Anklage gegen ehemalige DFB-Größen Niersbach, Zwanziger, Schmidt

Die früheren Präsidenten des DFB, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger und der ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt haben über ihre Verteidigungen beim Landgericht Frankfurt/Main beantragt, die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen und das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Mit dem Eingang der Anklage der Staatsanwaltschaft beim Landgericht/der Großen Wirtschaftsstrafkammer ist zunächst das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Zwischenverfahren hat begonnen. Die Wirtschaftskammer hat nunmehr zu entscheiden, ob die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens („des vorbereitenden Verfahrens„) die Beschuldigten hinreichend verdächtig erscheinen lassen. So regelt es die Strafprozessordnung in § 203 StPO. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls sieht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nach den bisherigen Ermittlungen im vorbereitenden Verfahren (§ 170 Abs. 1 StPO).

Sollte das Landgericht die Ermittlungsergebnisse im jetzigen Verfahrensstadium ebenso bewerten wie die Staatsanwaltschaft, dann erlässt das Landgericht Frankfurt/M. einen sog. Eröffnungsbeschluss mit dem Inhalt, dass das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Dagegen haben die Beschuldigten und ihre Verteidiger kein Rechtsmittel. Dann wird sich erst im Hauptververfahren zeigen, ob die früheren DFB-Funktionäre freigesprochen oder verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-DFB-Funktionären Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Gemeinschaftlich handelnd hätten die Beschuldigten eine Zahlung in Höhe von € 6,7 Mio. in der Steuererklärung des DFB e.V. für das Jahr 2006 als Betriebsausgabe gewinnmindernd erklärt als angeblichen Kostenbeitrag für eine WM-Feier/Gala. Tatsächlich soll damit eine Darlehensrückzahlung an den früheren ADIDAS-Chef Dreyfus finanziert worden sein, der seinerseits an einen früheren FIFA-Funktionär in Vorleistung gegangen sei.

Es bleibt spannend, das Sommermärchen von 2006.

 

Steffen Lask

 

 

Compliance im Sport ./. Regelverstöße im DFB und IOC

1.

Wie gestern berichtet wurde, muss auch die neue Führung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Präsidenten Reinhard Grindel im Zuge der Aufarbeitung um die Vergabepraxis der Weltmeisterschaft 2006 nach Deutschland lavieren. Erst jetzt ist eine angeblich brisante Datei – angelegt vom früheren DFB-Vizegeneralsekretär Stefan Hans – mit dem Namen „Erdbeben“ der die Ermittlungen führenden Staatsanwaltschaft übergeben worden. Hans war seinerzeit vom früheren Verbandschef Niersbach als enger Vertrauter gebeten worden, ein Dossier über die Vorgänge zur WM-Vergabe anzulegen. Bei Durchsuchungen der DFB-Zentrale in Frankfurt durch die Staatsanwaltschaft ist diese Datei offenbar nicht beschlagnahmt worden. Die Datei soll vor einem Jahr – im November 2015 – angelegt worden sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields war mit der Aufklärung beauftragt worden und hatte im März diesen Jahres einen Abschlussbericht erstellt. In diesem wird nicht auf die Datei „Erdbeben“ eingegangen. Warum nicht? Dazu gibt es nunmehr das Lavieren der DFB-Führung u.a. das Bekenntnis des Vizepräsidenten Koch, man habe zunächst versucht, die Datei zu öffnen, was nicht gelang und im Übrigen sei man davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft die Datei möglicherweise doch schon habe. Ein Eiertanz. Jetzt jedenfalls ist die Datei bei der Staatsanwaltschaft, immerhin.

2.

Und es gibt etwas Neues aus dem Hause des – von Dr. Thomas Bach geführten – IOC. Sein enger Vertrauter, der Ire Patrick Hickey, der im Zusammenhang mit illegalen Ticketverkäufen in Rio de Janeiro während der Olympischen Spiele festgenommen worden war, ist auf Kaution frei. Der IOC-Funktionär und Präsident des Europäischen Olympischen Komitees (EOC) saß zunächst im Hochsicherheitsgefängnis in Rio, war aber bereits im August aus medizinischen Gründen entlassen worden und durfte bisher Brasilien nicht verlassen. Nun ist ihm sein Pass zurückgegeben worden gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von umgerechnet € 400.000. Hickey wird vorgeworfen, Olympia-Tickets aus dem nationalen irischen Kontingent zu überteuerten Konditionen an die Ticket- und Hospitality Firma (THG) weitergegeben und sich so persönlich bereichert zu haben. Hickey bestreitet die Vorwürfe.

 

DFB-Streit: FIFA mischt sich ein

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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.

Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bremen vs. DFB

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) soll der Hansestadt Bremen das Gibraltar-Länderspiel im November entzogen haben. Grund hierfür sei das Bremer Vorhaben, die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen im Weserstadion zu beteiligen. Dies hatte die Bremer Landesregierung kürzlich beschlossen.

Ligapräsident Reinhard Rauball hatte im Vorfeld einen Antrag auf Länderspielentzug angekündigt: „Es kann nicht sein, dass wir Bremen etwas Gutes tun und im Umkehrschluss fürchten müssen, dass wir für bestimmte Kosten von dort aus in Anspruch genommen werden.“ Unterstützung erfuhr er von Wolfgang Niersbach. „Ich kann den Standpunkt der Liga absolut nachvollziehen und liege auch voll auf einer Linie mit Reinhard Rauball, was den Antrag betrifft, kein Länderspiel mehr nach Bremen zu vergeben“, so der DFB-Präsident. Zudem erklärte Niersbach: „Gerade der Fußball spült Jahr für Jahr Millionenbeträge in die öffentlichen Kassen und soll nun zusätzlich belastet werden für Leistungen, die ursächlich Angelegenheit der öffentlichen Hand sind. Faktisch ist dies eine Doppel- und Dreifachbesteuerung.“

In anderen Bundesländern soll die Kostenbeteiligung bei Risikospielen kein Thema sein. Hierfür fehle eine rechtliche Grundlage. Nicht nur die DFL argumentiert, die öffentliche Sicherheit sei allein Aufgabe des Staates. „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen Kassen Aufgabe des Staates“, so Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Das hessische Innenministerium lehnt den Vorstoß aus Bremen ab. Wir planen auch nicht eine solche Initiative“. Dem schloss sich des Weiteren das Innenministerium Nordrhein-Westfalens (NRW) an. „Die Vereine zur Kasse zu bitten, ist keine Lösung und entspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Grundlage“, betonte Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.

Klar ist, eine Rechnung ohne Gesetz kann es nicht geben. Dass Bremen ein solches Gesetz nun ausarbeitet, stößt auf viel Gegenwind. Welche juristischen Argumente die Parteien letztlich liefern werden, bleibt abzuwarten. Zumindest der Grundgedanke, die Liga und Vereine als Zweckveranlasser an den Kosten zu beteiligen, erscheint nachvollziehbar.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask