Anklage – Strafprozess gg. Scheich Al-Sabah in der Schweiz

Gegen einen der mächtigsten Sportfunktionäre des IOC, den kuwaitischen Scheich Ahmad Al-Fahad Al-Sabah, der ein Vertrauter des IOC-Präsidenten Thomas Bach ist, wurde in der Schweiz Anklage erhoben. Nach Medienberichten des Spiegels wird im kommenden Jahr der Strafprozess vor einem Strafgericht in Genf beginnen u.a. wegen des Verdachts der schweren Urkundenfälschung. Die Ermittlungen laufen seit mehreren Jahren gegen den Scheich, nicht nur in der Schweiz, sondern auch im eigenen Land, in Kuwait und in den USA. In den USA wird seit 2017 wegen Schmiergeldzahlungen, die im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre innerhalb der FIFA geführt werden, gegen Al-Sabah ermittelt. Der Scheich weist alle Vorwürfe zurück. Dennoch lässt er seine Mitgliedschaft innerhalb des IOC momentan ruhen. Bereits im vergangenen Jahr hatte er sein Amt im FIFA-Council niedergelegt, gerade wegen der Ermittlungen gegen eine ganze Reihe von FIFA-Funktionären, so auch gegen den Kuwaiti. Bis zuletzt hielt er jedoch an einem Amt fest, und zwar an der Präsidentschaft im Dachverband aller 206 nationalen Olympischen Komitees (ANOC). Dieses Amt wollte er partout nicht aufgeben. In dieser Woche sollte er eigentlich wiedergewählt werden, ohne einen Gegenkandidaten in Tokio auf der ANOC-Vollversammlung. Doch daraus wird wohl nichts, wie der Spiegel berichtet, soll sich Al-Sabah nicht der Wahl stellen. Ein Gefolgsmann des Scheichs wird zeitweise die Geschäfte übernehmen, Robin Mitchell von den Fidschi-Inseln.

Mit einem funktionierenden Strafprozess kann hier nur die Hoffnung verbunden werden, dass solche machtgierigen Funktionäre, die Geschwüre am Sport, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ein für allemal verbannt werden.

 

Steffen Lask

FIFA-Funktionär in die USA überstellt

Einer von sieben FIFA-Funktionären, die im Mai kurz vor dem FIFA-Jahreskongress durch Schweizer Bundesbehörden festgenommen wurden, wurde kürzlich an die USA ausgeliefert. Um wen es sich handelt, ist unklar. Medienberichten zufolge soll es der ehemalige FIFA-Vize- und CONCAF-Präsident Jeffrey Webb sein, der womöglich mit den US-Behörden kooperieren möchte. Die restlichen sechs Funktionäre sollen einer Auslieferung widersprochen haben und sich weiterhin in Zürich in Haft befinden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Funktionäre festgenommen!

Fußball IV

Als Sport- und Strafrechtler möchte man sagen: Na endlich! Das war lange überfällig.

Kurz vor dem bevorstehenden Jahreskongress, bei dem die Präsidenten(wieder)wahl stattfinden soll, sind in Zürich sechs – zum Teil hochkarätige – FIFA-Funktionäre festgenommen worden. Unter den Verhafteten soll nach Medienberichten auch der FIFA-Vizepräsident Jeffrey Webb sein. Webb gilt als enger Vertrauter von Blatter. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Auslieferungshaft und sollen noch heute angehört werden. Dem Zugriff liegt eine Bitte der US-Justiz zugrunde, die mehrere Anklagen vorbereitet. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Korruption im Rahmen der Vergabe von Medien- und Vermarktungsrechten hinsichtlich diverser Großturniere in Nord- und Südamerika. Seit den 1990ern sollen mehr als 100 Millionen € geflossen sein.

Die FIFA gab bereits ein Statement ab. Die für den kommenden Freitag geplante Sitzung nebst Abstimmung soll dennoch stattfinden. Auch sollen die WM-Vergaben an Russland und Qatar unangetastet bleiben. „Das Timing ist nicht das Beste“, äußerte sich FIFA-Sprecher Walter de Gregorio.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft soll ein Strafverfahren rund um die Vergabeverfahren bezüglich der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 eingeleitet und zugleich bereits elektronische Dokumente sichergestellt haben.

Der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der FIFA kommt nicht überraschend. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Meldungen, die bisher allerdings von den Justizbehörden der Welt nicht – jedenfalls nicht im angemessenen Umfang – verfolgt wurden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten insoweit indes nur begrenzte Handlungsspielräume. Strafbar ist nach § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die §§ 331 ff. StGB finden nur im Zusammenhang mit Amtsträgern Anwendung, die bei den Machenschaften des Fußball-Weltverbands eher selten mitwirken.

Bleibt abzuwarten, wie sich die jüngste Korruptionsaffäre entwickeln und welche Erkenntnisse sie ans Licht bringen wird.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask