Wie einer Internetbekanntmachung des Internationalen Sportgerichtshofes zu entnehmen ist, hat der FC Barcelona nunmehr offiziell beantragt, das von der FIFA im April diesen Jahres auferlegte Transferverbot aufzuheben oder hilfsweise jedenfalls zu mildern. Die Transferschranke gilt für die nächsten zwei Transferperioden. Die Sommertransferperiode 2014 blieb von der Sanktion unberührt, da der spanische Topklub bereits nach Bekanntgabe FIFA-interne-Berufung einlegte und dies aufschiebende Wirkung hatte. So konnte u.a. Marc-André ter Stegen verpflichtet werden. Grund der strengen Gangart des Weltfußballverbandes waren „Verstöße im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren.“
Angekündigt wurde sogleich, dass eine erste Anhörung bereits am 5. Dezember stattfinden wird und eine Entscheidung noch im laufenden Jahr fallen soll. Damit besteht für die Katalanen die Hoffnung, womöglich im kommenden Wintertransferfenster, das regulär vom 1. bis zum 31. Januar läuft, ins Transfergeschehen eingreifen zu können.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Land Bremen hat in Sachen Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) den ersten Schritt getan. Die Bürgerschaft hat einen Gesetzesentwurf, nach dem sich die DFL an den Kosten für aufwendige Polizeieinsätze bei Ligaspielen beteiligen soll, in erster Lesung beraten und beschlossen. Zwar hat die Opposition dagegen gestimmt, dennoch könnte bereits in den kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz Gestalt annehmen.
„Für den Fall, dass dann das Gesetz verabschiedet wird und danach Gebührenbescheide auf der Grundlage der geänderten Regelungen ergehen, wird der Ligaverband wie angekündigt Rechtsmittel dagegen einlegen“, so die Stellungnahme des Zusammenschlusses der deutschen professionellen Fußballvereine. SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe hingegen sieht das Gesetzesvorhaben auf der rechtlich zulässigen Seite: „Schon vor 35 Jahren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den VfB dazu verurteilt, für Polizeieinsätze zu zahlen.“
Bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Nachdem zwar der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung des tschechischen Radprofis Roman Kreuizger bestätigt hatte, hat ein Gremium des Olympischen Komitees Tschechiens (COC) den Tinkoff-Saxo-Fahrer nunmehr freigesprochen. Die vorgelegten Beweise würden eine Sperre nicht rechtfertigen, so die Begründung.
„Die UCI hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und wird nun die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen“, hieß es in einer UCI-Mitteilung. Diese Option kann auch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innerhalb einer einmonatigen Frist ziehen und die Sache ein weiteres Mal vor den CAS bringen.
Dem 28-Jährigen werden Auffälligkeiten im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorgeworfen. Das Tribunal des COC befand, die Unregelmäßigkeiten seien schlüssig klargestellt worden. Kreuziger ist ab sofort wieder startberechtigt. Aufgrund der Suspendierung zu einem zumindest für den Radsportler ungünstigen Zeitpunkt hat der Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 die mitunter wichtigsten Events des Jahres – Tour de France, Vuelta a España, UCI-Straßen-Weltmeisterschaft – verpasst.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask