Das Foul des José Rodriguez aus strafrechtlicher Sicht

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Das schwere Foul – begangen vom Mainzer José Rodriguez am Augsburger Dominik Kohr – in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels vom vergangenen Wochenende zwischen dem Mainz 05 und dem FC Augsburg wurde mit der Roten Karte geahndet. Zu Recht. Das Spiel war entschieden. Es stand aus Sicht der Mainzer 3:1. Der Sieg war perfekt. Warum dieses Foul?

Heutige Medien berichten, dass sich der Verdacht eines Wadenbeinbruchs bei Kohr erfreulicherweise nicht bestätigt hat. Kohr hat eine tiefe Wunde „bis auf den Knochen“ erlitten, so Stefan Reuter. Mainz 05 hat reagiert und eine Sanktion gegen Rodriguez in Aussicht gestellt. Es wird darüber hinaus sicherlich eine langfristige Spielsperre folgen.

Aber das sollte nicht alles sein. Wer in dieser Form einen Mitspieler bewusst und regelwidrig foult, nimmt eine folgenschwere Verletzung seines Gegenspielers bewusst in Kauf. Er geht vorsätzlich vor. Er begeht eine strafbare vorsätzliche Körperverletzung. Das sollte niemand hinnehmen (müssen). Das hat nichts mit spielerischer Aggressivität zu tun, von der der Trainer der Mainzer auf der Pressekonferenz noch gesprochen hat. Auch der Begriff „Übereifer“ ist fehl am Platz. Das ist, was es ist: Eine vorsätzliche Körperverletzung, die eine Sportlerkarriere beenden kann. In Bösartigkeit nicht zu überbieten, offenbar getragen vom Frust, eine längere Zeit auf der Bank gesessen zu haben; auch das kann man den Äußerungen des Trainers entnehmen.

Dieses Foul sollte strafrechtliche Sanktionen gegen Rodriguez nach sich ziehen ebenso wie eine Schadensersatzklage des Gefoulten gegenüber Rodriguez. Das kann man dem Fußball nur wünschen. Für strafrechtliche Ermittlungen müsste Dominik Kohr einen Strafantrag stellen oder aber die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Angesichts der Bedeutung des Sports in der Fußball-Bundesliga für die Jugend, sollte die Staatsanwaltschaft bei einem solchen Foul nicht zögern, das öffentliche Interesse zu bejahen.