Staatsanwalt vs. Mandzukic

Man ist gewillt zu sagen: „Das war ja klar.“

Wo es eine – wie auch immer gartete – umstrittene Handlung gegeben hat, da ruft sich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das macht sie, weil sie sich auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen kann, nämlich von Amts wegen, die Ermittlungen aufzunehmen, sofern sie zureichende Anhaltspunkte sieht, die für eine verfolgbare Straftat sprechen. Das nennt die Strafprozessordnung Legalitätsgrundsatz.

Zu der Geste von Mandzukic, der für die Bayern in dieser Saison bisher sehr erfolgreich ist, bleibt festzuhalten, dass sie im Kontext mit anderen Äußerungen des Stürmers, im Sport nichts zu suchen hat. Der Sport hat entsprechend reagiert. Der DFB hat den Spieler ermahnt und ihn aufgefordert, solche Jubelformen zu unterlassen.

Was sind eigentlich staatsanwaltliche „Prüfungen der Sach- und Rechtslage“, nach deren Abschluss entschieden wird, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Frau Gabriels-Gorsolke in den Medien zitiert wird?

Bleibt die Entscheidung der Staatsasnwaltschaft abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt