DHB berät über Kraus-Sperre

Das Anti-Doping-Gremium des Deutschen Handballbunds (DHB) fand sich kürzlich zusammen, um nicht-öffentlich über eine etwaige Sperre des vorläufig suspendierten Michael Kraus zu verhandeln. Kraus wurde angehört, seine Freundin als Zeugin vernommen. Ein Urteil über das Strafmaß und die Zukunft des ehemaligen Handballweltmeisters ist allerdings noch nicht gefallen. „Wir haben im Zuge der Beweisaufnahme sowohl Michael Kraus zur Sache als auch weitere Zeugen gehört“, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Sachverhalt, Stellungnahmen und weitere Informationen müssten nun in einer weiteren Sitzung ausgewertet werden.

Nachdem Kraus binnen 18 Monaten 3 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen haben soll, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 2 Jahren. Weder der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) noch der Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geben konkrete Sanktionen für das dem 30-jährigen Rückraumspieler vorgeworfene Fehlverhalten vor. Die Entscheidungsgewalt liegt vorläufig in den Händen des verbandsinternen Disziplinarausschusses. Etwaige Sanktionsmaßnahmen dürften davon abhängen, ob die besagten 3 Verstöße tatsächlich als Verstöße eingestuft werden. Sollte nur ein Verstoß nicht als Übertretung der geltenden Regularien gewertet werden, könnte der ehemalige Weltmeister ungeschoren davonkommen.

Kraus verpasste inzwischen bereits den Großteil der Saisonvorbereitung. Neben der kommenden Bundesliga-Spielzeit für seinen Verein Frisch Auf Göppingen steht für den 118-maligen Nationalspieler die Handball-Weltmeisterschaft vom 11. bis 27. Januar 2015 in Katar auf dem Spiel.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Geht die Dopingjagd zu weit?

Doping II

Am Fall Kraus zeichnet sich derzeit ein Exempel, welches die Dopingkontrollmaßnahmen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beleuchtet. Nicht die Verwendung unerlaubter Substanzen, sondern Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse wurden dem Handballprofi zum Verhängnis und führten zu einer vorläufigen Suspendierung. Athleten haben fortwährend Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations und Management System (ADAMS) einzutragen. Dadurch sollen etwaige Dopingvergehen außerhalb von Wettkämpfen verhindert werden. Ein Blick auf die Details des Meldesystems macht deutlich, dass umfassende Informationen eingeholt werden. So sollen betroffene Sportler mitunter den Erstwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort, die E-Mail-Adresse, Festnetz- und Mobilfunknummer, Ort und Zeit des Trainings und der Trainingslager übermitteln. Regelmäßige Tätigkeiten unterliegen einer Quartalsmeldung.

Diese Pflichten, denen die Athleten gerecht werden müssen, lassen die Frage aufkommen, ob die Maßnahmen der NADA notwendig oder ungerechtfertigt sind. Geht die NADA zu weit oder sind solch strenge Vorgaben unumgänglich, um einen dopingfreien Sport gewährleisten zu können?

Jedenfalls stößt das Anti-Doping-Programm auf Kritik, nicht nur bei Athleten, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Tatsächlich erscheint ein Grundrechtseingriff nicht abwegig. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Die NADA weicht der Kritik unter Verweis auf die gültigen Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aus. „Ein effektives und qualitativ auf hohem Niveau stehendes Kontrollsystem braucht unangekündigte, unberechenbare Kontrollen“, so die Stellungnahme: „Sie sind auch für die Athleten die einzige Chance, um dem oft geäußerten Generalverdacht zu begegnen und nachzuweisen, dass sie sauber ihren Sport betreiben.“

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Datenbank für Dopingpräventionsprojekte

Die Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) hat eine Datenbank für Dopingpräventionsprojekte erstellt. Laut Mitteilung der NADA soll „die Datenbank einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen und Projekte in der Dopingprävention ermöglichen.“ Weiterhin sollen die „Netzwerkarbeit und Kooperationen [dadurch] gefördert und optimiert werden.“ Das Projekt ziele auf die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Synergieeffekten ab und sei für jeden frei zugänglich. Nunmehr werden alle Akteure aufgefordert, etwaige Aktivitäten und Projekte einzutragen. So soll die Dopingprävention durch Mitarbeit und Erfahrungsbündelung nach vorne gebracht werden.

Die Dopingprävention ist gewissermaßen das Gegenstück zum Kontroll- und Sanktionssystem in Sachen Doping. „Ziel der Dopingprävention ist es, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird“, so Artikel 15 des NADA-Codes. Weiterhin, so der besagte Artikel, sollen Athleten „im Sinne des Fairplays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit […] davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.“ Die Aufforderung zum Mitwirken an der Datenbank kann demnach nur unterstützt werden, denn das Kontroll- und Sanktionssystem hat bekanntlich Grenzen.

Dennis Cukurov

Weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel entlarvt

Wettkampfsportler aufgepasst! Insbesondere für Triathleten, Läufer, Schwimmer und Radler, die sich auf einen Wettkampf vorbereiten, gilt, bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln Acht zu geben. Wie die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) mitteilt, fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel. Dieses soll den Arzneistoff Oxilofrin, welcher gem. S6 b. auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geführt wird, enthalten und keine entsprechende Deklarierung aufweisen.

Der Konsum eines solchen Nahrungsergänzungsmittels kann trotz Unwissens zu Disqualifikation und Sperre führen, denn ausschlaggebend ist der strict-liability-Grundsatz. Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Organismus gelangt. Demnach trägt er die Beweislast für etwaige Fehler in der Transportkette oder bei der Laboranalyse. Die Gegenbeweiserbringung könnte unter Umständen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zudem sind gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen. Um das Verunreinigungsrisiko zu mindern, empfiehlt es sich, die Nahrungsergänzungsmittel einer Prüfung zu unterziehen. Dem Sportler steht beispielsweise die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Testresultate zum gewünschten Produkt, soweit Tests durchgeführt wurden, über die Internetpräsenz der „Kölner Liste“ zu informieren. Neuerdings ist die „Kölner Liste“ auch als App erhältlich. Sie ist „in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden“, so die Mitteilung der NADA.

Nicht nur in Deutschland finden sich immer wieder verdächtige Produkte. Kürzlich warnte die Australische Anti-Doping-Agentur (ASADA) vor einem Energydrink. Dieser könne Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten. Daher: Größte Vorsicht, insbesondere vor Wettkämpfen!

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

NADA – Entscheidung im Fall C. Pechstein am 03.09.2009?

nada

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat eine voraussichtliche Entscheidung für Donnerstag, 03.09.2009 über das von Claudia Pechstein vorgeschlagene Konzept einer Langzeitstudie angekündigt. Die wegen auffälliger Blutwerte vom Internationalen Eisschnelllaufverband (ISU) gesperrte Pechstein hatte am 20. August der NADA einen Vorschlag für eine Langzeitstudie von unangemeldeten Dopingkontrollen (Blut und Urin) unterbreitet.
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