Um Felix Sturm machten kürzlich negative Schlagzeilen die Runde. Der amtierende Box-Superweltmeister im Supermittelgewicht (WBA) soll gedopt haben. Dies legt zumindest eine positive A-Probe nahe. Im Organismus des 37-Jährigen wurde laut Medienberichten die anabole Substanz Hydro-XY-Stanozolol gefunden, und zwar nach dem WM-Rückkampf gegen Fjodor Tschudinow. Sturm streitet die Dopingvorwürfe ab, will im Zuge dessen eine umfassende Auflistung über die zwölf Wochen vor dem besagten Kampf aufgenommenen Substanzen anfertigen lassen. Es wäre „nichts dabei, was den Befund erklären könnte“, so der Athlet.
Felix Sturm ist wie andere Profiboxer Mitglied im Bund Deutscher Berufsboxer (BDB). Damit unterliegt er dessen Regeln, die Dopingkontrollen lediglich nach Titelkämpfen vorsehen. Im Gegensatz zu Sportlern, die den NADA-Testpools zugehörig sind, unterliegen BDB-Mitglieder keinen Trainingskontrollen. Aus finanziellen Gründen, heißt es. Allein dieser Umstand, der die Fairness in Frage stellt, löst Bedenken aus.
Der Sachverhalt hat eine strafrechtliche Komponente. Das Anti-Doping-Gesetz gilt seit dem 18.12.2015. Danach ist das Selbstdoping im Spitzensport unter Strafe gestellt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Im Fall Sturm bleibt zunächst die B-Probe abzuwarten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Alfons Hörmann, Präsident des DOSB, hat ein Bußgeld in Höhe von € 150.000 zzgl. Zinsen akzeptiert. 2008 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen in Höhe von € 150.000 gegen Hörmann und € 66.000.000 gegen die Baustofffirma Creaton AG, deren Vorstandsvorsitzender er zum relevanten Zeitpunkt war. Der heute 54-Jährige legte zunächst Einspruch ein, zog ihn aber nunmehr zurück. Damit entgeht er einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
„Die zwischenzeitlichen Entwicklungen haben es für mich nun richtig erscheinen lassen, den Einspruch gegen den mich betreffenden Bußgeldbescheid zurückzunehmen“, so Hörmann. Von etwaigen Schadensersatzforderungen kann er sich allerdings durch die Bußgeldzahlung nicht befreien, geschweige denn von dem Image- und Glaubwürdigkeitsverlust.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die UEFA hat geurteilt. Das Skandalspiel zwischen Serbien und Albanien wird für beide Beteiligten zur Niederlage. Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA entschied, dass das Spiel an sich 3:0 für Serbien gewertet wird. Zugleich werden Serbien allerdings drei Punkte abgezogen, sodass weder Heim- noch Gastteam in diesem Fall einen Punktgewinn aus der Partie ziehen können und gleichauf in der EM-Quali-Gruppe I bleiben. Lediglich die Tordifferenz soll in die Gesamtwertung eingehen.
Zusätzlich werden beide Verbände mit je 100 000 € zur Kasse gebeten. Obendrein wird die serbische Fußballnationalmannschaft ihre kommenden zwei Quali-Heimspiele vor leeren Rängen austragen müssen.
„Ich bin nicht zufrieden, mehr möchte ich jetzt nicht sagen“,
erklärte Goran Milanovic, der Vizepräsident des serbischen Verbands.
Gegen das Urteil können die Beteiligten Rechtsmittel einlegen. Dass diese Möglichkeit geltend gemacht werden könnte, kündigte zumindest die albanische Seite bereits an.
„Wir werden Einspruch dagegen einlegen und unsere Rechte einfordern“,
so Armand Duka, der albanische Verbandsboss.
Ob diese Begegnung tatsächlich in eine weitere Runde gehen wird, bleibt abzuwarten. Festzuhalten gilt jedoch, dass die UEFA ein scheinbar richtiges Signal gesetzt hat. Solche Vorfälle haben im Sport nichts zu suchen. Und kommen sie dennoch vor, können aus der Perspektive des Sports alle Beteiligten nur als Verlierer gesehen werden.
Dennis Cukurov
Gedopt wird nicht nur im professionellen Bereich und auf höchstem sportlichen Niveau, auch Amateursportler bedienen sich hin und wieder eines unerlaubten Mittels oder einer verbotenen Substanz. So ist kürzlich ein neuer Dopingverdacht im Amateurfußball aufgetaucht. Betroffen ist Joseph Mensah, ein Mittelfeldspieler des FC 05 Schweinfurt. Die A-Probe des 29-Jährigen soll positiv ausgefallen sein. Sein Verein hat bereits die Öffnung der B-Probe beantragt. Mensah bleibt bis zur endgültigen Aufklärung suspendiert, ihm droht eine Sperre von acht Wochen bis zu zwei Jahren.
Die Unterwerfung unter die allgemeinen Anti-Doping-Richtlinien ist für jeden Spieler der Regionalliga Bayern obligatorisch. Eine Verweigerung hat eine Ablehnung oder Entziehung der Spielerlaubnis zur Folge.
Bedenkt man die im vollen Gang befindlichen Ausarbeitungen eines Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland, dürfte sich Mensah – soweit tatsächlich Unerlaubtes zur Anwendung kam – glücklich schätzen, dass der Dopingkonsum nach geltendem Recht (noch) nicht strafbar ist. Bekanntlich steht zur Debatte, u.a. eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, eine Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für Doper und Preisgeldentzug bei Dopingverdacht einzuführen.
Bleibt demnach abzuwarten, wie einerseits die B-Probe ausgehen und andererseits der angedachte Anti-Doping-Strafbarkeitskatalog schlussendlich aussehen wird.
Dennis Cukurov
Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem befand ihn die Richterin wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe für schuldig und verurteilte ihn zu einer zusätzlichen dreijährigen Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der „Blade Runner“ wurde sofort abgeführt.
Pistorius akzeptiere das Urteil, so sein Onkel Arnold Pistorius. Der einstige Nationalheld darf laut südafrikanischen Experten bei guter Führung bereits nach zehn Monaten auf eine Umwandlung in einen Hausarrest hoffen.
Die Staatsanwaltschaft will die Möglichkeit einer Berufung prüfen.
Dennis Cukurov