Manipulationen im Tennis?

Tennis

Derzeit steht der Sport in keinem guten Licht. Nach der tiefgreifenden Bestechungsaffäre bei der FIFA und dem Doping- und Korruptionsskandal der IAAF scheint nun auch das sonst als „weißer Sport“ bezeichnete Tennis dunkle Abgründe zu offenbaren. Mehrere Elitespieler sollen absichtlich verloren haben. BBC berichtet von 16 Athleten, die geheimen Dokumenten zufolge in den vergangenen zehn Jahren Summen von 50.000 US-Dollar und mehr kassierten, um im Gegenzug Partien zu verschieben. Drahtzieher sollen russische und italienische Wettsyndikate gewesen sein. Die Vorwürfe spitzen sich derart zu, als dass die TIU, eine Kommission, die von den Grand-Slam-Veranstaltern gegründet wurde, um Manipulationen vorzubeugen, trotz Kenntnis von den Vorfällen um die betroffenen Spieler bisher untätig geblieben sein soll.

Bereits vor einigen Jahren machte der Weltranglistenerste, Novak Djokovic, publik, unlautere Angebote erhalten zu haben. Konkret seien ihm 200.000 US-Dollar angeboten worden, um ein Match in St. Petersburg zu verlieren. Er lehnte ab und gewann stattdessen. „Es hat solche Versuche gegeben, Leute die herumliefen und Angebote machten. Aber dagegen ist eingeschritten worden. In den vergangenen sechs, sieben Jahren habe ich davon nichts mehr gehört“, so der Serbe.

Ex-Profi Daniel Köllerer scheint über solche „Versuche“ ebenfalls im Bilde zu sein: „Als ich auf der Tour war, hätte ich locker fünf bis sechs Spieler nennen können, von denen ich zu 100 Prozent wusste, dass sie Spiele absichtlich verloren.“ Der heute 32-jährige Österreicher wurde im Mai 2011 wegen des Verdachts des Wettbetruges in drei Fällen lebenslang gesperrt.

Es bleibt zu hoffen, dass jedenfalls die Untätigkeit seitens der Tennis-Großveranstalter nicht bestätigt wird.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Friedek noch im Rennen um Schadensersatz

Wir berichteten im Dezember 2011, dass Charles Friedek mit seinem Schadensersatzbegehren wegen der Nichtnominierung für Olympia 2008 gegen den DOSB in erster Instanz siegreich war. Das OLG Frankfurt am Main hob dieses Urteil im Dezember 2013 jedoch wieder auf; eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH gab einer nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde wiederum statt, sodass nunmehr vor dem höchsten ordentlichen Gericht verhandelt wurde; eine Entscheidung gab es gestern nicht.

Konkret geht es um 133 500 € für entgangene Start-, Sponsoren- und Preisgelder. Der 17-fache Deutsche Meister sprang kurz vor den Olympischen Spielen in Peking zweimal die vom DLV geforderte Weite von 17 Metern; allerdings in nur einem Wettkampf. Der DLV vertrat und vertritt offensichtlich bis heute die Ansicht, dass die Nominierungsweite von 17 Metern in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht werden müsste.

Einöde Entscheidung soll am 13. Oktober verkündet werden.

Dennis Cukurov /Prof. Dr. Steffen Lask

Pechstein-Prozess aus Pechstein-Perspektive

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Das Gerichtsverfahren um Claudia Pechstein schlägt seit Jahren hohe Wellen in den Medien. Schwerpunktmäßig wird diskutiert, ob Athleten der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen steht. Insoweit ist fraglich, ob die Athletenvereinbarung, die zumeist vorformulierte Schiedsklauseln enthält, angesichts des Kontrahierungsdrucks für die einzelnen Sportler wirksam ist. Weniger Beachtung findet hingegen der Gesichtspunkt des Prozesses, der Pechstein schlussendlich am Wichtigsten sein dürfte; nämlich, ob der mehrfachen Weltmeisterin – im Falle der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit – überhaupt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Dazu haben sich die Gerichte – weder das LG noch das OLG München – bislang  nicht geäußert. Dennoch schlägt in der öffentlichen Meinung ein Empfinden durch, Pechstein sei auf dem Wege des Triumphes. Dies kann jedoch nur der Fall sein, soweit der Sportlerin tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatzzahlungen gegen die ISU zusteht.

Prozessmittel des sog. indirekten Beweises

Ein solcher kann sich im Prinzip nur ergeben, wenn die Dopingsperre der ISU im Jahr 2009 rechtswidrig gewesen ist. Die Dopingsperre basierte auf einem sog. indirekten Beweis, der im Fall von Claudia Pechstein zum ersten Mal überhaupt zum Tragen kam. Der WADA-Code nennt den indirekten Beweis nicht ausdrücklich. Lediglich mittelbar konnte – seit Januar 2010 ist der indirekte Beweis in seinem Anwendungsbereich durch die Biological Passport Guidelines der WADA stark eingeschränkt – man diesen aus dem WADA-Code ableiten, denn es galt und gilt weiterhin grundsätzlich, dass der Sportler / die Sportlerin die Darlegungs- und Beweislast trägt, sobald ein verbotener Stoff im Organismus festgestellt wird (Grundsatz der strict liability). So wurde die Dopingsperre Pechsteins 2009 auf drei Blutwertangaben vom 07.02. und 08.02.2009 gestützt, die einen Retikulozytenwert von 3.4 % bzw. 3.5 % aufwiesen – ohne, dass festgestellt werden konnte, dass diese Werte überhaupt auf Dopingkonsum zurückzuführen sind. Klar war lediglich, dass der Grenzwert von 2.4 % überschritten wurde. Soweit scheint dies (auf den ersten Blick) nachvollziehbar zu sein: Eine verbandsrechtliche Regel (Grenzwert) wurde nachweislich verletzt (Überschreitung); folgerichtig wird eine Sanktion ausgesprochen.

Verbandsautonomie und ihre Grenzen

Äußerst problematisch ist allerdings der Umstand, dass der Grenzwert von 2.4 % – so behaupten einige Experten – keine wissenschaftlich fundierte Grundlage findet. Dies bedeutet: Eine private Institution – die entgegen unserem Gesetz-/Regelgebungsverständnis nicht demokratisch legitimiert ist – stellt eigenhändig Richtlinien auf, bei deren Verstoß eine empfindliche Beschneidung der Rechte und Freiheiten des Athleten / der Athletin droht. Zudem legt dieselbe Institution kraft eigenen Könnens fest, dass ein indirekter Beweis ausreiche, um den betroffenen Sportler / die betroffene Sportlerin zu sperren und ihm / ihr dadurch die Existenzgrundlage zu nehmen. Dies widerspricht dem rechtsstaatlichen Empfinden, das in der Bundesrepublik Deutschland angesichts hiesiger Rechtsordnung vorherrscht. Zwar kennt das Grundgesetz die Verbandsautonomie (Art. 9 GG), indes stößt diese an ihre Grenzen, soweit sie sich in Widerspruch zur Rechtsordnung stellt. So dürfte der starre Retikulozytenwert von 2.4 % vor allem angesichts möglicher Blutkrankheiten (wie es im Fall Pechstein behauptet wird) oder anderweitiger Sonderfälle zumindest mit Zweifeln behaftet sein. Ähnlich verhält es sich auch mit dem indirekten Beweis, der Pechstein zum Verhängnis wurde.

Es gibt noch spannende Fragen zu klären, welchen sich das OLG widmen muss, soweit der BGH die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestätigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Davor Suker im Visier der UEFA

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Der europäische Fußballverband soll nach Medienberichten die Ermittlungen gegen den ehemaligen Spitzenstürmer und das heutige UEFA-Exekutivmitglied Davor Suker aufgenommen haben. Grund sei eine Verbindung zum verurteilten Wettbetrüger Ante Sapina. Letzterer wurde nach einem regelrechten Prozessmarathon zuletzt im letzten Jahr zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Berliner legte erneut Revision ein.

Suker soll für Sapina Wettbeträge auf Europapokalspiele gesetzt haben; außerdem soll der heute 47-Jährige zwischen seinem Landsmann und einem britischen Buchmacher vermittelt haben, weil dieser Wettgewinne nicht ausgezahlt habe.

Inzwischen hat sich DFB-Präsident Wolfgang Niersbach zu Wort gemeldet: „Ich habe ihm persönlich den Rat gegeben, das so schnell wie möglich zu klären.“ Klingt vernünftig. Derzeit gibt es zahlreiche Angelegenheiten im Fußballsport, die es so schnell wie möglich zu klären gibt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

425 000 €: Bremen bittet DFL zur Kasse

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Das Bremer Vorhaben, die DFL an polizeilichen Mehrkosten für sog. „Risikospiele“ zu beteiligen, hat sich – seit unserem letzten diesbezüglichen Beitrag – verfestigt. Nunmehr hat der Bremer Polizeipräsident Lutz Müller einen ersten Gebührenbescheid angekündigt. Beim Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV vom 19. April 2015 sollen 969 Beamte aus vier Bundesländern im Einsatz gewesen und 9537 Arbeitsstunden geleistet worden sein; hierfür soll sich die DFL mit 425.718,11 € beteiligen. Ein entsprechender Bescheid wurde laut Medienberichten noch nicht zugestellt. Vielmehr habe der Verband einen Monat Zeit erhalten, Stellung zu beziehen.

„Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes“, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Die DFL hingegen hat bereits angekündigt, sich gegen die Kostenbeteiligung „mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln“ wehren zu wollen.

Bleibt abzuwarten, wie die DFL ihre Stellung rechtlich begründen wird. Da ein gerichtliches Verfahren unausweichlich erscheint, wird zudem interessant sein, wie sich die zuständigen Gerichte positionieren werden. Zu klären gilt es nicht nur eine rein juristische, sondern (wohl) auch politische Frage.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask