Russland sperrt mehrere Athleten wegen Dopings

Laufband

Laut Medienberichten wurden heute auf Betreiben der Rusada zwei Leichtathleten, zwei Ringer, eine Gewichtheberin, eine Ruderin und der Viererbob-Olympiasieger von 2014, Dmitri Trunenkow, gesperrt. Bei Letzterem soll es sich um ein Vergehen aus dem Jahr 2016 handeln. Seine vierjährige Sperre, die rückwirkend vom 19.04.2016 an gelte, hat allerdings wenig Auswirkungen für Trunenkow, da dieser seine aktive Karriere bereits beendet hat. Alexander Subkow, erfolgreichster russischer Bobpilot und aktueller Leiter des russischen Bobverbandes, fuhr mit Trunenkow in Sotschi zu Gold und betonte im Hinblick auf die Sperre Trunenkows, dass die Maßnahme nichts mit den Olympischen Spielen im eigenen Land zu tun habe. Trunenkow selbst streitet die Vorwürfe vehement ab und bezeichnete den Vorfall als „eine der üblichen Provokationen gegen den ganzen russischen Sport“. Er erklärte weiterhin: „Dieses Präparat haben schon Sportler in den 80er Jahren eingenommen, und man müsste ein völliger Idiot sein, um es heute noch zu nehmen.“

Was zumindest auf den ersten Blick wie ein Frühjahrsputz im Winter aussieht, birgt in Wirklichkeit noch allerlei Unklarheiten. Zwar scheint die große Sportnation bemüht zu sein, sich seiner Dopingvergangenheit zu stellen, und zeigen zu wollen, dass nach den Dopingskandalen der letzten Zeit eine dopingfreie Zukunft angestrebt wird. Dies ist Russland und des Wettbewerbs willen, der gesamten Sportwelt zu wünschen. Jedoch bleibt noch sehr viel Arbeit, das beschmutzte Image wieder rein zu waschen. Ob dies überhaupt gelingen mag, ist abzuwarten.

Kleine Anfrage bezüglich der Datei „Gewalttäter Sport“

Laufband III

Die Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum Ende des letzten Jahres von der Bundesregierung im Rahmen einer sog. Kleinen Anfrage umfassende Auskunft im Bezug auf die Datenschutzproblematik der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erbeten.

Die DGS ist eine Verbunddatei, die 1994 errichtet wurde. Sie wird von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) geführt, die beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sitzt, und soll die Polizei bundesweit in die Lage versetzen, „zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen zu treffen und dabei zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden“. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen („BKADVEV“ vom 04.06.2010, BGBl. I S. 716) ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in der DGS rechtmäßig geworden (vgl. BVerwG, 09.06.2010, 6 C 5.09). Grundsätzlich werden in der Verbunddatei „Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
  • Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
  • Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
  • Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
  • Raub- und Diebstahlsdelikte
  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
  • Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)“.

Die vorgenannten Bundestagsabgeordneten und die Fraktion führen unter Berufung auf mehrere Fanorganisationen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Errichtungsanordnung der Datei, datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken hinsichtlich der fehlenden Informationspflicht bei einer Eintragung in die Datei, der Länge der Speicherfristen sowie der Ausschreibungsanlässe an. Insgesamt hat die Bundesregierung 39 Fragen zu beantworten.

Die Kleine Anfrage liegt dem parlamentarischen Recht zu Grunde, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden ohne Beratung im Bundestag schriftlich beantwortet.

„Sportwettbetrug“ als neuer Straftatbestand 

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Wie schon im Zuge der Verwirklichung des Anti-Doping-Gesetzes heißt die Devise: Mehr Fairness und Schutz der Integrität des Sports. Dieses Mal: „Sportwettbetrug“.

Die Bundesregierung hat bereits vor knapp zwei Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. „Die bisherige Rechtslage hat Spiel- und Wettmanipulationen nur unzureichend erfasst. Das werden wir nun mit den neu zu schaffenden Straftatbeständen ändern“, erklärte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

So soll nach der Pönalisierung des Selbstdopings ein weiterer gezielter staatlicher Eingriff in den Sport erfolgen. Allerdings dürfte die Strafbarkeit des Wettbetruges im Gegensatz zum Selbstdoping kein Novum sein. Immerhin kommt der BGH auch ohne Sondervorschrift zur Strafbarkeit der Wettbetrüger. Zwar bereiten die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB im Einzelnen Probleme, indes überzeugt die Argumentation der Rechtsprechung.

Die Glaubwürdigkeit des Sports ist sicherlich ein hohes Gut, welches des staatlichen Schutzes bedarf. Hingewiesen sei jedoch an dieser Stelle auf die Gefahr der Überreizung der legislativen Macht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Manipulationen im Tennis?

Tennis

Derzeit steht der Sport in keinem guten Licht. Nach der tiefgreifenden Bestechungsaffäre bei der FIFA und dem Doping- und Korruptionsskandal der IAAF scheint nun auch das sonst als „weißer Sport“ bezeichnete Tennis dunkle Abgründe zu offenbaren. Mehrere Elitespieler sollen absichtlich verloren haben. BBC berichtet von 16 Athleten, die geheimen Dokumenten zufolge in den vergangenen zehn Jahren Summen von 50.000 US-Dollar und mehr kassierten, um im Gegenzug Partien zu verschieben. Drahtzieher sollen russische und italienische Wettsyndikate gewesen sein. Die Vorwürfe spitzen sich derart zu, als dass die TIU, eine Kommission, die von den Grand-Slam-Veranstaltern gegründet wurde, um Manipulationen vorzubeugen, trotz Kenntnis von den Vorfällen um die betroffenen Spieler bisher untätig geblieben sein soll.

Bereits vor einigen Jahren machte der Weltranglistenerste, Novak Djokovic, publik, unlautere Angebote erhalten zu haben. Konkret seien ihm 200.000 US-Dollar angeboten worden, um ein Match in St. Petersburg zu verlieren. Er lehnte ab und gewann stattdessen. „Es hat solche Versuche gegeben, Leute die herumliefen und Angebote machten. Aber dagegen ist eingeschritten worden. In den vergangenen sechs, sieben Jahren habe ich davon nichts mehr gehört“, so der Serbe.

Ex-Profi Daniel Köllerer scheint über solche „Versuche“ ebenfalls im Bilde zu sein: „Als ich auf der Tour war, hätte ich locker fünf bis sechs Spieler nennen können, von denen ich zu 100 Prozent wusste, dass sie Spiele absichtlich verloren.“ Der heute 32-jährige Österreicher wurde im Mai 2011 wegen des Verdachts des Wettbetruges in drei Fällen lebenslang gesperrt.

Es bleibt zu hoffen, dass jedenfalls die Untätigkeit seitens der Tennis-Großveranstalter nicht bestätigt wird.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

„Champions 2015“ – Juniorsportler des Jahres 2015

Ecovis hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2015 gestiftet und diesen Preis anlässlich der „Champions“-Sportgala in Berlin überreicht. Die Preisverleihung hat Herr Prof. Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt vorgenommen. Geehrt wurden Julia Büsselberg (Segeln), Lou Massenberg (Wasserspringen), Olaf Roggensack (Rudern), René Schmela (Rudern), Elena Wassen (Wasserspringen).

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin