Der südafrikanische Meister im Einzelzeitfahren von 2011, 2013 und 2014 wurde des Dopings überführt. Bei ihm wurde das verbotene Maskierungsmittel Probenecid nachgewiesen. Dies ergab sowohl die A- als auch die B-Probe. Die Dopingprobe stammt vom 6. Februar 2014, wurde direkt nach Impeys letztem Einzelzeitfahrtriumph der Südafrikameisterschaft entnommen. Nun drohen dem Athleten eine 2-jährige Sperre und die Annullierung seines Meistertitels. Es gilt der strict-liability-Grundsatz: Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Körper gelangt. Für eine Sanktionierung reicht demnach bereits Fahrlässigkeit, wissentliches Handeln wird nicht vorausgesetzt.
Ins internationale Rampenlicht fuhr Daryl Impey vor einem knappen Jahr. Nach der 6. Etappe der Tour de France 2013 übernahm der Zeitfahrspezialist die Führung in der Gesamtwertung und durfte sich als erster Afrikaner überhaupt das begehrte gelbe Trikot überziehen. Diesen Erfolg wird er bei der Tour de France 2014, welche am kommenden Samstag startet, nicht wiederholen können. Sein Team Orica GreenEgde hat ihn bei der Nominierung des diesjährigen Kaders nicht berücksichtigt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Handball Sport Verein (HSV) Hamburg bleibt der Handball-Bundesliga (HBL) erhalten. Der norddeutsche Sportverein erfüllte die Auflagen, welche dem Champions-League-Sieger von 2013 in der vergangenen Woche durch ein unabhängiges Schiedsgericht auferlegt wurden. „Die unabhängige Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga hat heute entschieden, dass der HSV Handball die Bedingung nach Vorgabe des Schiedsgerichtes fristgerecht am heutigen Tag um 16.56 Uhr durch entsprechende Nachweise erfüllt hat“, teilte die Liga am 1. Juli auf ihrer offiziellen Homepage mit. „Damit ist der HSV Handball sportlich und wirtschaftlich qualifiziert zur Teilnahme an der Saison 2014/15 der Handball-Bundesliga.“, hieß es weiterhin.
Damit ist das Hin und Her um die Zukunft des Hamburger Handballclubs beendet. Erst in dritter und letzter Instanz erhielt er die Lizenz „nach intensiven 8-stündigen Verhandlungen“ und „unter schwerwiegenden Bedingungen und Auflagen“. So sollten in wenigen Tagen verbindliche Zusagen über eine Summe von ca. 5 Millionen EUR aufgetrieben und vorgelegt werden. Offensichtlich mit Erfolg.
Kuriose Konsequenzen hat die Geschichte dennoch. Der sportlich abgestiegene HBW Balingen-Weilstetten plante nach der zweimaligen Lizenzverweigerung für den HSV Hamburg für die höchste Spielklasse, erwirkte vor dem Landgericht (LG) Dortmund die Zulassung für den Spielbetrieb der HBL. Demnach könnten in der kommenden Spielzeit 19 statt 18 Teams in der ersten Liga konkurrieren. „Denkbar ist das“, so HBL-Pressesprecher Oliver Lücke. Eine diesbezügliche Entscheidung wird „in Kürze“ erwartet.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der des Mordes angeklagte Paralympicsstar Oscar Pistorius ist nach Ansicht psychiatrischer Gutachter voll schuldfähig. Er habe zur Tatzeit an keinerlei psychischen Problemen gelitten, sodass er in der Nacht zum 14. Februar 2013 zurechnungsfähig gewesen sei.
Nachdem eine Zeugin dem 27-jährigen Südafrikaner eine „Angststörung“ bescheinigte, ordnete das Gericht im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung auf Pistorius‘ Schuld- und Verhandlungsfähigkeit an. Der beinamputierte Sprinter soll seine Freundin Reeva Steenkamp ermordet haben. Er erschoss sie durch die verschlossene Badezimmertür, nach Auffassung seines Verteidigers in Panik und der Vermutung, Einbrecher wären dahinter. Staatsanwalt Gerrie Nel hingegen plädiert auf Mord, beabsichtigte mit der psychiatrischen Untersuchung die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit und damit eine Verurteilung mit aller Härte des Gesetzes.
Nach der 6-wöchigen Unterbrechung geht der Prozess nun weiter. Interessant wird sein, welchen Einfluss das Gutachten der 3 Psychiater und eines klinischen Psychologen auf den weiteren Verlauf nehmen und welches Urteil letztlich gesprochen wird. Ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit ist nunmehr höchst unwahrscheinlich.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll Ermittlungen gegen den Vorstand des Hamburger SV wegen einer „zweckwidrigen Verwendung“ von Fananleihen eingeleitet haben. Der Eingang einer entsprechenden Strafanzeige wurde bereits bestätigt. Inhalt dieser soll die Zweckentfremdung von 17.5 Millionen EUR sein. Das Kapital wurde ursprünglich für den Bau des HSV-Campus, eines geplanten Nachwuchszentrums, eingesammelt, soll hingegen zur Sanierung der Vereinsfinanzen genutzt worden sein.
Der Anzeigeerstatter, Klaus Meetz, 68, stellte bereits kürzlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, welcher die Eintragung der neuen HSV-Plus-Satzung ins Vereinsregister tätigen sollte. Damit blockierte er den Start von HSV-Plus. Dietmar Beiersdorfer, künftiger Vorstandsvorsitzender des Hamburger SV, ist deshalb bis auf Weiteres nicht berechtigt, Vertragsverhandlungen zu führen oder gar Verträge zu unterzeichnen.
„Die Planungen für den HSV-Campus sind bereits weit fortgeschritten. Dabei hat sich der HSV zu keinem Zeitpunkt in Widerspruch zu den Angaben zur geplanten Verwendung des Emissionserlöses im Wertpapierprospekt gesetzt“, erklärte Carl-Edgar Jarchow, noch Vorstandsvorsitzender. „Wir können nur vermuten, dass versucht wird, dem HSV bewusst Schaden zuzufügen.“
Bleibt abzuwarten, ob sich Klaus Meetz als Störenfried entpuppt oder tatsächlich Fangelder veruntreut wurden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Disziplinarkommission des Weltfußballverbands (FIFA) hat Luis Suarez wegen seiner Beißattacke für 4 Monate bzw. 9 Spiele gesperrt. Damit sind nicht nur die Weltmeisterschaft, sondern jegliche Fußballaktivitäten – auch im Rahmen des Vereinsfußballs – bis Ende Oktober für den Starstürmer Uruguays gelaufen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 EUR. „So ein Verhalten kann auf keinem Fußballplatz toleriert werden“, begründete Claudio Sulser, Chef der Disziplinarkommission, die Maßnahmen.
Warum die Disziplinarkommission überhaupt tätig werden durfte und wieso eine solch harte Sanktion möglich war, ergibt sich aus dem FIFA-Disziplinarreglement. Suarez hatte im Vorrundenspiel gegen Italien seinen Gegenspieler Giorgio Chiellini kurz vor Spielende in die Schulter gebissen. Da weder Schieds- noch Linienrichter die Aktion zur Kenntnis nahmen und der uruguayischen Angreifer zunächst ungestraft davonkam, eröffnete sich die Anwendung von Art. 77 a) des FIFA-Disziplinarreglements. Dieser spricht der Disziplinarkommission die Kompetenz zu, schwere „Vergehen, die von den Spieloffiziellen nicht bemerkt wurden“, zu ahnden. Die Sanktionshöhe ist letztlich darauf zurückzuführen, dass Englands Spieler und Torschützenkönig der abgelaufenen Saison als Wiederholungstäter einzustufen ist. Er biss bereits vor dem jüngsten Vorfall 2 Mal zu und musste deshalb u.a. im Jahr 2013 eine 10-Spiele-Sperre absitzen. Da nach Art. 19 Nr. 3 des FIFA-Disziplinarreglements die Höchststrafe auf 24 Monate bzw. 24 Spiele begrenzt ist, dürfte Suarez gar mit Milde bedacht worden sein.
Im Übringen hätte ein Einspruch des uruguayischen Verbands keine aufschiebende Wirkung. So wird Suarez beim Achtelfinalspiel der Uruguayer gegen Kolumbien mehr als zu Recht fehlen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask