Keine Sperre für Gewichtheberin Vicky Schlittig – ein vorläufiger Erfolg

Am 02.08.2023 erhielten wir das lang erwartete Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) im Dopingverfahren gegen die Gewichtheberin, Vicky Schlittig, in dem die Internationale Gewichtheber Föderation (IWF), vertreten durch die International Testing Agency (ITA) eine vierjährige Sperrfrist anstrebt.

Der Schiedsspruch fiel zugunsten unserer Mandantin aus. Keine (weitere) Sperre für Frau Schlittig! Der Richter – es handelt sich um eine Einzelrichterentscheidung – ist unserer Argumentation gefolgt und sieht im vorliegenden Fall weder eine Schuld noch Fahrlässigkeit bei Frau Schlittig. Mit anderen Worten: Sie hat den positiven Dopingbefund nicht schuldhaft/nicht fahrlässig verursacht. 

Im Schiedsspruch des CAS heißt es u.a. wörtlich:

Ms. Vicky Annett Schlittig has established in accordance with Article 10.5 of the IWF ADR that she bore No Fault or Negligence for the anti-doping rule violation. No period of Ineligibility is imposed.“

Bereits in der Sachverhaltsdarstellung weist der Richter auf Versäumnisse in der Verfahrensführung durch die ITA hin. Das Gericht macht deutlich, dass die ITA es phasenweise versäumt habe, das Verfahren ordnungsgemäß zu führen. Auf eine falsche Namensbezeichnung in den Dopingprotokollen, die von der ITA gefertigt wurden, im Fall-Schlittig, hatten wir hingewiesen. In den Protokollen war von einem männlichen Athleten die Rede. Die ITA konnte bis heute keine schlüssige Erklärung liefern, wie es zu diesem falschen Namen gekommen ist. Zudem verursachte dieser Fehler erhebliche Kosten für Frau Schlittig, die eine DNA-Analyse auf eigene Kosten beantragen musste.

Das greift das CAS auf.

Der Richter erkennt an, dass unsere verschiedenen Erklärungsansätze für den positiven Dopingtest maßgeblich durch die mangelhafte Prozessführung der ITA verursacht wurden, da uns die ITA keine, für unsere Verteidigung, ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hatte. So hat uns die ITA beispielsweise vier Monate lang wichtige Informationen vorenthalten, die durch das akkreditierten Dopinglabor in Köln ermittelt wurden.

Wir haben uns in unseren Ausführungen immer an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, so die zutreffende Entscheidung des Gerichts.
Unsere Argumentation war letztendlich überzeugend.

Der Richter hat sich durch die (teilweise) übereinstimmenden Gutachten Sachverständigen Dr. de Boer, beauftragt durch uns als Verteidiger und des Sachverständigen der ITA Prof. Saugy, die Meinung gebildet, dass eine transdermale Übertragung/Einnahme wenige Stunden bis wenige Tage vor dem Tag der Kontrolle stattgefunden habe. Er betont nochmals, dass beide Experten zu dem Schluss gekommen seien, dass eine einmalige Anwendung von DHCMT keine sportlich relevante Leistungssteigerung zur Folge habe.

Die Aussagen von Frau Schlittig zum Ablauf der Tage vor dem Wettkampf waren ebenso maßgeblich. Ihre Erklärungen über den Ablauf der Anreise, die Unterbringung im Hotel, die Trainingseinheiten vor Ort und das Prozedere der Dopingkontrolle waren für den Richter überzeugend.

Abschließend fasste der Richter noch einmal zusammen:

Der Fall unterscheidet sich maßgeblich von anderen Sachverhaltskonstellationen durch das Fehlen von Metaboliten. Das CAS stimmt unserer rechtlichen Einschätzung insoweit zu, dass aufgrund des vorherigen – unmittelbar vor der hier streitgegenständlichen Kontrolle – und des nachfolgenden negativen Tests, der geringen Menge der verbotenen Substanz DHCMT sowie aufgrund der Aussagen von Frau Schlittig und der weiteren Beweise über die zahlreichen Kontakte, die in den Tagen und Stunden vor dem positiven Test stattgefunden haben, es wahrscheinlich sei, dass Frau Schlittig einer unbeabsichtigten,  transdermalen Übertragung von DHCMT ausgesetzt gewesen sei, und dass daher keine Schuld oder Fahrlässigkeit bei ihr vorläge.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ITA kann innerhalb von 21 Tagen Rechtsmittel einlegen. Daher wird die Freude über das sehr positive Urteil noch etwas getrübt.

Es heißt weiter: Daumen drücken!

Severin Lask / Steffen Lask

 

Sun Yang für acht Jahre gesperrt

Der seit langer Zeit in der Kritik stehende Schwimm-Olympiasieger Sun Yang wurde vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) für acht Jahre gesperrt, weil er eine Dopingprobe mit einem Hammer zerstören ließ.

Der ganze Vorfall spielte sich in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2018 ab. Am Abend des 4. September 2018 sollte eine Dopingkontrolle auf dem Anwesen von Sun Yang in China stattfinden. Sun Yang gab wie gewöhnlich zunächst eine Blutprobe ab. Erst als sein langjähriger Arzt Ba Zhen – der nach Medienberichten bereits in der Vergangenheit wegen Dopingverstößen gesperrt war – hinzugerufen wurde, eskalierte die Situation. Plötzlich wurde von Sun Yang´s Seite behauptet, dass die Krankenschwester des Kontrollteams vom schwedischen Anti-Doping-Dienstleister IDTM über keine ausreichende Qualifikation/Akkreditierung  zur Blutentnahme von Dopingproben verfüge. Die Dopingprobe sei – so die Forderung von Sun Yang – zu vernichten. Das Kontrollteam verweigerte die Vernichtung. Daraufhin ließ Sun Yang´s Mutter durch einen Sicherheitsmann einen Hammer holen, mit dem dieser die Dopingprobe zerschlug. 

Diesen Sachverhalt bewertete die FINA weder als strafbare Verweigerung einer Dopingkontrolle noch als Versäumnis und beließ es bei einer Verwarnung gegen Sun. Die WADA nahm eine andere Bewertung vor und brachte den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof. 

Dieser entschied heute, dass Sun Yang für acht Jahre gesperrt werde. Die umstrittenen Goldmedaillen der Schwimm-WM 2019 darf er behalten, unter anderem, weil die FINA ihn nicht vorläufig suspendiert hatte und die Dopingproben kur vor und unmittelbar nach jener Nacht jeweils negativ ausgefallen seien. Die lange Sperre ist darauf zurückzuführen, dass Sun Yang bereits als Wiederholungstäter gilt, der bereits eine drei monatige Sperre wegen eines Dopingverstoßes „absitzen“ musste.

Sun Yang hat angekündigt, Einspruch gegen das Urteil des CAS einzulegen und vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen.

In der Schwimm-Welt dürfte das Urteil begrüßt werden, da bereits seine Teilnahme an der Weltmeisterschaft 2019 in Gwangju bei vielen Sportlern Proteste hervorgerufen hatte.

 

Severin Lask / Steffen Lask 

 

Russland sperrt mehrere Athleten wegen Dopings

Laufband

Laut Medienberichten wurden heute auf Betreiben der Rusada zwei Leichtathleten, zwei Ringer, eine Gewichtheberin, eine Ruderin und der Viererbob-Olympiasieger von 2014, Dmitri Trunenkow, gesperrt. Bei Letzterem soll es sich um ein Vergehen aus dem Jahr 2016 handeln. Seine vierjährige Sperre, die rückwirkend vom 19.04.2016 an gelte, hat allerdings wenig Auswirkungen für Trunenkow, da dieser seine aktive Karriere bereits beendet hat. Alexander Subkow, erfolgreichster russischer Bobpilot und aktueller Leiter des russischen Bobverbandes, fuhr mit Trunenkow in Sotschi zu Gold und betonte im Hinblick auf die Sperre Trunenkows, dass die Maßnahme nichts mit den Olympischen Spielen im eigenen Land zu tun habe. Trunenkow selbst streitet die Vorwürfe vehement ab und bezeichnete den Vorfall als „eine der üblichen Provokationen gegen den ganzen russischen Sport“. Er erklärte weiterhin: „Dieses Präparat haben schon Sportler in den 80er Jahren eingenommen, und man müsste ein völliger Idiot sein, um es heute noch zu nehmen.“

Was zumindest auf den ersten Blick wie ein Frühjahrsputz im Winter aussieht, birgt in Wirklichkeit noch allerlei Unklarheiten. Zwar scheint die große Sportnation bemüht zu sein, sich seiner Dopingvergangenheit zu stellen, und zeigen zu wollen, dass nach den Dopingskandalen der letzten Zeit eine dopingfreie Zukunft angestrebt wird. Dies ist Russland und des Wettbewerbs willen, der gesamten Sportwelt zu wünschen. Jedoch bleibt noch sehr viel Arbeit, das beschmutzte Image wieder rein zu waschen. Ob dies überhaupt gelingen mag, ist abzuwarten.

3-monatige Sperre für Spahic

Der nunmehr nach einer Prügelei mit Stadionordnern – und infolge einer einvernehmlichen Vertragsauflösung mit Bayer 04 Leverkusen – vereinslose Emir Spahic hat vom DFB eine dreimonatige Sperre erhalten. Überdies muss der 34-jährige Bosnier eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 € zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, Spahic hat zugestimmt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DOSB stützt Pechstein

Doping II

„Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann“, lautet die Erkenntnis von Wolfgang Jelkmann, dem Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck. Jelkmann war Teil eines Expertenteams, dass vom DOSB im Oktober letzten Jahres beauftragt wurde, den Dopingfall Pechstein, insbesondere die medizinischen Gutachten zusammenfassend zu bewerten. Das Resultat bekräftigt zwar den Standpunkt der Athletin, zu Unrecht wegen Dopings gesperrt worden zu sein. Allerdings hat das Kommissions-Urteil keinerlei Zusammenhang zur Rechtsfrage, ob und inwieweit sich die ordentliche Gerichtsbarkeit über die Sportgerichtsbarkeit hinwegsetzen kann. Letzteres wurde kürzlich vom OLG München zugunsten Pechstein gesehen. Abzuwarten bleibt, wie der BGH entscheiden wird.

Jedenfalls bewegte die Expertenauswertung den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann dazu, die ISU aufzufordern, „eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen“. Nichtsdestotrotz sei „die Sportgerichtsbarkeit […] unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport“, so Hörmann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask