3-monatige Sperre für Spahic

Der nunmehr nach einer Prügelei mit Stadionordnern – und infolge einer einvernehmlichen Vertragsauflösung mit Bayer 04 Leverkusen – vereinslose Emir Spahic hat vom DFB eine dreimonatige Sperre erhalten. Überdies muss der 34-jährige Bosnier eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 € zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, Spahic hat zugestimmt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFB ermittelt gegen Aue

Mit Spannung wird das weitere Vorgehen des DFB im Zuge der Vorfälle um die Nazi-Plakate gegen FC Erzgebirge Aue erwartet. Am vergangenen Freitag entrollten Aue-Fans während der Zweitligapartie gegen RB Leipzig Banner mit der Aufschrift: „Ein Österreicher ruft und ihr folgt blind, wo das endet weiß jedes Kind. Ihr wärt gutes Nazis gewesen!“ Ein weiteres zeigte RB-Chef Dietrich Mateschitz in Uniform mit Armbinde und war betitelt mit: „Aus Österreich nur das Beste für Deutschland“, was einen geschmacklosen Vergleich nahelegt. Der FCE distanzierte sich umgehend vom Fehlverhalten der eigenen Anhänger: „Als Präsident des FC Erzgebirge Aue habe ich mich im Namen des gesamten Vereins bei RB Leipzig und dessen Verantwortungsträgern für die unakzeptablen und in absolut keinster Weise tolerierbaren Vorfälle bereits am Samstag entschuldigt“, so Helge Leonhardt. Die Erzgebirgler wurden seitens des DFB-Kontrollausschusses bereits mit Frist zum 16. Februar zur offiziellen Stellungnahme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens aufgefordert.

Die Konsequenzen des bedauerlichen Zwischenfalls sind weitreichend:

1. Der Verein muss eine empfindliche Geldstrafe befürchten. § 9 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des DFB sieht Geldstrafen von 18.000 € bis 150.000 € für Verstöße wie die vorliegenden vor. Insoweit haftet der Fußballklub für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer, § 9a der RuVO des DFB. Außerdem drohen FCE-Sponsoren mit dem Ausstieg.

2. Mateschitz kann gegen die Banner-Verantwortlichen Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten wegen eines Verstoßes gegen §§ 86, 86a StGB, wonach das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe gestellt ist. Ob die Voraussetzungen jedoch erfüllt wurden, dürfte zweifelhaft sein.

3. Aus sport-/zivilrechtlicher Sicht ist darüber hinaus interessant, ob Aue eine womöglich alsbald ergehende Geldstrafe auf die konkreten Personen, welche das Entrollen der Plakate zu verantworten haben, abwälzen könnte. Möglich erscheint dies aus dem Blickwinkel der vertraglichen Pflichtverletzung, aber auch aus deliktischem Handeln im Generellen.

Es bleibt abzuwarten, was die nächsten Tage und Wochen bringen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

8-Jahre-Sperre für US-Leichtathletik-Coach Drummond

Laufband II

Jon Drummond, ehemaliger 100-Meter-Läufer und zuletzt Trainer des Spitzensprinters Tyson Gay, wurde wegen wiederholter Anti-Doping-Verstöße für acht Jahre aus dem Sportverkehr gezogen. Er darf ab sofort keine Athleten mehr trainieren oder beraten. Ausgangspunkt der Entscheidung des US-Schiedsgerichts (AAA) gegen den einstigen 9.92-Sekunden-Sprinter waren die Kronzeugenaussagen seines Schützlings Gay. Dieser entging durch die belastenden Aussagen gegen seinen Coach seinerseits einer langen Sperre.

Ein dreiköpfiges Gremium befand, dass Drummond verbotene leistungssteigernde Substanzen besaß, mit diesen Handel getrieben und an jedenfalls einen seiner Athleten verabreicht hat. Konkreter Hintergrund sei Drummonds Rat, sich an einen Arzt namens Clayton Gibson zu wenden, so soll Gay ausgesagt haben. Dieser wiederum habe Cremes mit Aufschriften wie „DHEA“ und „HGH“ empfohlen. FAZ-Recherchen zufolge soll Gay gar stutzig geworden sein, der Arzt hätte allerdings versichert, die Aufschriften seien falsch. Schließlich soll Drummond die vermeintlich ursächlichen Dosen umetikettiert und seinem Schützling gewissermaßen zugeschoben haben. Es folgten: Positive Dopingprobe, eine einjährige Sperre für den kooperativen Sportler und wie nunmehr bekannt wurde eine achtjährige Sperre für dessen manipulativen Trainer, der Gay (und die USADA) im Übrigen bereits im Mai diesen Jahres wegen Verleumdung verklagte. Wer die Wahrheit spricht und wer lügt, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Jedenfalls scheint es so, als würde jeder dem anderen die Schuld zuschieben wollen, obwohl vermutlich alle in die Anwendung unerlaubter Praktiken eingeweiht waren. Eine Vermutung.

Im Ergebnis soll allerdings betonend festgehalten werden, dass Sportler trotz lediglich verbandsrechtlicher und keiner strafrechtlichen Verfolgung durchaus bereit sind, gegen ihre Kumpanen auszusagen. Der Aussagereiz im Rahmen sportrechtlicher Ermittlungen scheint entgegen mancher Stimmen für ein Anti-Doping-Gesetz ausreichend zu sein, selbst wenn „nur“ eine ausschließlich sportlich relevante Sperre angedroht ist.

Baseball-Doping

Sprung II

Alex „A-Rod“ Rodriguez soll US-Medienberichten zufolge bereits im Januar gegenüber Ermittlungsbeamten unter Eid gestanden haben, dass er Steroide eingenommen hatte. Dies kommt allerdings erst jetzt, nach abgesessener 162-Spiele-Sperre, ans Licht. Bisher beteuerte er seine Unschuld. Im Frühjahr hieß es noch, er wolle Rechtsmittel einlegen und sich gegen die Vorwürfe wehren. Jetzt erst wurde bekannt, nachdem vielfache Veröffentlichungen publiziert wurden (‚Blood Sport‘), dass „A-Rod“ bereits vor bzw. mitten im Mediensturm des Dopingverdachts seinen Fehltritt eingeräumt habe.

Was für eine Sportwelt?

Gedopt wird scheinbar überall. Laufsport, Wushu, im Radsport, im Triathlon, Ballsportarten. Immer und immer wieder greifen moderne Sportler in die illegale Kiste. Und jeder neue Dopingfall ist Öl auf die Mühlen derer, die strafrechtliche Verfolgung von unfairen Sportlern wollen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Berufung im Fall Pistorius

Die Staatsanwaltschaft kündigte heute an, im Fall Pistorius in Berufung gehen zu wollen. Wider Erwarten würde damit der Strafprozess gegen den „Blade Runner“ vorerst doch kein Ende finden, sondern eine ungewisse Fortsetzung erfahren. Medienberichten zufolge soll die oberste Strafverfolgungsbehörde Südafrikas sowohl den Schuldspruch vom 12. September als auch das Strafmaß, das die Vorsitzende Richterin am 21. Oktober aussprach, anfechten wollen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask