Steiner-Kommission relativiert Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes
Eine unabhängige Kommission um Udo Steiner, einen ehemaligen Bundesverfassungsrichter, hat Stellung zur Anti-Doping-Gesetz-Debatte bezogen. Sie sieht keine zwingende Veranlassung für eine neue Gesetzgebung in Sachen Dopingbekämpfung. Vielmehr gebe es diesbezüglich keinen „Königsweg“. Das Expertenteam stellte fest, dass Quantität und Qualität in den letzten Jahren verbessert worden seien, so der Bericht an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Jedoch habe kein Anti-Doping-Konzept jeden Einzelfall sicher im Griff.
„Im nationalen Raum der Bundesrepublik Deutschland stehen in ausreichendem Maße gesetzliche, administrative und vertragliche Grundlagen zur Bekämpfung von Doping im Sport zur Verfügung. Es kommt darauf an, sie in der Praxis auszuschöpfen“, hieß es in der Analyse, die der DOSB im Spätsommer 2013 angefordert hatte. Weiterhin betonte die siebenköpfige Kommission, dass es wichtig sei, die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) mit aller Kraft, auch finanziell, zu unterstützen. „Nur die Summe koordinierter Maßnahmen und Vorkehrungen vermittelt eine Chance auf Erfolg“, so das Gremium.
Zudem widmete sich das Projekt der Problematik der Sportschiedsgerichtsbarkeit. Sie sei „für die kompetente, zügige und einheitliche Entscheidung von Rechtskonflikten im nationalen und internationalen Sportraum unentbehrlich“. Insofern dürfte sich DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in seiner Auffassung bestätigt sehen.
Dennis Cukurov