ECOVIS hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2014 gestiftet und diesen Preis anlässlich der „Champions“-Sportgala überreicht. Geehrt wurden Paul Gebauer, Olaf Roggensack, René Schmela, Wolf Niclas Schröder (Rudern), Linda Neumann (Schwimmen) und Christina Maria Wassen (Wasserspringen). Die Preisverleihung haben Thomas Brandt, Steuerberater und Prof. Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt vorgenommen.
Im Sport kommt es leider immer wieder zu schwerwiegenden Verletzungen. So auch im Fußball und konkret im Fall des Zürichers Gilles Yapi Yapo. Der ivorische Nationalspieler erlitt im November in einem Ligaspiel gegen den FC Aarau laut Medienberichten u.a. Kreuzband-, Innenband-, Meniskusrisse, einen Knorpelschaden bis auf den Knochen, eine Verletzung des Stabilisierungsbands der Kniescheibe und starke Hämatome in den Oberschenkel-Muskeln. Vorangegangen war ein Foul von Sandro Wieser, einem TSG-Hoffenheim-Leihspieler. Das Foul kann durchaus als Horror-Foul bezeichnet werden. Wieser erhielt eine 6-Spiele-Sperre. Überdies hat der FC Zürich in Absprache mit dem Gefoulten Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gestellt. „Mit der Einreichung dieser Strafanzeige bezweckt der FC Zürich primär eine präventive Wirkung zum Schutze der Gesundheit von Berufsfußballspielern. Diese sollen sich wieder ihrer Mitverantwortung gegenüber ihren Berufskollegen bewusst werden“, so der Erstligist auf seiner Homepage.
Mal angenommen, das deutsche Strafrecht käme zur Anwendung: Hat sich Sandro Wieser tatsächlich einer (schweren) Körperverletzung strafbar gemacht? Das Risiko Verletzungen – auch von schweren Verletzungen – ist im Fußball kaum auszuschließen. Zusammenstöße, Tritte, (taktische) Fouls, Kopfbälle, Schüsse, Tacklings und zwar in einer hohen Geschwindigkeit machen eine Begegnung aus. Auch im Sport gilt das strafrechtliche Körperverletzungsverbot uneingeschränkt. Doch schafft der Sport gewissermaßen Räume der freien körperlichen Selbstentfaltung, die im Rahmen sportimmanenter Handlungen zur Straflosigkeit führt. Insoweit geht jeder einzelne Akteur bewusst und freiwillig das Risiko ein, durch sportartbezogene Handlungen verletzt zu werden. Er willigt bewusst in die Möglichkeit der Verletzung ein. Das wiederum schließt eine Strafbarkeit aus.
Schaut man sich nun das Geschehen um Yapi Yapo und Wieser an, fällt sofort auf, dass es sich um ein sportimmanentes Verhalten handelt, welches als regelwidrig zu werten ist. Bei genauer Betrachtung der Videobilder fällt auf, dass der Liechtensteiner eine Bewegung zum Ball macht, einen Augenblick zu spät kommt und Yapi Yapo äußerst brutal am Knie erwischt. Der Zusammenprall sieht übel aus. Zudem hat Yapi Yapo nunmehr mit weitreichenden Folgen, die bis zum Karriereende reichen könnten, zu rechnen. Wie sieht allerdings die Folge einer strafrechtlichen Verurteilung Wiesers aus? Soll die Signalwirkung, die der FCZ erreichen will, zu berührungsängstlichen Fußballern führen? Soll der Boxer, soweit er sieht, dass der Gegner maßlos überfordert ist, weniger hart zuschlagen? Sport sollte Sport bleiben und ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung, zumal verbandsrechtliche Sanktionsmechanismen greifen, ausgeübt werden können, wenn und soweit sich die Athleten im sportartbezogenen Handlungsradius halten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
RasenBallsport Leipzig hat sein Profiteam und zugleich den Nachwuchs bis zur U16 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Kürzlich stimmten die 14 (!) stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für diesen Schritt. Weitere Entscheidungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung sollen im Frühjahr 2015 fallen.
Der aufstrebende Klub kommt dadurch dem DFB und der DFL entgegen. So fällt er nunmehr unproblematisch unter die ’50+1′-Regelung, nach der bei den Vereinen der Lizenzmannschaften die Mehrheit der Stimmrechte verbleiben soll, unabhängig von etwaigen Beteiligungen der Investoren. Als bloßer Verein war man zwar vom Gedanken der grundlegenden Vorgabe im deutschen Profifußball erfasst, hielt sich allerdings insoweit in ungeregeltem Bereich auf. Unter Vorbehalt ausstehender Umgestaltungen und Anpassungen scheint der Weg für eine dauerhafte Präsenz in den deutschen Spitzenligen jedenfalls aus sportrechtlicher Sicht frei zu sein. Angesichts des akuten Mangels ostdeutscher Vereine in der Bundesliga ist dies – offengestellt, ob sportmoralisch hinnehmbar oder verwerflich – durchaus zu begrüßen. Bleibt nur noch abzuwarten, ob mit der professionalisierten Rahmengestaltung auch der gewünschte sportliche Erfolg einhergeht.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Fußballprofi Brandao, der normalerweise für den SC Bastia in der französischen Ligue 1 aufläuft, ist zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem muss er 20.000 € zahlen. Im August diesen Jahres verpasste er seinem Gegenspieler Thiago Motta von Paris St. Germain im Kabinengang einen heftigen Kopfstoß, sodass dieser einen Nasenbeinbruch erlitt. Verbandsrechtlich ist er bereits seit dem Vorfall gesperrt, wird erst im Frühjahr nächsten Jahres ins reguläre Spielgeschehen eingreifen können. Ob er allerdings tatsächlich ins Gefängnis muss, ist derzeit unklar. In Frage kommt wohl auch ein Ableisten von Sozialstunden. Jedenfalls ist von einer Vollzugslockerung die Rede.
Dieser Zwischenfall macht deutlich, dass der Sportplatz bzw. das Stadion in diesem Fall keinesfalls ein rechtsfreier Raum sein kann. Zwar werden von den Sportlern sporttypische Verletzungen in Kauf genommen, die von der sportspezifischen Einwilligung gedeckt sein können, keinesfalls jedoch gewaltsame Übergriffe. Tatsächlich kann es, wie im Fall des Brasilianers, dazu kommen, dass staatliche Verfolgung und verbandsrechtliche Sanktionierung kumulieren. Obendrein könnten zivilrechtliche Ansprüche, wie etwa Schadensersatz für die Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld, geltend gemacht werden. Gerade bei Sportgroßereignissen werden die Geschehnisse mittels Film- und Fotodokumentationen festgehalten, sodass die Beweisführung erleichtert wird. Angesichts der Bilder vom Zwischenfall Brandao-Motta, war die Beweisführung gegen den 34-Jährigen leicht.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask