Anklageerhebung gegen U. Hoeneß

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat gegen Uli Hoeneß Anklage erhoben. Das Landgericht wird nunmehr prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird und das Hauptverfahren gegen Uli Hoeneß zu eröffnen ist. In dieser Phase des Starfverfahrens – dem sog. Zwischenverfahren – wird der Verteidigung von Uli Hoeneß Gelegenheit eingeräumt, zum Anklagevorwurf Stellung zu nehmen.
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Schwarzgeld in der Schweiz – muss Uli Hoeneß jetzt ins Gefängnis? +++ Wer beim Finanzamt eine Selbstanzeige einreicht, kann damit nicht in jedem Fall möglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuvorkommen. Die Strafbefreiung erfolgt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsanwalt und Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Prof. Dr. Steffen Lask vom Beratungsunternehmen Ecovis aus Berlin im Interview mit N24 zum Fall Uli Hoeneß

Hier geht es zum Beitrag auf www.n24.de vom 23.04.2013 (Mediathek):


Hier geht es zum Beitrag auf www.n24.de vom 24.04.2013 (Mediathek):

Wichtig: „Nur eine ordnungsgemäße Selbstanzeige kann von Strafe befreien“

Der aktuelle Fall Hoeneß führt die Brisanz einer Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich vor Augen. Die Staatsanwaltschaft hat auf die „Selbstanzeige“ von Mitte Januar 2013 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das Haus von Hoeneß durchsucht und – was nunmehr bekannt wurde – auch vorläufig festgenommen.

Wie sieht der Idealfall aus ? Wann erlangt der Selbstanzeigende Starfreiheit ?

 „Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Selbstanzeige wirsam ist und schließlich auch von der Strafe befreit“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Steffen Lask, Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei Ecovis in Berlin.

  • Die Selbstanzeige muss in vollem Umfang alle strafrechtlich nicht verjährten, bislang nicht erklärten steuererheblichen Sachverhalte je Steuerart offen legen, also alle aus früheren Meldungen unrichtigen Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen oder unterlassene Angaben nachholen.
  • Es darf keiner der Ausschlussgründe der Abgabenordnung vorliegen. Hiernach tritt bei vier Sachverhalten keine Straffreiheit ein: wenn bereits eine Außenprüfung läuft, wenn eine Prüfung angeordnet ist, wenn die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens gegen den Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist oder wenn die Tat schon entdeckt ist.
  • Falls eine sogenannte Steuerverkürzung, also eine leichtfertige geringere Zahlung oder eine unberechtigte Nutzung von Steuervorteilen, eingetreten ist, sind die hinterzogenen Steuern in voller Höhe in der vom Finanzamt gesetzten angemessenen Frist nachzuzahlen.

Das sind die drei Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige.

 „Jeder Fall ist anders gelagert“, weiß Rechtsanwalt Professor Lask (Ecovis Berlin). Deshalb sollte jeder Betroffene sich vorher eingehend beraten lassen, um den Schaden einer fehlerhaften Selbstanzeige abzuwenden. „Denn nur wenn eine Selbstanzeige ordnungsgemäß abgegeben wurde, hat sie strafbefreiende Wirkung.“

 
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Ermittlungen gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen den Präsidenten des FC Bayern München Uli Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Hoeneß habe bereits im Januar 2013 über seinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht, so das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Dabei bestätigte er dem Magazin, dass es sich um ein Konto in der Schweiz handele. Im Ermittlungsverfahren wird nun die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige geprüft.

Grundsätzlich erlangt derjenige durch eine Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden Straffreiheit, der in vollem Umfang die bisher falschen oder unvollständigen Angaben ergänzt und berichtigt oder unterlassene Angaben nachholt, soweit die Steuerstraftat durch den Fiskus noch nicht entdeckt wurde und er nach der Berichtigung seiner Steuererklärung die nunmehr zutreffende Steuer unverzüglich an den Fiskus entrichtet und damit die Steuer ordnungsgemäß gezahlt hat. Dann, aber auch erst dann erlangt der Selbstanzeigende Straffreiheit. Haben die Ermittlungen allerdings bereits begonnen, ist es nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 zu spät dafür. Die Münchener Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob Hoeneß diesen Umstand nutzen kann.

Ursprünglich hatte Hoeneß nach eigenen Angaben geplant, die Angelegenheiten über das Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen zu regeln, das dann im Dezember 2012 aber nicht zustande gekommen ist. Aus dem Entwurf des Abkommens ging hervor, dass ein deutlich umfassenderer Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz geplant war. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen 10 Jahren sollten von 2013 an pauschal mit 21 – 41 % besteuert werden.

Hoeneß hatte darauf gehofft, dass seine Steuerhinterziehung durch das von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante deutsch-schweizerische Steuerabkommen legalisiert worden wäre und er dabei anonym hätte bleiben können“, so Joachim Poß stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Bei Steuerhinterziehung drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.

Dr. Steffen Lask