Merkürdig: Wenn man also vor Gericht mit der eigenen Rechtsauffasung scheitert und im Prozess unterliegt, dann ist das Gericht in seiner Struktur dafür verantwortlich. Es müssen Reformen des Gerichts – hier des CAS – her, so Dr. Thomas Bach, promovierter Jurist und Präsident des IOC, und zwar „dringend„!
Naja, wenn das dringend ist, wird damit sicher sofort begonnen, möchte man Herrn Dr. Bach zurufen. Immerhin ist der Präsident des CAS, der Australier Coates bis vor wenigen Jahren noch Vizepräsident des IOC gewesen.
Die Kritik des Präsidenten, Dr. Bach, der sich – nach Medienberichten – Sorgen bezüglich der Qualität des Richterspruchs macht, ist deshalb mekrwürdig und gekennzeichnet von einem fragwürdigen Rechtsverständnis, weil die Entscheidung des IOC von vornherein rechtswidrig war. Bach muss sich fragen lassen, ob das Vorgehen des von ihm geführten Verbandes, nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern auch taktisch verfehlt war.
Konsequent immerhin, die Nichteinladung durch das IOC der nunmehr vom lebenslangen Verbot freigesprochenen Sportler. Aber, ob das Bestand haben wird? Wohl kaum. Das Startrecht erstreiten, das ist numehr der nächste rechtliche Schritt, den die Aktiven gehen müssen. Die Zeit wird knapp.
Steffen Lask
Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.
Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Alfons Hörmann, der vor wenigen Tagen gewählte neue DOSB-Präsident und Nachfolger von Dr. Thomas Bach wird sich wohl vor Gericht verantworten müssen. Nach Medienberichten ist gegen den 53jährigen ein kartellrechtliches Bußgeldverfahren anhängig ebenso wie gegen das von ihm einst geführte Unternehmen, die Creaton AG. Der Vorwurf der Kartell-Behörde, es habe unzulässige Absprachen gegeben, die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und aus diesem Grund mit einem Bußgeld geahndet werden können. Der Höhe nach ist die Rede von € 150.000 Bußgeld gegen Hörmann. Soweit sich Hörmann – der stets die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen hat – gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes wendet, findet eine Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht statt. In dieser Hauptverhandlung wird – wie in jedem anderen Bußgeldverfahren – eine Beweisaufnahme durchgeführt, die mit einer Entscheidung endet. Entweder sieht das Oberlandesgericht den Vorwurf des Bundeskartellamtes bestätigt und verhängt ein Bußgeld oder aber das Gericht spricht den Betroffenen – hier Hörmann – vom Vorwurf des Verstoßes gegen das GWB frei. Im Übrigen ist das Gericht nicht an die von der Kartell-Behörde im Bußgeldbescheid angenommene Geldbuße gebunden.
Der DOSB e.V. sieht trotz des Verfahrens die Arbeit seines Präsidenten durch das Bußgeldverfahren nicht gefährdet. Das Eine hat mit dem Anderen offensichtlich nichts zu tun. Bereits vor der Kandidatur sei dieses Thema ausgiebig erörtert, für unproblematisch und mit dem Amt als Präsident des größten deutschen Sportverbandes vereinbar angenommen worden. Bereits 2008 habe es Prüfungen durch den Deutschen Skiverband, dessen Präsident Hörmann noch bis zum 29.12.2013 ist, gegeben.
Bleibt der Prozess vor dem Oberlandesgericht abzuwarten. Oder möglicherweise verzichtet Hörmann auf die Durchführung einer Hauptverhandlung und akzeptiert die Geldbuße.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt