Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft in Brasilien steht kurz vor dem Anpfiff. Der vorläufige Mannschaftskader der deutschen Auswahl steht, die Stadien sind nahezu fertig und die Nationen voller Vorfreude. Was vor Ort fehlt, ist einzig allein ein Dopingkontrolllabor mit Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Deshalb sollen die Dopingproben in der Schweiz untersucht werden. Das bedeutet, dass die Proben nach Lausanne geflogen werden müssen. Transport und Analyse könnten demnach viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein entlarvter Dopingsünder die auf die Blutentnahme folgende Partie unproblematisch bestreiten dürfte. „Es wäre absolut unverzeihlich, wenn im Finale jemand antritt, der positiv getestet wurde, und sich das erst hinterher herausstellt. Deshalb ist es so, dass die Organisatoren derartiger Wettkämpfe enorm aufs Tempo drücken und innerhalb von 48 Stunden die Ergebnisse haben wollen. Mit Recht.“, erklärte Dr. Detlef Thieme, Leiter des Kreischaer Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie.
Zwar schilderte Prof. Jiri Dvorak, Chefarzt des Weltfußballverbands (FIFA), noch vor einigen Monaten, die langen Wege seien kein Erschwernis: „Es ist das erste Mal, dass wir im Austragungsort einer WM kein Labor haben werden. Aber es ist für uns kein Problem. Es ist so, dass wir den größten Teil der Proben innerhalb von 24 Stunden in Lausanne haben werden“. Kürzlich konkretisierte die FIFA allerdings, die Proben würden „zwischen 24 bis 48 Stunden [nach Entnahme] das Labor in Lausanne erreichen“. Zudem, so Dr. Thieme, käme eine realistische Größe von 30 Stunden oder mehr für die Analyse an sich. Folglich und in Anbetracht der Tatsache, dass zwischen einigen Spielen lediglich 4 Tage liegen, sind Engpässe nicht ausgeschlossen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Ante Sapina soll trotz Reduzierung seiner Haftstrafe erneut Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben. Demnach sei das Rechtsmittel bereits am 21. April, somit fristgerecht, eingelegt worden.
Feststellungen zu Tatsachen sind in der Revisionsinstanz nicht möglich. Geprüft wird lediglich, ob der Entscheidung des Bochumer Landgerichts vom 14. April, welches den geständigen Wettbetrüger zu 5 Jahren Haft verurteilte, ein Rechtsfehler zugrunde liegt. Laut Revisionsantrag sei nicht klar, wen der 38-jährige Kroate geschädigt habe und wer letztlich zu seiner Bande gehöre. Solange der BGH über die Revision nicht entschieden hat, ist das Bochumer Urteil nicht rechtskräftig.
Ursprünglich verurteilte das Landgericht Bochum Sapina zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft. Sapinas Verteidigung ging in Revision. Dieser wurde im Jahr 2011 stattgegeben und an das Landgericht zurückverwiesen. Bleibt abzuwarten, wie das erneute Revisionsverfahren endet.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Julia Efimova, Brustschwimmerin und dreifache Weltmeisterin, ist vom internationalen Dachverband FINA mit einer Sperrfrist von 16 Monaten belegt worden. Im Rahmen einer Trainingskontrolle in Los Angeles wurde der 22-jährigen Russin die Einnahme des anabolen Steroids Dehydroepiandrosteron (DHEA) nachgewiesen. Nach FINA-Auffassung soll die verbotene Substanz mit einem Nahrungsergänzungsmittel in den Organismus gelangt sein. Allerdings erklärte der Weltschwimmverband, dass Efimova keine Absicht unterstellt werden könne. Sie bleibt bis zum 28. Februar 2015 gesperrt, kann daher an der Weltmeisterschaft im Juli 2015 im heimischen Russland teilnehmen. Die Olympia-Dritte von London akzeptiert das Urteil. „Ich werde wohl nicht in Berufung gehen. Das kostet Energie, Zeit und vor allem Geld“, so Efimova. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Das Wichtigste ist jetzt, mit der Vorbereitung auf die WM in Kazan und Olympischen Spiele in Rio zu beginnen.“, erklärte sie weiterhin.
Zur Sperre kommt eine Streichung aller Resultate seit Oktober 2013. Somit können die deutschen Schwimmer Steffen Deibler, Caroline Ruhnau, Christian Diener und Dorothea Brandt, welche bei der Europameisterschaft der Kurzbahn im Dezember 2013 in der Mixed-Staffel ursprünglich Silber holten, darauf hoffen, sich nachträglich Europameister nennen zu dürfen. Obendrein wurde Efimovas 200-Meter-Brust-Weltrekord von 2:14.39 Minuten annulliert.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Lizenzierungsausschuss der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat RasenBallsport Leipzig die Lizenz für die 2. Bundesliga erteilt. Somit werden sich die Roten Bullen, wie sie sich offiziell bezeichnen, in der kommenden Saison in der zweithöchsten Spielklasse Deutschlands messen dürfen. „Durch die verbindliche Erklärung, seine Gremien künftig mit mehrheitlich unabhängigen Persönlichkeiten zu besetzen sowie das bisherige Logo mit Blick auf die Anforderungen der UEFA zu verändern, hat der Klub die wesentlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb erfüllt. Einer Lizenzierung steht daher nichts mehr im Wege“, so Harald Strutz, Vorsitzender des Gremiums. Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung, erklärte zudem: „Mit den jetzt vorgelegten Erklärungen und deren fristgemäßer Umsetzung bewegt sich der Verein im Rahmen der Satzungsvorgaben sowie der Statuten des Ligaverbandes“.
RasenBallsport zeigt sich dementsprechend erleichtert. „Die Entscheidung freut uns vor allem für unsere großartigen Fans und unsere Mannschaft, die sich nun unbeschwert auf spannende Spiele in der 2. Bundesliga freuen können. Für unsere sportliche Leitung und alle Mitarbeiter bedeutet dies Planungssicherheit. RB Leipzig wird nun in allen Bereichen mit Hochdruck den Start in die 2. Bundesliga vorbereiten.“, so die Homepage des Vereins.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Wettkampfsportler aufgepasst! Insbesondere für Triathleten, Läufer, Schwimmer und Radler, die sich auf einen Wettkampf vorbereiten, gilt, bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln Acht zu geben. Wie die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) mitteilt, fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel. Dieses soll den Arzneistoff Oxilofrin, welcher gem. S6 b. auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geführt wird, enthalten und keine entsprechende Deklarierung aufweisen.
Der Konsum eines solchen Nahrungsergänzungsmittels kann trotz Unwissens zu Disqualifikation und Sperre führen, denn ausschlaggebend ist der strict-liability-Grundsatz. Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Organismus gelangt. Demnach trägt er die Beweislast für etwaige Fehler in der Transportkette oder bei der Laboranalyse. Die Gegenbeweiserbringung könnte unter Umständen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zudem sind gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen. Um das Verunreinigungsrisiko zu mindern, empfiehlt es sich, die Nahrungsergänzungsmittel einer Prüfung zu unterziehen. Dem Sportler steht beispielsweise die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Testresultate zum gewünschten Produkt, soweit Tests durchgeführt wurden, über die Internetpräsenz der „Kölner Liste“ zu informieren. Neuerdings ist die „Kölner Liste“ auch als App erhältlich. Sie ist „in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden“, so die Mitteilung der NADA.
Nicht nur in Deutschland finden sich immer wieder verdächtige Produkte. Kürzlich warnte die Australische Anti-Doping-Agentur (ASADA) vor einem Energydrink. Dieser könne Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten. Daher: Größte Vorsicht, insbesondere vor Wettkämpfen!
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask