dürfen. Es kam anders. Da der Hauptschiedsrichter selbst die Tätlichkeit nicht sah und den Brasilianer lediglich auf Hinweis seines Linienrichters des Feldes verwies, musste die Disziplinarkommission des Fußballweltverbands (FIFA) nach einem Einspruch gegen die Sperre über die Konsequenzen des Platzverweises entscheiden. Einzig der Linienrichter konnte durch Zeugenaussage das Fehlverhalten Garrinchas schildern. Dieser erschien nicht zum anberaumten Termin. Angeblich soll sein Fernbleiben gar erkauft worden sein. Die Sperre wurde aufgehoben. Garrincha spielte. Brasilien wurde Weltmeister.
Sollte nun versucht werden, den Garrincha-Freispruch mit der Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball Bunds (DFB) zum Phantomtor von Stefan Kießling beim Bundesligaspiel von Bayer Leverkusen gegen 1899 Hoffenheim in einen sportrechtlichen Vergleich zu setzen, dürfte ein klarer Gegensatz erkennbar werden. Das DFB-Sportgericht wertete das Phantomtor, stärkte die Entscheidungssouverinität des Schiedsrichters. So soll etwaiges Nachprozessieren jeglicher Schiedsrichterentscheidungen vermieden werden. Eben diese Souverinität blieb dem Schiedsrichter, welcher Garrincha die rote Karte zeigte, zum Nachteil der im Endspiel unterlegenen Tschechoslowakei verwehrt.
Dennis Cukurov