OLG Hamm – 50.000 € Schadensersatz wegen Foulspiels

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat ein Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt (Az. I-6 U 241/11), wonach ein grob fahrlässig gefoulter Spieler einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gegen den foulenden, unfair spielenden Gegenpart hat. Der Gefoulte, der seit dem regelwidrigen Einsteigen seines Gegenspielers bis heute nicht mehr seinem Beruf als Maler nachgehen könne, hat nach Ansicht der OLG-Richter einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von € 50.000. Das Landgericht Dortmund hatte bereits zu Gunsten des Gefoulten entschieden. Es läge ein Verstoß gegen die Spielregeln des Deutschen Fußball Bundes (DFB) vor, so die Richter. Sportlich war das Foul mit einer gelben Karte geahndet worden.

Diese Entscheidung zeigt, dass regelwidriges Verhalten nicht ausschließlich sportrechtlich sanktioniert, sondern auch vor den ordentlichen Gericht geahndet werden kann, was angesichts der teilweise grob unsportlichen Verhaltensweisen durchaus nachvollziehbar erscheint.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt