Radsportler Schumacher wegen Betrugs ab April vor Gericht
Ab Anfang April muss sich Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, während der Tour de France im Jahr 2008 wahrheitswidrig versichert zu haben, keine verbotenen leistungssteigernden Substanzen genommen zu haben. Schumacher ist 2008 wiederholt positiv getestet worden. Der 31-Jährige war durch nachträgliche Analysen der Tour de France Proben im Jahr 2008 des Dopings überführt worden. Er soll seinen ehemaligen Teamchef Holczer durch die Einnahme der Dopingmittel „hintergangen“ haben. In dem Prozess geht es um ca. 150.000 Euro Gehalt, die der Radsportler in besagtem Zeitraum von seinem Team Gerolsteiner bekommen habe.
Erst vor Kurzem hatte Schumacher einen Zivilprozess vor dem Landgericht Stuttgart verloren und war zur Zahlung von Schadensersatz an seinen früheren Sponsor Trelock verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schumacher hat Berufung angekündigt.
Dr. Steffen Lask