Wir berichteten bereits vor ca. einem Jahr über den Fall des SV Wilhelmshaven: 2007 verpflichteten die Norddeutschen einen 19-jährigen Jungprofi, der neben der argentinischen Staatsangehörigkeit auch die italienische besitzt; daraufhin meldeten sich Atlético River Plate und Atlético Excursionistas, deren Jugendabteilungen der Neuzugang durchlief, und forderten € 157.500 – als Ausbildungsentschädigung, die ihnen laut FIFA-Statuten zustünden. Es begann ein niederlagenreicher Prozessmarathon vom Verbandsgericht, über das DFB-Bundesgericht, den CAS, die FIFA-Disziplinarkommission, das LG Bremen bis hin zum Bremer OLG.
Letzteres verkündete kurz vor der Jahreswende 14/15 ein (bis dahin unerwartetes) Urteil, dass dem SV Wilhelmshaven nunmehr wieder Hoffnung schenkt. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente nach sieben Jahren Kampf gegen den DFB und der FIFA heute durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen in vollem Umfang Recht bekommen haben. Es ist ein historischer Tag für mich“, bekundete SVW-Präsident Dr. Hans Herrnberger seine Freude auf der offiziellen Homepage des Vereins. Nach harten Strafen, die den „kleinen“ Verein seitens der Verbandsspruchkörper ereilten und letztlich bis zum Zwangsabstieg führten, ist eine „Revolution“ scheinbar greifbar nah. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit wankt. Ähnlich wie das OLG München im Fall Pechstein erachtete das OLG Bremen die Klage für zulässig. In Anlehnung an das Bosman-Urteil sah es zudem die EU-rechtlich manifestierte Berufsfreiheit berührt. „Transferentschädigungen erfüllen […] die Funktion des Ersatzes von Ausbildungskosten nur dann, wenn sie sich an den tatsächlich angefallenen Ausbildungskosten orientieren und nicht am Marktwert des fertigen Spielers“, so das Urteil.
Die Revision wurde eingelegt, sodass nunmehr der BGH zur Entscheidung berufen ist. Jedenfalls in Sachen Sportgerichtsbarkeit dürfte eine gewisse Standpunktparallelität zum Verfahren um Claudia Pechstein zu erwarten sein.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Erwischt hat es dieses Mal die Geher: Olympiasieger Olga Kaniskina, Sergej Kirdjapkin, Waleri Bortschin sowie Weltmeister Sergej Bakulin wurden für drei Jahre und zwei Monate bzw. acht Jahre gesperrt. Den einstigen Jugend- und Juniorenweltmeister Wladimir Kanajkin ereilte gar eine lebenslange Suspendierung.
Alle Maßnahmen wurden zum Oktober 2012 rückdatiert. Profitieren kann davon insbesondere Kirdjapkin, der dadurch seine Titelverteidigung über 50 Kilometer in Rio 2016 in Angriff nehmen darf. Dieser Umstand lässt die Debatte um die nunmehr abgesetzte Osaka-Regel aufleben: Wer eine zumindest sechsmonatige Sperre auferlegt bekam, fehlte automatisch bei den darauffolgenden Olympischen Spielen. Klang logisch. Allerdings wurde diese Handhabe bereits im Oktober 2011 vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne gekippt. Der CAS sah darin einen Verstoß gegen den WADA-Code. Eine Sperre sei Strafe genug; „ungültig und nicht durchsetzbar“, so die Richter. Zwar gilt im Strafrecht das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“), aber aus Glaubwürdigkeitserwägungen im Kampf gegen Doping machte die Osaka-Regel durchaus Sinn. Ein Szenario, in dem ggf. Kirdjapkin Doppelolympiasieger ’12 und ’16 ist und darüber hinaus ein überführter Dopingsünder, wirft wiederholt ein schlechtes Licht auf den Leistungssport; und das zu Recht.
Es ist an der Zeit, das der Sport selbst – ohne „Zwang“ von außen – eine härtere Gangart anschlägt, um einen begeisternden und bereichernden Sport der Zukunft zu sichern. Im Übrigen kann die Ausrede, ein Rio-Triumph Kirdjapkins sei aufgrund des Wettkampfrückstands unwahrscheinlich, kaum Gewicht haben. Wahrscheinlichkeiten dürfen nicht in die Waagschale geworfen werden; dies hat bereits das vorläufige Startenlassen Rehms und dessen Folgen gezeigt. Zu hoffen bleibt, dass IOC und WADA die angesprochenen Probleme kennt und demnächst anpackt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das OLG München hat entschieden: Pechsteins Schadensersatzklage ist zulässig. Im Widerspruch zur Schiedsgerichtsklausel, die (nicht nur) deutsche Sportler auf Vorlage ihrer Sportverbände unterzeichnen, sei die Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte statthaft. Mithin bestätigte das OLG die Entscheidung des LG München vom 26.02.2014.
„An die Entscheidung des CAS, die Dopingsperre sei zurecht verhängt worden, sind die deutschen Gerichte jedoch nicht gebunden“, so die offizielle Pressemitteilung. Mit Zwischenurteil hielt die Berufungsinstanz fest, dass die Schiedsvereinbarung im Streitfall unwirksam sei, da sie gegen zwingendes Kartellrecht verstoße. Zwar erkennt sie die Vorteile der Einheitlichkeit der Sportgerichtsbarkeit an, sieht hingegen jedenfalls in der im Fall Pechstein durchgeführten Praxis einen Marktmachtmissbrauch seitens der Verbände: „Infolge der vom Kartellsenat festgestellten einseitigen Ausgestaltung der Schiedsrichterbestellung zugunsten der daran beteiligten Verbände für Streitigkeiten mit Athleten wird den Verbänden ein Übergewicht bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts verliehen, das von den Athleten nur hingenommen wird, weil sie keine andere Möglichkeit haben, an internationalen Sportveranstaltungen teilzunehmen.“ Zudem sei die Schiedsrichterwahl von einem „strukturelle[n] Übergewicht“ geprägt. Dies stelle „die Neutralität des CAS grundlegend in Frage.“
Im Gegensatz zur Vorinstanz sieht das OLG die Klage obendrein nicht als unbegründet an. Mangels Bindungswirkung an den CAS-Schiedsspruch (ordre-public-Einwand!) erscheinen die Erfolgsaussichten der Spitzenathletin auf Schadensersatz daher durchaus realistisch.
Die ISU hat nunmehr einen Monat Zeit, den BGH anzurufen. Dies hatte sie bereits im Vorfeld im Falle einer Niederlage angekündigt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Den Biathlon trifft die nächste Dopingaffäre. Sergej Sednev und Alexander Loginov wurden des EPO-Dopings überführt. Der skurrile Hintergrund: Beide Analysen sind auf Tests aus dem Jahr 2013 zurückzuführen, Januar und November. Scheinbar sollen die ursprünglichen Auswertungsergebnisse keine Auffälligkeiten aufgezeigt haben. Erst jetzt, wohlgemerkt nach Karriereende von Sednev, schlägt die IBU zu. Entsprechende Sperrfristen wurden noch nicht veröffentlicht, sollen jedoch zeitnah publik gemacht werden. Jedenfalls den mehrmaligen Juniorenweltmeister Loginov dürfte das nachträgliche Ertappen hart treffen.
„Die IBU steht zu ihrer Nulltoleranz gegen Doping und wird auch Fälle, die erst nach Jahren nachweisbar sind, konsequent verfolgen. Das sind wir unserem Sport schuldig“, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch. Bedenklich dürfte dennoch sein, dass zumindest in diesem Fall bis auf die Namen bisher kaum Transparenz seitens des Weltverbands ausgestrahlt wurde. Zu hoffen bleibt, dass sich die Sportart alsbald von den zahlreichen Dopingschlagzeilen erholt und vielmehr durch positive Leistungen begeistert.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Eine Reihe etablierter Radprofis ist in den Fokus belgischer Steuerfahnder gerückt. Neben Teammanager Patrick Lefevre soll Tom Boonen in die Affäre verstrickt sein. Es gehe laut Medienberichten um „hohe Beträge“. „Es geht um Steuerhinterziehung, wobei es die Absicht war, mithilfe eines komplexen Betrugssystems Einkünfte der Radrennfahrer vor dem Finanzamt zu verbergen“, so die Staatsanwaltschaft.
Boonen geriet bereits einmal mit der Steuerfahndung in Konflikt, einigte sich damals außergerichtlich. Der Sprintspezialist hat seinen Hauptwohnsitz in Monaco, soll sich aber überwiegend in Belgien aufhalten. Ob es dieses Mal tatsächlich zu einer Anklage kommt, bleibt abzuwarten.
Beim Thema Steuerhinterziehung wird es ernst. Spätestens der Fall Hoeneß hat gezeigt, dass die Justiz mit Freiheitsstrafen reagiert. Insbesondere bei den hohen Summen, die der kommerzialisierte Sport der Moderne verkörpert, sollten Athleten vorsichtig sein. Nicht immer ist ein Betrug der Hintergrund steuerrechtlicher Vergehen. Wir bleiben dran.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask