Anfang Oktober gaben sich die San Antonio Spurs im Rahmen der NBA Global Games in der Berliner o2 World die Ehre und mussten prompt in einem Herzschlagfinale gegen die heimischen Basketballer von Alba Berlin eine Niederlage einstecken. In aller letzter Sekunde netzte Alba ein und machte den Triumph über den amtierenden NBA Champion perfekt. Um dieses historische Ereignis festzuhalten, entschied man sich zusammen mit dem Sporthersteller Adidas ein entsprechendes Fan-Shirt anzufertigen. Schnell nahm die Idee konkrete Formen an. 1 000 Exemplare sollen bereits produziert worden sein. Der Aufdruck: „NBA Sieger Besieger. Alba Berlin – San Antonio Spurs 94:93“
Leider allerdings wurde offenbar keine Erlaubnis seitens der NBA eingeholt, die nunmehr aus markenrechtlichen Gründen Einspruch einlegte. In der Konsequenz soll daher ein leicht abgewandeltes Modell angeboten werden. „Bedauerlicherweise wurde seitens Adidas ein falsches Motiv gegenüber unserem Partner Alba Berlin kommuniziert. Schon in Kürze können aber Alba-Fans als Erinnerung an einen unvergesslichen Basketballabend ein Shirt mit dem Aufdruck 94:93 kaufen“, so Adidas-Sprecher Oliver Brüggen.
Die ganze Geschichte manifestiert sich in jedem Fall immer mehr zu einem besonders erinnerungswürdigen Event.
Dennis Cukurov
Das Landgericht München I sah in der Fanbekleidung und den Fußmatten, die die Supermarktkette Real anlässlich der Weltmeisterschaft in Brasilien vertrieb, eine Markenrechtsverletzung. Damit lehnte es den Widerspruch Reals ab und bestätigte die einstweilige Verfügung, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bereits am 30. Mai erwirkte. Die Streitigkeit zwischen dem DFB und Real ist damit nicht beendet. Kürzlich beantragte die Einzelhandelskette beim Patent-und Markenamt die Löschung des DFB-Adlers als Marke. Dadurch will es den Vertrieb eigener, an DFB-Artikel angepasster Produkte ermöglichen.
Die Untersagung, unter anderem die streitigen Trikots zu vertreiben, wirkt vorläufig. Hinsichtlich des ergangenen Urteils des Münchener Gerichts müsste Real den deutschen Fußballdachverband nunmehr auffordern, in bestimmter Frist die Hauptsacheklage zu erheben. In der Hauptsache wäre die Entscheidungsinstanz sodann gehalten, zunächst eine Entscheidung des Marken- und Patentamts abzuwarten, bevor es selbst über die Sache befindet.
Eine Vorentscheidung ist nicht gefallen. Denn das Landgericht sei an den Bestand der Markeneintragung gebunden, so die Urteilsbegründung. Es entschied letztlich nur, dass der Adler-Aufdruck der Real-Produkte den geschützten Marken des DFB zu ähnlich sei. Ob der DFB-Adler hingegen eine schützenswerte Marke darstellt und damit zu Recht eingetragen worden ist oder eine unerlaubte Nachahmung des Bundesadlers als Hoheitszeichen ist, hatte das Landgericht München I nicht zu bewerten. Der Ausgang des millionenschweren Lizenzstreits bleibt damit völlig offen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Supermarktkette Real hat die Löschung des Adler-Logos des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) als Marke beantragt. Der DFB hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen Real auf Untersagung des Verkaufs von Artikeln mit dem nunmehr im Mittelpunkt stehenden Adler-Logo beantragt. Eine diesbezügliche Entscheidung des Landgerichts München I soll am 7. August verkündet werden.
Staatswappen und andere staatliche Hoheitssymbole der Bundesrepublik Deutschland sind ein absolutes Schutzhindernis. Sollte der Adler, der die deutschen Fußballtrikots ziert, als ein solches eingestuft werden, könnte der Markenschutz aufgehoben werden. Exklusive Vermarktungsrechte würden erlöschen. Der DFB argumentiert hingegen, es handele sich nicht um staatliche Symbole, sondern um das Verbandswappen, welches seit den 1920er Jahren bestünde.
Womöglich könnte das europäische Markenrecht, wonach die Nutzung eines Hoheitszeichens mittels Ausnahmegenehmigung möglich ist, als Schutzschild dienen. „Da die Bundesrepublik gehalten ist, sich richtlinienkonform zu verhalten, müsste dies auch in Deutschland akzeptiert werden, vorausgesetzt, die Bundesrepublik hat eine Genehmigung erteilt oder holt dies noch nach“, so Prof. Dr. Peter Krebs.
Bleibt abzuwarten, wie sich der Markenrechtsstreit entwickelt. Im Falle eines Real-Obsiegens dürften wohl niedrigere Trikotpreise in Aussicht stehen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask