Bewährungsstrafe für Cichon

Das Landgericht Bochum hat Thomas Cichon als ersten ehemaligen Bundesligaspieler wegen Verwicklung in den europaweiten Wettskandal im Jahr 2009 verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Betrug und versuchter Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und erhielt eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten. Der nunmehr 37-Jährige hatte gestanden, 20 000 EUR erhalten zu haben und dafür im Gegenzug als Spieler des VfL Osnabrück bei einer Zweitligapartie gegen den FC Augsburg am 17.04.2009 nicht die „volle Leistungsbereitschaft“ an den Tag gelegt zu haben. Die Geldgeber sollen wohl eine hohe Niederlage gefordert haben. Osnabrück verlor auswärts 0:3.

Die Sache tue dem einstigen Verteidiger heute Leid. „Ich habe mit Sicherheit nicht alles richtig gemacht“, so Cichon: „Dass ich dafür bestraft werden muss, ist klar.“ Zudem sei das Bestechungsgeld damals mit Wettschulden verrechnet worden, sodass er es nie überreicht bekommen habe. Bemerkenswert ist, dass Cichon bei der Begegnung relativ unauffällig spielte. Lediglich ein Fehler vor dem 0:1 aus Osnabrücker Sicht fiel auf: Cichon unterschätzte einen langen Diagonalball, sodass die gegnerische Offensive nahezu problemlos einnetzen konnte. Außer einer gelben Karte kamen Cichon keine weiteren großartig spielrelevanten Szenen zu. Absichtliche Fehler will er nicht produziert haben.

Dennis Cukurov

Sapina-Prozess nimmt kein Ende

Ante Sapina soll trotz Reduzierung seiner Haftstrafe erneut Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben. Demnach sei das Rechtsmittel bereits am 21. April, somit fristgerecht, eingelegt worden.

Feststellungen zu Tatsachen sind in der Revisionsinstanz nicht möglich. Geprüft wird lediglich, ob der Entscheidung des Bochumer Landgerichts vom 14. April, welches den geständigen Wettbetrüger zu 5 Jahren Haft verurteilte, ein Rechtsfehler zugrunde liegt. Laut Revisionsantrag sei nicht klar, wen der 38-jährige Kroate geschädigt habe und wer letztlich zu seiner Bande gehöre. Solange der BGH über die Revision nicht entschieden hat, ist das Bochumer Urteil nicht rechtskräftig.

Ursprünglich verurteilte das Landgericht Bochum Sapina zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft. Sapinas Verteidigung ging in Revision. Dieser wurde im Jahr 2011 stattgegeben und an das Landgericht zurückverwiesen. Bleibt abzuwarten, wie das erneute Revisionsverfahren endet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Gesetzentwurf gegen Doping – Der Staat reagiert!

Die Länderkammer des Bundesrates will mit neuen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafrecht verschärft gegen Doping im Sport vorgehen. Es wurde ein Gesetzentwurf (18/294) vorgelegt. Die Neuregelungen sollen den Anti-Doping-Kampf effektiver gestalten. Der Gesetzentwurf sieht eine Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, mit welchem gegen den gewinnorientierten Handel vorgegangen werden soll. Darüber hinaus soll im AMG die Palette der Wirkstoffe erweitert werden. Auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes ist das Ziel. Es soll der „Dopingbetrug“ ins AMG eingeführt werden. Gleichfalls soll die Strafobergrenze bei Dopingdelikten von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Strafprozessual ist die sog. Kronzeugenregelung geplant, weil es sich nach Ansicht der Politiker um ein nach außen abgeschottetes Milieu handle. Auch die Novellierung des Geldwäschetatbestandes im Strafgesetzbuch ist geplant. Die Dopingdelikte des AMG sollen in den Vortatenkatalog der Geldwäsche nach § 261 StGB aufgenommen werden.

Die Gesetzesinitiative bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt