Sexualisierte Gewalt im Turnsport: Verurteilter Trainer legt erneut Revision ein

Der aus Weimar stammende Turntrainer hat nach dem Urteil im März erneut Revision eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte ihn zu einer Haftstrafe verurteilt, die diesmal eine Dauer von drei Jahren und zwei Monaten umfasste.
Nach seiner ersten Verurteilung im Jahre 2018 hatte der Verurteilte erfolgreich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hob damals das Urteil wegen Verfahrensfehlern auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Erfurt.
Nun, vier Jahre nach dem ersten Urteil und bereits sechs Jahre nach der Anklageerhebung, sah es das Landgericht wieder als erwiesen an, dass der Trainer „seine“ damaligen Schützlinge sexuell missbraucht habe.
Schon im Jahre 2018 hatte der Trainer ein Teilgeständnis abgelegt.
Von den Sportlerinnen war zu vernehmen, dass sie trotz der erneuten Revision, nicht aufhören würden, zu kämpfen, um auch selbst mit den Taten abschließen zu können.

Auch der Turnverein, der HSV Weimar, geriet während des Verfahrens in starke Kritik.
Eine der neun Nebenklägerin machte Vorwürfe geltend, dass das manipulative Verhalten des Angeklagten, der auch offen „Dr. Love“ genannt worden sei, allgemein bekannt gewesen und im Verein dennoch nichts unternommen worden wäre.
Der HSV Weimar bedauerte jetzt in einer Stellungnahme, dass er es damals versäumt habe, nicht genügend unternommen zu haben und machte deutlich, dass sich seit dem, vieles verändert hätte.
Der Verein hat wohl eine Kinder-/Jugendschutzbeauftragte berufen. Außerdem würden mit Hilfe von externen Partnern und mit dem LSB Thüringen gemeinsam Präventionskonzepte erarbeitet, was der LSB bestätigte.
Jedoch verpasste, sowohl der Verein als auch der LSB, als Zeichen einer Wiedergutmachung, beim zweiten Prozess anwesend zu sein. Als Grund gab der Verein die kurzfristige Terminierung durch das Gericht an.

Es bleibt zu hoffen, dass durch die juristische Aufarbeitung solcher Sachverhalte Sportverbänden und Vereine Lehren ziehen und alle möglichen Präventionsmaßnahmen wirklich ergriffen werden, um solche Straftaten der sexualisierten Gewalt zu verhindern. Worthülsen und Mitleidsbekundungen nützen den Betroffenen nichts.

 

Severin Lask / Steffen Lask