Der Prozess um Oscar Pistorius geht in die nächste Runde. Nachdem der „Blade Runner“ im September / Oktober vergangenen Jahres zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend an, gegen dieses Urteil Berufung einlegen zu wollen. So geschah es auch. Nunmehr verkündete Paul Myburgh, ein Sprecher des Obersten Gerichts, dass die Neuverhandlung im November diesen Jahres beginnen soll. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt.
Der ehemalige Paralympics-Star sitzt derweil im „Kgosi Mampuru II“-Gefängnis in Pretoria, Südafrika. Bereits im August könnte seine Haftstrafe in einen Hausarrest umgewandelt werden, so sieht es das südafrikanische Recht bei guter Führung vor.
Im bevorstehenden Prozess droht dem beinamputierten Sprinter eine Verurteilung wegen Mordes und damit 15 Jahre Haft.
Dennis Cukurov
Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem befand ihn die Richterin wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe für schuldig und verurteilte ihn zu einer zusätzlichen dreijährigen Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der „Blade Runner“ wurde sofort abgeführt.
Pistorius akzeptiere das Urteil, so sein Onkel Arnold Pistorius. Der einstige Nationalheld darf laut südafrikanischen Experten bei guter Führung bereits nach zehn Monaten auf eine Umwandlung in einen Hausarrest hoffen.
Die Staatsanwaltschaft will die Möglichkeit einer Berufung prüfen.
Dennis Cukurov
Der aufsehenerregende Prozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius neigt sich dem Ende zu. Die Schlussplädoyers wurden verlesen. Der Strafverteidiger des beinamputierten Sprinters, Barry Roux, sieht Pistorius als Opfer, forderte Hausarrest. Roux hielt vor, die Gefängnisse seien nicht genügend ausgestattet, um der Behinderung des Angeklagten Rechnung zu tragen. Gerrie Nel, der Staatsanwalt, sieht die Sache anders. Er bestritt nochmals das Vorliegen wahrer Reue beim Täter und forderte eine zehnjährige Haftstrafe. Im Übrigen sei Pistorius kein Opfer: „Wir haben Opfer in dem Fall, aber Pistorius ist es nicht.“ Hinsichtlich der Ausstattung der Haftanstalten rief Nel bereits gestern den Chef des Strafvollzugs in den Zeugenstand. Dieser versicherte, dass Pretorias Haftanstalt auf Häftlinge wie Oscar Pistorius vorbereitet sei. Kritischen Fragen seitens Roux musste er allerdings ausweichen.
Es bleibt spannend. Das Strafmaß will die Richterin am Dienstag, den 21. Oktober um 9.30 Uhr bekanntgeben.
Dennis Cukurov
Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.
Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Sportwelt ist derzeit in Erwartung einer Grundsatzentscheidung. Grund hierfür ist Markus Rehm, unterschenkelamputierter Weitspringer, der bei der diesjährigen deutschen Meisterschaft nicht nur den ersten Platz belegte, sondern obendrein die vorgegebene Norm für die Nominierung zur Europameisterschaft erfüllte. Er sprang bei geforderten 8.05 Meter satte 8.24 Meter. Nunmehr ist der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) gefordert, den 25-jährigen Goldmedaillengewinner der Paralympischen Spiele von London zu nominieren. Entscheidend ist, ob Rehms Prothese zu den natürlichen Gegebenheiten der übrigen Sportler (ohne Handicap) vergleichbar ist oder ggf. einen Vorteil verschafft, der einen Start fragwürdig erscheinen lassen würde.
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, hat der DLV eine biomechanische Analyse der Sprünge von Markus Rehm angefordert. Geklärt werden soll, ob Rehms Karbonprothese ein unerlaubtes Hilfsmittel darstellt. Am Mittwoch soll das Team für die Europameisterschaft in Zürich vom 12. bis 17. August bekanntgegeben werden. In jedem Fall möchte Rehm auf juristische Schritte verzichten. „Ich habe keine große Lust, die EM-Teilnahme einzuklagen“, sagte der gebürtige Göppinger.
Für Vizepräsident Leistungssport des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) Karl Quade ist die Sache klar: „Ich sehe keinen Grund, warum er es nicht tun sollte. Er hat ihn springen lassen, ihn gewertet und als Deutschen Meister ausgezeichnet.“ In der Tat wirft die Vorgehensweise des DLV Fragen auf. Warum ließ er Rehm überhaupt starten? Was hat der DLV im Vorfeld versäumt? „Die Wettkampfregel 144 besagt, dass ein Sportler nur dann vom Wettkampf ausgeschlossen werden kann, wenn er einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil erlangt, zum Beispiel durch eine Prothese“, so Thomas Kurschilgen, DLV-Sportdirektor: „Das haben die Schiedsrichter in Ulm nicht eindeutig bewerten können, deshalb durfte er unter Vorbehalt starten.“
Scheint so, als hätte der DLV eine grundsätzliche Entscheidung aufgeschoben. Nun, da Rehm eine außerordentliche Leistung ablieferte, muss der DLV in einer größeren Dimension entscheiden – nicht nur vor deutschem, sondern vor internationalem Publikum.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask