Dopingvergangenheit beim VfB Stuttgart und SC Freiburg 

Sowohl beim Freiburger Traditionsklub als auch beim Stuttgarter Bundesligisten soll (jedenfalls vor einigen Jahrzehnten) flächenmäßig gedopt worden sein. Ermittlungen einer Freiburger Evaluierungskommission sei zu entnehmen, „dass Doping in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs nur der individuellen Verantwortung einzelner Sportler überstellt war, sondern dass es über einzelne Sportverbände oder Sportvereine mitunter zentral organisiert und finanziert wurde“, so Kommissionsmitglied Dr. Singler. Medienberichten zufolge wurden Anzeichen dafür gefunden, dass bei den Fußballvereinen sowohl Anabolika als auch Clenbuterol zum Einsatz kamen. Besonders interessant erscheint der Umstand, dass der heutige Bundestrainer Joachim Löw im besagten Zeitraum sowohl beim VfB als auch in Freiburg als Spieler aktiv war. Allerdings sei laut Zwischenbericht „eine Zuordnung von Medikationen an einzelne, konkret zu benennende Spieler nach Auswertung der Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht möglich“.

Die Dopingenthüllungen berühren zwar nur die Vergangenheit, nicht die Gegenwart. Zudem dürften die nunmehr an die Öffentlichkeit vorgedrungenen Informationen den Fußballsport kaum diskreditieren. Indes sollte jenes Bild korrigiert werden, das lediglich die medienpräsenten „Doping-Sportarten“ Radsport und die Leichtathletik in einem unsauberen Licht darstellt. Doping ist ein Problem des Sports und nicht einzelner Sportarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Neues im Fall Kraus

Zuletzt sprach die Anti-Doping-Kommission des DHB „Mimi“ Kraus vom behaupteten Anti-Doping-Regelverstoß frei. Der Handballnationalspieler soll drei sog. Kontroll- und Meldeverstöße begangen haben, welche in der Regel nach den gültigen Anti-Doping-Statuten zur Dopingsperre führen. Das urteilsprechende Gremium hatte jedenfalls an einem der vorgeworfenen Fehltritte Zweifel, da für den Ausfall jener Kotrolle der Grund eine defekte Haustürklingel gewesen sei. Die NADA wiederum bezweifelte letzteres und legte entsprechende Rechtsmittel ein.

Nach einiger Zeit des medialen Stillstands in der Sache hat sich die nächste „Instanz“ gebildet. Ein ad-hoc-Schiedsgericht unter Vorsitz von Ullrich Haas, Züricher Jura-Professor und CAS-Schiedsrichter, soll die Streitigkeit entschieden werden. Ein solches Gericht ist nicht staatlich, sondern rein privat konstituiert. Es obliegt den Beteiligten, die Richter zu bestimmen. Ein entsprechender Schiedsspruch hat indes die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Wann verhandelt wird, steht noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Angelegenheit noch entwickelt. Zu wünschen ist – sowohl für Kraus, als auch für die NADA – eine alsbaldige Klärung der Umstände.

Hintergrund im Fall Kraus: 1, 2, 3, 4.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFB-Streit: FIFA mischt sich ein

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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.

Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFB ermittelt gegen Aue

Mit Spannung wird das weitere Vorgehen des DFB im Zuge der Vorfälle um die Nazi-Plakate gegen FC Erzgebirge Aue erwartet. Am vergangenen Freitag entrollten Aue-Fans während der Zweitligapartie gegen RB Leipzig Banner mit der Aufschrift: „Ein Österreicher ruft und ihr folgt blind, wo das endet weiß jedes Kind. Ihr wärt gutes Nazis gewesen!“ Ein weiteres zeigte RB-Chef Dietrich Mateschitz in Uniform mit Armbinde und war betitelt mit: „Aus Österreich nur das Beste für Deutschland“, was einen geschmacklosen Vergleich nahelegt. Der FCE distanzierte sich umgehend vom Fehlverhalten der eigenen Anhänger: „Als Präsident des FC Erzgebirge Aue habe ich mich im Namen des gesamten Vereins bei RB Leipzig und dessen Verantwortungsträgern für die unakzeptablen und in absolut keinster Weise tolerierbaren Vorfälle bereits am Samstag entschuldigt“, so Helge Leonhardt. Die Erzgebirgler wurden seitens des DFB-Kontrollausschusses bereits mit Frist zum 16. Februar zur offiziellen Stellungnahme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens aufgefordert.

Die Konsequenzen des bedauerlichen Zwischenfalls sind weitreichend:

1. Der Verein muss eine empfindliche Geldstrafe befürchten. § 9 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des DFB sieht Geldstrafen von 18.000 € bis 150.000 € für Verstöße wie die vorliegenden vor. Insoweit haftet der Fußballklub für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer, § 9a der RuVO des DFB. Außerdem drohen FCE-Sponsoren mit dem Ausstieg.

2. Mateschitz kann gegen die Banner-Verantwortlichen Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten wegen eines Verstoßes gegen §§ 86, 86a StGB, wonach das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe gestellt ist. Ob die Voraussetzungen jedoch erfüllt wurden, dürfte zweifelhaft sein.

3. Aus sport-/zivilrechtlicher Sicht ist darüber hinaus interessant, ob Aue eine womöglich alsbald ergehende Geldstrafe auf die konkreten Personen, welche das Entrollen der Plakate zu verantworten haben, abwälzen könnte. Möglich erscheint dies aus dem Blickwinkel der vertraglichen Pflichtverletzung, aber auch aus deliktischem Handeln im Generellen.

Es bleibt abzuwarten, was die nächsten Tage und Wochen bringen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Hopp steht TSG-Übernahme nichts mehr im Weg

Team IV

Nachdem bereits im Dezember letzten Jahres die DFL grünes Licht gab, hat nunmehr die Mitgliederversammlung des TSG 1899 Hoffenheim die Machtübernahme Hopps bestätigt. Erstmals in der Geschichte der Bundesliga – jedenfalls seit Bestehen der ’50+1′-Regel – wird also eine Privatperson die Stimmenmehrheit eines Klubs auf sich vereinen. „Die DFL-Erlaubnis hat eine große Bedeutung. Das ist für die TSG, für mich und für meine Nachfahren eine wichtige Angelegenheit. Die Übernahme schützt den Kapitalgeber vor Entmündigung, das gilt auch für meine Erben“, erklärte der SAP-Mitbegründer: „Durch die Übernahme ist sichergestellt, dass nicht eines Tages ein anderer Präsident gegen meinen Willen über das von mir investierte Kapital verfügt. Das würde niemand wollen. Zudem haben die Nachfahren aus meiner Familie Rechtssicherheit.“

Die seitens der DFL erteilte Genehmigung gilt ab dem 1. Juli diesen Jahres. Dass sich bis dahin und danach in der Vereinsriege (wohl) kaum etwas ändern wird, dürfte naheliegen, denn Hopp hält bereits seit Jahren 96 % der Anteile der vom Sportverein ausgegliederten Kapitalgesellschaft; lediglich die formelle Stimmenmehrheit blieb ihm bis hierher verwehrt. Für den morgigen Freitag ist eine Pressekonferenz geplant, bei der Dietmar Hopp sich zum geschichtsträchtigen Ereignis äußern will.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask