Radprofi Daryl Impey – Positiver Dopingtest

Der südafrikanische Meister im Einzelzeitfahren von 2011, 2013 und 2014 wurde des Dopings überführt. Bei ihm wurde das verbotene Maskierungsmittel Probenecid nachgewiesen. Dies ergab sowohl die A- als auch die B-Probe. Die Dopingprobe stammt vom 6. Februar 2014, wurde direkt nach Impeys letztem Einzelzeitfahrtriumph der Südafrikameisterschaft entnommen. Nun drohen dem Athleten eine 2-jährige Sperre und die Annullierung seines Meistertitels. Es gilt der strict-liability-Grundsatz: Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Körper gelangt. Für eine Sanktionierung reicht demnach bereits Fahrlässigkeit, wissentliches Handeln wird nicht vorausgesetzt.

Ins internationale Rampenlicht fuhr Daryl Impey vor einem knappen Jahr. Nach der 6. Etappe der Tour de France 2013 übernahm der Zeitfahrspezialist die Führung in der Gesamtwertung und durfte sich als erster Afrikaner überhaupt das begehrte gelbe Trikot überziehen. Diesen Erfolg wird er bei der Tour de France 2014, welche am kommenden Samstag startet, nicht wiederholen können. Sein Team Orica GreenEgde hat ihn bei der Nominierung des diesjährigen Kaders nicht berücksichtigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Außergerichtliche Einigung zw. Armstrong und früherem Geschäftspartner

Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

TV Beitrag vom 24.08.2012 zum Fall „Lance Armstrong“