Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat den Einspruch von Roman Kreuziger abgelehnt. Der tschechische Radsportler vom dänischen Profiteam Tinkoff-Saxo hatte den CAS angerufen, um seine seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung aufzuheben und damit eine Startberechtigung für die diesjährige Vuelta a España zu erwirken. Eine Entscheidung über die exakte Dauer der Sperrfrist soll erst „in einigen Wochen“ fallen.
Die UCI suspendierte den 28-Jährigen am 2. August wegen auffälliger Werte im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorläufig und eröffnete zugleich ein Dopingverfahren gegen ihn. Daraufhin wurde Kreuziger von seinem Arbeitgeber aus dem Kader für die diesjährige Tour De France gestrichen. Zudem verpasste Polen-Rundfahrt.
Selbst die UCI-Straßen-Weltmeisterschaft vom 21. bis 28. September dürfte damit ohne den Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 stattfinden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
„Wenn es diese Ermittlungen nicht gegeben hätte, würde ich wahrscheinlich immer noch ‚Nein‘ sagen – im gleichen Ton und mit der gleichen Überzeugung wie vorher“, lauten die Worte von Lance Armstrong.
Es scheint, als hätte der nunmehr 42-Jährige eine Kehrtwende durchlebt – Armstrong, derjenige der über Jahre hinweg jedwede Dopinggerüchte um seine Person leugnete, selbst dann noch, als ihn ehemalige Kollegen schwer belasteten. Armstrong hat ein Buch über sein Leben als Radsportler – eins „mit dem richtigen Tonfall“ und „komplett ohne Bullshit“ – angekündigt.
Ob nun Marketingstrategie oder Charakterumschwung, letztlich eröffnet seine Geschichte einen breiten Einblick in den modernen kommerziellen Sport: teilweises Streben nach Höchstleistungen um jeden Preis, eiserne Disziplin, Vorbildfunktion und das Geschäft mit unterstützenden verbotenen Methoden und Substanzen.
Schließlich macht der Fall auf eine Dopingverfolgung aufmerksam, die notwendig ist, um den Sport sauber zu halten, wo er sauber ist und sauberer zu machen, wo er verseucht wird. Denn wie Armstrong selbst gesteht, hätten die Lügen ohne das Bemühen der US-Anti-Doping-Agentur (USADA) und das Zusammentragen von erdrückendem Beweismaterial wohl kein Ende gefunden. Man darf gespannt sein.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Den Sport befällt erneut eine brisante Dopingaffäre. Auslöser dieses Mal ist Quentin Bigot, ein französischer Hammerwerfer, dem kurz vor der Europameisterschaft in Luzern das anabole Steroid Stanolozol nachgewiesen wurde. Laut dem französischen Leichtathletik-Verband (FFA) wurde er bereits mit einer 4-jährigen Sperre belegt. Dies macht den Vorfall nicht besonders, schon gar nicht zum Skandal. Die in Bigots Vernehmungen gefallenen Aussagen sind schon eher bemerkenswert. Denn diese machten die ermittelnden Dopingfahnder auf eine Sportpersönlichkeit Frankreichs aufmerksam, die im Jahr 2013 noch zum besten Leichtathletik-Trainer des Landes ausgezeichnet wurde: Raphaël Piolanti.
Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Metz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vorgeworfen wird ihm, verbotene Substanzen besorgt und an Athleten weitergegeben zu haben. Des Weiteren soll er seine Schützlinge dazu angespornt haben, Dopingmittel zu konsumieren. Piolanti bestreitet dies. Wie die Sache ausgeht, ist derzeit ungewiss. Jedenfalls wirft der Fall die Frage auf, die Leichtathletik dopingfrei konkurrenzfähig ist oder die Verwobenheit mit unerlaubten Mitteln bereits zu tief sitzt.
Gemeint ist: Wie kann die Attraktivität der Leichtathletik gegenüber beispielsweise Ballsportarten hochgehalten werden, wenn nicht durch atemberaubende Weltrekorde?
Das „kriminelle“ Geschäft mit Dopingmitteln durch die – nicht erstmalige – Beteiligung eines Trainers scheint einen neuen prominenten Fall zu haben. Das ruft auch hierzulande erneut nach einem Anti-Doping-Gesetz. Drastische Maßnahmen sind notwendig, um den kriminellen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, denn gefährdet ist nicht nur der saubere Sport, sondern vor allem die Gesundheit der Athleten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
‚Blood Sport‘ – so heißt das Buch von Tim Elfrink, einem US-Redakteur, welches derzeit die Welt des Baseballs aufwirbelt. So sollen nicht nur Alex „A-Rod“ Rodriguez in den Dopingskandal um die Wellness-Klinik „Biogenesis“ verwickelt worden sein, sondern zudem weitere Spitzensportler und gar minderjährige College-Athleten. Alex Bosch, der Betreiber des ehemals aufstrebenden Unternehmens, droht eine Haftstrafe. Er und weitere Mittäter wurden kürzlich festgenommen. Es steht ein Gerichtsverfahren bevor.
Bosch gestand bereits seinen Kontakt zu „A-Rod“, gestand überdies ihm die verbotenen Substanzen persönlich injiziert zu haben, da der ehemalige Vorzeigesportler Angst vor Spritzen habe.
Jedenfalls ist klar, dass hinter den Kullissen des US-Baseballs, der Jahr für Jahr ca. 5 Milliarden EUR umsetzt, nicht alles rein und sauber ist. Bleibt abzuwarten, welche Tatsachen im Laufe des anstehenden Prozesses um Bosch und seine Klinik ans Licht gebracht werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Landgericht München I sah in der Fanbekleidung und den Fußmatten, die die Supermarktkette Real anlässlich der Weltmeisterschaft in Brasilien vertrieb, eine Markenrechtsverletzung. Damit lehnte es den Widerspruch Reals ab und bestätigte die einstweilige Verfügung, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bereits am 30. Mai erwirkte. Die Streitigkeit zwischen dem DFB und Real ist damit nicht beendet. Kürzlich beantragte die Einzelhandelskette beim Patent-und Markenamt die Löschung des DFB-Adlers als Marke. Dadurch will es den Vertrieb eigener, an DFB-Artikel angepasster Produkte ermöglichen.
Die Untersagung, unter anderem die streitigen Trikots zu vertreiben, wirkt vorläufig. Hinsichtlich des ergangenen Urteils des Münchener Gerichts müsste Real den deutschen Fußballdachverband nunmehr auffordern, in bestimmter Frist die Hauptsacheklage zu erheben. In der Hauptsache wäre die Entscheidungsinstanz sodann gehalten, zunächst eine Entscheidung des Marken- und Patentamts abzuwarten, bevor es selbst über die Sache befindet.
Eine Vorentscheidung ist nicht gefallen. Denn das Landgericht sei an den Bestand der Markeneintragung gebunden, so die Urteilsbegründung. Es entschied letztlich nur, dass der Adler-Aufdruck der Real-Produkte den geschützten Marken des DFB zu ähnlich sei. Ob der DFB-Adler hingegen eine schützenswerte Marke darstellt und damit zu Recht eingetragen worden ist oder eine unerlaubte Nachahmung des Bundesadlers als Hoheitszeichen ist, hatte das Landgericht München I nicht zu bewerten. Der Ausgang des millionenschweren Lizenzstreits bleibt damit völlig offen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask