Patrik Sinkewitz, Anfang 2011 positiv getestet auf das Dopingmittel HGH (Wachstumshormon), unterliegt letztinstanzlich vor dem Schweizer Bundesgericht, welches die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt. Sinkewitz war als Wiederholungstäter – er war bereits im Jahr 2007 des Testosteron-Dopings überführt worden – für 8 Jahre gesperrt worden. Zunächst hatte das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) die Sperre aufgehoben. Das Urteil hatte über den Fall Sinkewitz hinaus Bedeutung, weil nunmehr das Testverfahren zum Nachweis des Hormons HGH (Isoformentest) seine rechtliche Bestätigung gefunden hat. Kritik hatten umstrittene Grenzwerte ausgelöst, die in einem früheren Verfahren des estnischen Langläufers Veerpula von den Richtern des CAS bemängelt worden waren. Das CAS hatte seinerzeit die WADA aufgefordert, die Grenzwerte zu überprüfen. Eine Überprüfung hatte bereits stattgefunden, weshalb zum Zeitpunkt der CAS Entscheidung gegen Sinkewitz dieses Problem aus der Welt geschafft war und sich Sinkewitz schon vor dem CAS hierauf nicht erfolgreich berufen konnte, um eine Aufhebung der Sperrfrist zu erlangen. Aus diesem Grund sah das Bundesgericht keine rechtliche Veranlassung, die Entscheidung des CAS aufzuheben. Ein weiteren Punkt in der Argumentation von Sinkewitz war, dass er darauf verwies, nicht der Isoformentest, sondern der neuere Biomarkertest hätte zur Anwendung gebracht werden müssen. Dazu verweist Prof. Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung darauf, dass beide Testverfahren sich ergänzen, aber nicht das eine Verfahren das andere ersetze, etwa weil es das bessere Verfahren sei. Das sah nun auch das Schweizer Bundesgericht so.
Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov
Die Disziplinarkommission des Weltfußballverbands (FIFA) hat Luis Suarez wegen seiner Beißattacke für 4 Monate bzw. 9 Spiele gesperrt. Damit sind nicht nur die Weltmeisterschaft, sondern jegliche Fußballaktivitäten – auch im Rahmen des Vereinsfußballs – bis Ende Oktober für den Starstürmer Uruguays gelaufen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 EUR. „So ein Verhalten kann auf keinem Fußballplatz toleriert werden“, begründete Claudio Sulser, Chef der Disziplinarkommission, die Maßnahmen.
Warum die Disziplinarkommission überhaupt tätig werden durfte und wieso eine solch harte Sanktion möglich war, ergibt sich aus dem FIFA-Disziplinarreglement. Suarez hatte im Vorrundenspiel gegen Italien seinen Gegenspieler Giorgio Chiellini kurz vor Spielende in die Schulter gebissen. Da weder Schieds- noch Linienrichter die Aktion zur Kenntnis nahmen und der uruguayischen Angreifer zunächst ungestraft davonkam, eröffnete sich die Anwendung von Art. 77 a) des FIFA-Disziplinarreglements. Dieser spricht der Disziplinarkommission die Kompetenz zu, schwere „Vergehen, die von den Spieloffiziellen nicht bemerkt wurden“, zu ahnden. Die Sanktionshöhe ist letztlich darauf zurückzuführen, dass Englands Spieler und Torschützenkönig der abgelaufenen Saison als Wiederholungstäter einzustufen ist. Er biss bereits vor dem jüngsten Vorfall 2 Mal zu und musste deshalb u.a. im Jahr 2013 eine 10-Spiele-Sperre absitzen. Da nach Art. 19 Nr. 3 des FIFA-Disziplinarreglements die Höchststrafe auf 24 Monate bzw. 24 Spiele begrenzt ist, dürfte Suarez gar mit Milde bedacht worden sein.
Im Übringen hätte ein Einspruch des uruguayischen Verbands keine aufschiebende Wirkung. So wird Suarez beim Achtelfinalspiel der Uruguayer gegen Kolumbien mehr als zu Recht fehlen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Julia Efimova, Brustschwimmerin und dreifache Weltmeisterin, ist vom internationalen Dachverband FINA mit einer Sperrfrist von 16 Monaten belegt worden. Im Rahmen einer Trainingskontrolle in Los Angeles wurde der 22-jährigen Russin die Einnahme des anabolen Steroids Dehydroepiandrosteron (DHEA) nachgewiesen. Nach FINA-Auffassung soll die verbotene Substanz mit einem Nahrungsergänzungsmittel in den Organismus gelangt sein. Allerdings erklärte der Weltschwimmverband, dass Efimova keine Absicht unterstellt werden könne. Sie bleibt bis zum 28. Februar 2015 gesperrt, kann daher an der Weltmeisterschaft im Juli 2015 im heimischen Russland teilnehmen. Die Olympia-Dritte von London akzeptiert das Urteil. „Ich werde wohl nicht in Berufung gehen. Das kostet Energie, Zeit und vor allem Geld“, so Efimova. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Das Wichtigste ist jetzt, mit der Vorbereitung auf die WM in Kazan und Olympischen Spiele in Rio zu beginnen.“, erklärte sie weiterhin.
Zur Sperre kommt eine Streichung aller Resultate seit Oktober 2013. Somit können die deutschen Schwimmer Steffen Deibler, Caroline Ruhnau, Christian Diener und Dorothea Brandt, welche bei der Europameisterschaft der Kurzbahn im Dezember 2013 in der Mixed-Staffel ursprünglich Silber holten, darauf hoffen, sich nachträglich Europameister nennen zu dürfen. Obendrein wurde Efimovas 200-Meter-Brust-Weltrekord von 2:14.39 Minuten annulliert.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Dopingverfahren gegen den Baseballstar Alex Rodriguez – bekannt unter dem Namen „A-Rod“ – geht in die nächste Runde. Der Profi der New York Yankees ist zu einer Sperre von 162 Spielen verurteilt worden. Damit ist er die gesamte kommende Saison durch das Schiedgericht der nordamerikanischen Profiliga MLB gesperrt. Rodriguez hatte bereits am Wochenende angekündigt, gegen das Urteil ein Bundesgericht anzurufen und die Entscheidung überprüfen zu lassen. Er wurde massiv belastet durch die Aussagen des Chefs der Wellness-Klinik Biogenesis, Anthony Bosch. Der hatte nunmher nachgelegt und in einem Interview nach Medienberichten erklärt, dass er gegen Bargeldzahlungen in Höhe von monatlich 12.000 Dollar die Dopingmittel höchst selbst verabreicht und Rodriguez gespritzt habe. Bosch hatte als Kronzeuge ausgesagt. Er könne seine Aussage weiter belegen und habe hunderte von SMS und Nachrichten.
Rodriguez war bereits in der Vergangenheit 2009 mit Dopingvorwürfen konfrontiert worden. So soll er in der Zeit von 2001 bis 2003 positiv auf Testosteron getestet worden sein. Das blieb letztlich ohne Folgen, weil er sein Vergehen einräumte und ausdrückliche Anti-Doping-Regeln nicht existierten.
Wenn – wie hier – die großen Bosse des Sports sich als Kämpfer gegen Doping darstellen wollen, dann schrecken sie offensichtlich nicht davor zurück, auch große Stars „ans Messer“ zu liefern.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt