Hertha-Profi Ronny zahlt € 44.000 für Strafverfahrenseinstellung !
Nach Medienberichten soll Ronny am 05.02.2013 nachts mit einem Geländewagen in Berlin Mitte unterwegs gewesen sein. Er sei unangemessen langsam und in Schlangenlinie gefahren, so die ermittelnden Beamten. Sie haben sich daraufhin entschlossen, den Geländewagen anzuhalten und stellten schließlich Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Die Beamten hätten eine Alkoholmessung angeordnet und wollten Ronny mit zur Dienststelle nehmen – so die Darstellung in den Medien.
Dazu ist anzumerken, dass die Beamten nur dann anordnungsbefugt gewesen sind, wenn im konkreten Fall – Ronny – Gefahr im Verzug vorlag. Die Anordnungskompetenz für eine Blutalkoholkontrolle liegt nämlich grundsätzlich beim Richter und nur ausnahmsweise – nämlich, wenn Gefahr im Verzug gegeben ist – bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
Ronny habe ich gewehrt und Widerstand gegen die Beamten geleistet. Die Blutalkoholmessung habe letztlich einen BAK-Wert von 0,4 Promille ergeben. Dieser äußerst geringe Wert lässt den Schluss auf eine (strafbare) Fahruntüchtigkeit infolge der Alkoholisierung nur zu, wenn gleichzeitig alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Diese hat hier wohl die Staatsanwaltschaft wegen des unangemessen langsamen Fahrens und der gefahrenen Schlangenlinie angenommen.
Unangemessen langsam fahren auch nüchterne Fahrer. Auch wird von nicht unter Alkohol stehenden Fahrern mitunter – aus unterschiedlichsten Gründen – die Ideallinie verlassen, sie korrigieren die Fahrlinie und schon sieht es nach Schlangenliniefahren aus.
Das Strafverfahren ist eingestellt worden gegen Zahlung einer Geldauflage, was keine Strafe im Sinne der Strafprozessordnung darstellt. Ronny erhält keine Eintragung im Bundeszentralregister.
Hertha-Manager Preetz wirft zu Recht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf.
Bei € 44.000!!!
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt