„Sportwettbetrug“ als neuer Straftatbestand
Wie schon im Zuge der Verwirklichung des Anti-Doping-Gesetzes heißt die Devise: Mehr Fairness und Schutz der Integrität des Sports. Dieses Mal: „Sportwettbetrug“.
Die Bundesregierung hat bereits vor knapp zwei Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. „Die bisherige Rechtslage hat Spiel- und Wettmanipulationen nur unzureichend erfasst. Das werden wir nun mit den neu zu schaffenden Straftatbeständen ändern“, erklärte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
So soll nach der Pönalisierung des Selbstdopings ein weiterer gezielter staatlicher Eingriff in den Sport erfolgen. Allerdings dürfte die Strafbarkeit des Wettbetruges im Gegensatz zum Selbstdoping kein Novum sein. Immerhin kommt der BGH auch ohne Sondervorschrift zur Strafbarkeit der Wettbetrüger. Zwar bereiten die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB im Einzelnen Probleme, indes überzeugt die Argumentation der Rechtsprechung.
Die Glaubwürdigkeit des Sports ist sicherlich ein hohes Gut, welches des staatlichen Schutzes bedarf. Hingewiesen sei jedoch an dieser Stelle auf die Gefahr der Überreizung der legislativen Macht.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask