Gegen Luisao, den Kapitän der portugisischen Fußballmannschaft Benfica Lissabon, wurde wegen Körperverletzung ein Strafbefehl, welcher eine Geldstrafe von 60 000 EUR enthält, erlassen. Der Abwehrchef des diesjährigen Europa-League-Finalisten hatte bei einem Freundschaftsspiel gegen Fortuna Düsseldorf im August 2012 Schiedsrichter Christian Fischer zu Boden gestoßen, als dieser einem Mannschaftskollegen Luisaos die gelb-rote Karte zeigen wollte. Fischer brach die Partie ab. Er zeigte Luisao an. Der portugiesische Verband (FPF) sperrte den Fußballprofi damals für 2 Monate. Dieser Sperrzeit schloss sich der Fußballweltverband (FIFA) an.
Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf genügend Beweise, insbesondere ausführliches Videomaterial. Dennoch gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Die Anschrift des gebürtigen Brasilianers fehlte. Erst nach einem Rechtshilfeersuchen und der Mithilfe von Luisaos Arbeitgeber konnte die fehlende Information eingeholt werden. Unklar ist bislang, ob der ergangene Strafbefehl bereits zugegangen ist oder die Strafzahlung gar schon ausgeführt wurde.
Fakt ist, Handlungen wie die des nunmehr 33-Jährigen haben nichts mit Sport zu tun. Eine etwaige sportspezifische Einwilligung kann bei solch einer Konstellation nicht einmal mehr angedacht werden. Diesbezüglich dürfte es keine 2 Meinungen geben. Dennoch hat Luisao die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch zu erheben.
Dennis Cukurov
In ca. 26 Stunden geht Prof. Dr. Steffen Lask beim IRONMAN Cairns, Queensland, Australien an den Start. Vor einer atemberaubenden Kulisse unweit des Great Barrier Reefs und bei tropischen Bedingungen heißt es dann wieder: 3.86 Kilometer Schwimmen, 180.2 Kilometer Radfahren und 42.195 Kilometer Laufen. Der Titel der Veranstaltung ist Programm!
Prof. Dr. Steffen Lask wird das Rennen als einziger Vertreter Deutschlands seiner age group bestreiten. Ecovis drückt die Daumen und wünscht viel Spaß und Erfolg!
Live-Berichterstattung.
Dennis Cukurov
Heute in einer Woche beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und damit die Jagd nach dem begehrten Weltmeistertitel. Selbstverständlich würde das Gastgeberland ihren Rekordsiegerstatus gern mit einem Erfolg untermauern. Ein Rückblick auf den 2. Titel der Brasilianer im Jahr 1962 zeigt allerdings eine Ungereimtheit auf.
Einer der Leistungsträger der damaligen Weltmeisterelf war Garrincha. Der Außenstürmer wurde in Chile Torschützenkönig und führte seine Mannschaft ins Finale. Im Halbfinale jedoch erhielt die brasilianische Fußballikone nach einer Tätlichkeit die rote Karte. Diese löst bekanntlich zumindest eine Sperre für das darauffolgende Spiel aus. Garrincha sollte demnach am Finale nicht teilnehmen dürfen. Es kam anders. Da der Hauptschiedsrichter selbst die Tätlichkeit nicht sah und den Brasilianer lediglich auf Hinweis seines Linienrichters des Feldes verwies, musste die Disziplinarkommission des Fußballweltverbands (FIFA) nach einem Einspruch gegen die Sperre über die Konsequenzen des Platzverweises entscheiden. Einzig der Linienrichter konnte durch Zeugenaussage das Fehlverhalten Garrinchas schildern. Dieser erschien nicht zum anberaumten Termin. Angeblich soll sein Fernbleiben gar erkauft worden sein. Die Sperre wurde aufgehoben. Garrincha spielte. Brasilien wurde Weltmeister.
Sollte nun versucht werden, den Garrincha-Freispruch mit der Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball Bunds (DFB) zum Phantomtor von Stefan Kießling beim Bundesligaspiel von Bayer Leverkusen gegen 1899 Hoffenheim in einen sportrechtlichen Vergleich zu setzen, dürfte ein klarer Gegensatz erkennbar werden. Das DFB-Sportgericht wertete das Phantomtor, stärkte die Entscheidungssouverinität des Schiedsrichters. So soll etwaiges Nachprozessieren jeglicher Schiedsrichterentscheidungen vermieden werden. Eben diese Souverinität blieb dem Schiedsrichter, welcher Garrincha die rote Karte zeigte, zum Nachteil der im Endspiel unterlegenen Tschechoslowakei verwehrt.
Dennis Cukurov
Die Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) hat eine Datenbank für Dopingpräventionsprojekte erstellt. Laut Mitteilung der NADA soll „die Datenbank einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen und Projekte in der Dopingprävention ermöglichen.“ Weiterhin sollen die „Netzwerkarbeit und Kooperationen [dadurch] gefördert und optimiert werden.“ Das Projekt ziele auf die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Synergieeffekten ab und sei für jeden frei zugänglich. Nunmehr werden alle Akteure aufgefordert, etwaige Aktivitäten und Projekte einzutragen. So soll die Dopingprävention durch Mitarbeit und Erfahrungsbündelung nach vorne gebracht werden.
Die Dopingprävention ist gewissermaßen das Gegenstück zum Kontroll- und Sanktionssystem in Sachen Doping. „Ziel der Dopingprävention ist es, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird“, so Artikel 15 des NADA-Codes. Weiterhin, so der besagte Artikel, sollen Athleten „im Sinne des Fairplays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit […] davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.“ Die Aufforderung zum Mitwirken an der Datenbank kann demnach nur unterstützt werden, denn das Kontroll- und Sanktionssystem hat bekanntlich Grenzen.
Dennis Cukurov
Die Linksfraktion des Bundestags hat die Anti-Doping-Gesetz-Debatte weiter vorangetrieben. Bei der eigens veranstalteten Konferenz „Rote Karte für Doping im Sport“ hat sich die Fraktion für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen und zudem Stellung zu einigen Einzelheiten bezogen.
Spitzensport sei nunmehr als eigenständiger Wirtschaftszweig anzusehen, hieß es. „Eine negative Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Sport auch eine Plattform für kriminelle Machenschaften ist“, so ein Antragsentwurf an die Bundesregierung. „Wir haben gesagt, wir machen einen eigenen Antrag, indem wir Eckpunkte auflisten, die in einem solchem Gesetzesentwurf berücksichtigt werden sollten“, so André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. Dabei soll der Tatbestand des Sportbetrugs im Mittelpunkt des Antragsentwurfs stehen. Eine Besitzstrafbarkeit hingegen sei nicht vorgesehen. So soll die Fraktion DIE LINKE hierbei weiterhin auf die aktuelle Akzentuierung auf die Hintermänner der Dopingaktivitäten setzen. Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sprach von einem „Sportschutzgesetz“ und betonte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. Angesichts hoher Summen, die im und durch den Sport umgesetzt werden, verursache Doping schwere Schäden. Die ganze Thematik sei „nicht zu allererst eine parteipolitische Frage, sondern es ist eine Frage, die wirklich die Gesellschaft angeht“, so Bartsch.
Bleibt abzuwarten, wie die kürzlich angekündigte Gesetzesvorlage auf Bundesebene aussehen wird. Fakt ist, dass klare Regelungen notwendig sind. Wie und inwiefern Einzelheiten ausgestaltet werden sollten, dürfte allerdings weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.
Dennis Cukurov