Wie sieht die Zukunft der Sportschiedsgerichtsbarkeit in Deutschland aus? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Sportrechtswelt seit dem einschneidenden Urteil des Landgerichts München I in der Sache Claudia Pechstein.
Entscheidender Punkt ist die diskutable (Un-)Wirksamkeit der Schiedsvereinbarungen, welche Sportler womöglich unfreiwillig schließen. Eine wirksame Schiedsvereinbarung sperrt per definitionem den Gang vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Eine unwirksame Schiedsvereinbarung hingegen kann folgerichtig die Möglichkeit, vor staatliche Gerichte zu ziehen, nicht ausschließen. Doch hätte die Sportschiedsgerichtsbarkeit kaum Grund zur Existenz, sollten Schiedsvereinbarungen der deutschen Athleten en bloc unwirksam sein.
Kürzlich bezog Michael Vesper, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Stellung und stiftete durch Verschicken eines Rundbriefs an die Verbände noch mehr Verwirrung, als ohnehin bestand. Vesper soll aufgefordert haben, die Feststellungen des Münchner Landgerichts zu ignorieren und weiterhin auf den Abschluss der Schiedsvereinbarungen zu drängen.
Nunmehr soll ein weiterer Rundbrief, datiert vom 30. April, die Verbände erreicht haben. In diesem warne Vesper vor einer Isolierung des deutschen Sports. Bedroht sei die Einheitlichkeit der sportspezifischen Entscheidungsfindung. Dennoch sehe selbst er „Reformbedarf bei der Ausgestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit“. Außerdem lade der DOSB-Präsident die Verbände zum 13. Juni nach Frankfurt am Main, wohl um die Debatte nicht ausufern zu lassen. Referieren soll Prof. Dr. Jens Adolphsen, welcher bereits vor der maßgebenden Urteilsverkündung seine Pro-Sportschiedsgerichtsbarkeit-Haltung kundtat. Um eine zielgerichtete Klärung der Problematik voranzutreiben, sollte auch ein Rechtsexperte angehört werden, welcher die entgegenstehende Position vertritt. Erst dann könnte die Sachlichkeit der Diskussion angenommen werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Handelt es sich tatsächlich um eine „Revolution für die Sportwelt„, von der der Kollege Summerer -Rechtsanwalt von Claudia Pechstein – heute nach dem Urteil des Landgerichts München, mit welchem die Schadensersatzklage Pechsteins gegen den Internationalen Eislauf Verband (ISU) und die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) abgewiesen wurde, spricht?
Allein ein erstinstanzliches Urteil aus München ist sicher nicht der Anlass, von einer „Revolution“ zu sprechen. Selbst bei einem gewissen „strukturellen Ungleichgewicht“ zwischen den Vertragspartnern einer Athletenvereinbarung – davon spricht das Landgericht München – stehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken den Athletenvereinbarungen wohl nicht entgegen, selbst wenn einige Bestandteile dieser Athletenvereinbarungen, verfassungskonform auszulegen sind.
Gibt es tatsächlich Alternativen zur Schiedsgerichtsbarkeit im Sport? Immerhin ist der Sport auf schnelle Entscheidungen angewiesen. Davon partizipieren die Sportler ebenso wie die Verbände, national wie international. Und es handelt sich bei den Schiedsgerichten auch nicht um eine juristisch minderwertige Spruchpraxis. An Schiedsgerichten herrscht Rechtssicherheit, dafür steht die deutsche Zivilprozessordnung zur Seite. Schiedsgerichte sind nicht eine Erfindung der Sportverbände, mit denen diese den Sportler von unparteiischen Richtern fernhalten wollen. Diesen Eindruck versuchen jene zu erwecken, die von Unfairness solcher Athletenvereinbarungen sprechen, wie sie von den Sportlern unterfertigt werden.
Hier ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Rechts-Entwicklung werden wir weiter verfolgen.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat eine voraussichtliche Entscheidung für Donnerstag, 03.09.2009 über das von Claudia Pechstein vorgeschlagene Konzept einer Langzeitstudie angekündigt. Die wegen auffälliger Blutwerte vom Internationalen Eisschnelllaufverband (ISU) gesperrte Pechstein hatte am 20. August der NADA einen Vorschlag für eine Langzeitstudie von unangemeldeten Dopingkontrollen (Blut und Urin) unterbreitet.
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Claudia Pechstein hat ihr Konzept für eine Langzeitstudie ihrer Blutwerte der Nationalen Antidopingagentur (NADA) vorgestellt. Derzeit ist unklar, wie die bereits seit längerer Zeit diskutierte Langzeitstudie finanziert werden kann.
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Claudia Pechstein hat beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (TAS/CAC) fristgerecht Berufung gegen die ihr gegenüber verhängte 2-Jahressperre eingereicht.
Der Internationale Eisschnelllaufverband (ISU) hat die mehrfache Olympiasiegerin Pechstein am 03.07.2009 wegen Blutdopings für zwei Jahres gesperrt.