Dopingsünder als „Gewinner“ der Corona-Krise

Sämtliche Sportwettkämpfe sind derzeit abgesagt, der komplette Wettkampfbetrieb ruht, so wie nahezu jegliches gesellschaftliches Miteinander. Einigen „Sportler“ dürfte dieser Stillstand entgegenkommen.

Die Dopingsünder.

Die Olympischen Spiele in Japan wurden auf 2021 verschoben. Das bedeutet, dass viele der gesperrten Dopingsünder, die in diesem Jahr die Spiele verpasste hätten, im nächsten Jahr wieder startberechtigt sind. Eine „klassische“ Dopingsperre von vier Jahren ist an den Olympischen Zyklus angepasst, solche Ausnahmen wie in diesem Jahr wurden dabei nicht berücksichtigt.

So gibt es prominente Fälle in der Leichtathletik, die bis in den Frühling oder Sommer diesen Jahres gesperrt sind und dadurch nicht an den Olympischen Spielen hätten teilnehmen können oder auf jeden Fall nicht an den Qualifikationswettkämpfen für dieselben. Durch die insgesamt vernünftige Verlegung der Spiele, in den Sommer 2021, wird diese „Sportlern“ die Möglichkeit eröffnet, wie alle anderen auch an den Qualifikationswettkämpfen teilzunehmen. Dies scheint, ungerecht zu sein.

Daher werden die Rufe nach einer anderen Regelung laut. Die Dopingsperre solle an die Wettkämpfe und die Trainingsmöglichkeiten gekoppelt werden. Dadurch, dass im Moment keine Wettkämpfe stattfinden und auch die Trainingsmöglichkeiten für die Sportler alles andere als normal sind, solle die Dopingsperre für diese Zeit „ruhen“. Denn die Sperre sei als Bestrafung gedacht und durch die Verschiebung der Olympischen Spiele, greife diese Strafe nicht so, wie gedacht. 

Doch eine solche – an Wettkämpfe gekoppelte Dopingsperre – entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. So hatte schon 2007 das IOC, mit Hilfe der Osaka-Regel versucht, Dopingsünder, die mit einer längeren Dopingsperre als sechs Monate belegt wurden, von zukünftigen Olympischen Spielen auszuschließen. Das CAS kippte diese Regelung jedoch, sodass es auch heute schwer vorstellbar ist, eine solche Regelung rechtlich legitimiert durchzusetzen.

Es scheint so einfach zu sein, die Regelung gerecht zu machen. Doch Recht schafft es nicht immer gerecht zu sein, gerade in solch schwierigen Zeiten. 

Severin Lask / Steffen Lask 

Prozess in einem der größten Skandale im Weltsport verzögert sich weiter

Nach dem Prozessauftakt am gestrigen Tage gegen den früheren Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbands IAAF, Lamine Diack wurde der Prozess vertagt.

Als Grund für die Verschiebung bis in den Juni nannte die Vorsitzende Richterin Rose-Marie Hunault, dass neue Erkenntnisse und wichtige Beweismittel erst Stunden vor dem Verhandlungsbeginn bei der Staatsanwalt eingereicht wurden.

Vorgeworfen werden dem 86 jährigen Senegalesen Betrug, Geldwäsche, Korruption und Veruntreuung. Laut der Anklage soll Diack mit Hilfe seines Sohnes – Papa Massata – und anderen Mitangeklagten 3,45 Millionen Dollar an Schmiergeld für die Vertuschung von Dopingfällen erpresst haben. Es soll vor allem um russische Athleten gehen, die ihm Geld bezahlt haben, um bei den Olympischen Spielen in London 2012 an den Start gehen zu können. Der Präsident, der von 1999 bis 2015 den Weltverband der Leichtathletik führte, soll außerdem Geld für die Vergabe der Leichtathletik-WM nach Katar 2019 bekommen haben. Weiter werde es in dem Prozess auch um Bestechungen in Bezug auf die Vergabe der Olympischen Sommerspiele 2016 an Rio de Janeiro und 2020 an Tokio gehen. 

Der Sohn gilt als Drahtzieher hinter den Machenschaften. Gegen ihn hat Interpol einen Haftbefehl erlassen, der Senegal verweigert jedoch weiter seine Auslieferung an Frankreich.

Es bleibt spannend und abzuwarten, ob der Fall auch für Funktionäre, die noch in leitenden Positionen der Verbände tätig sind, Konsequenzen haben wird.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Russische Leichtathleten in Rio?

Doping IV

Mit Spannung wird die morgige Entscheidung des IAAF – des Internationalen Leichtathletik Verbandes – in Wien erwartet. Die 26 Councilmitglieder der IAAF werden darüber zu befinden haben, ob die Sperre gegen Russlands Leichtathletik aufgehoben und die Leichtathletikmannschaft der Russen in Rio zu den Olympischen Spielen an den Start gehen wird. Seit November vergangenen Jahres gibt es eine Suspendierung der Russen wegen anhaltender und wiederholter Dopingsverstöße. Wir hatten darüber berichtet. In Wien wird nunmehr unter dem Vorsitz von Sebastian Coe darüber entschieden, ob eine der größten Sportnationen in einer der prestigeträchtigsten Sportarten von den Olympischen Sommerspielen ausgeschlossen wird. Russland hatte nach der Suspendierung reagiert. Aber ob das reicht? Grundlage der Entscheidungsfindung der IAAF soll ein Bericht einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe sein, die die Reformen in Russland nach dem Offenbarwerden des umfassenden Dopings bewertet hat.

Das IAAF-Council hat grundsätzlich nach den Statuten die rechtliche Möglichkeit, einen Mitgliedsverband wegen (fortgesetzten) Verstoßes gegen Dopingbestimmungen zu sperren. Einen vergleichbaren Sachverhalt gibt es bereits. Der bulgarische Gewichtheber Verband ist vom Internationalen Gewichtheber Verband (IWF) wegen wiederholter/zahlreicher Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen von den Olympischen Spielen ausgeschlossen worden. Der bulgarische Verband hatte sich im Ergebnis erfolglos gegen die Entscheidung an den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gewandt. Dieser bestätigte vielmehr die Suspendierung.

Wie wird es der russischen Leichtathletik ergehen?

8-Jahre-Sperre für US-Leichtathletik-Coach Drummond

Laufband II

Jon Drummond, ehemaliger 100-Meter-Läufer und zuletzt Trainer des Spitzensprinters Tyson Gay, wurde wegen wiederholter Anti-Doping-Verstöße für acht Jahre aus dem Sportverkehr gezogen. Er darf ab sofort keine Athleten mehr trainieren oder beraten. Ausgangspunkt der Entscheidung des US-Schiedsgerichts (AAA) gegen den einstigen 9.92-Sekunden-Sprinter waren die Kronzeugenaussagen seines Schützlings Gay. Dieser entging durch die belastenden Aussagen gegen seinen Coach seinerseits einer langen Sperre.

Ein dreiköpfiges Gremium befand, dass Drummond verbotene leistungssteigernde Substanzen besaß, mit diesen Handel getrieben und an jedenfalls einen seiner Athleten verabreicht hat. Konkreter Hintergrund sei Drummonds Rat, sich an einen Arzt namens Clayton Gibson zu wenden, so soll Gay ausgesagt haben. Dieser wiederum habe Cremes mit Aufschriften wie „DHEA“ und „HGH“ empfohlen. FAZ-Recherchen zufolge soll Gay gar stutzig geworden sein, der Arzt hätte allerdings versichert, die Aufschriften seien falsch. Schließlich soll Drummond die vermeintlich ursächlichen Dosen umetikettiert und seinem Schützling gewissermaßen zugeschoben haben. Es folgten: Positive Dopingprobe, eine einjährige Sperre für den kooperativen Sportler und wie nunmehr bekannt wurde eine achtjährige Sperre für dessen manipulativen Trainer, der Gay (und die USADA) im Übrigen bereits im Mai diesen Jahres wegen Verleumdung verklagte. Wer die Wahrheit spricht und wer lügt, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Jedenfalls scheint es so, als würde jeder dem anderen die Schuld zuschieben wollen, obwohl vermutlich alle in die Anwendung unerlaubter Praktiken eingeweiht waren. Eine Vermutung.

Im Ergebnis soll allerdings betonend festgehalten werden, dass Sportler trotz lediglich verbandsrechtlicher und keiner strafrechtlichen Verfolgung durchaus bereit sind, gegen ihre Kumpanen auszusagen. Der Aussagereiz im Rahmen sportrechtlicher Ermittlungen scheint entgegen mancher Stimmen für ein Anti-Doping-Gesetz ausreichend zu sein, selbst wenn „nur“ eine ausschließlich sportlich relevante Sperre angedroht ist.

Verwirklicht Trikotzerreißen § 90a StGB?

Medienberichten zufolge soll Robert Harting eine Mail erreicht haben, in der ihm mit strafrechtlichen Konsequenzen angedroht werde, sollte er zukünftig sein Sporttrikot zerreißen. Harting, der sein Wettkampfshirt samt aufgesticktem Bundesadler nach internationalen Siegen planmäßig und zeremoniell zweiteilt, bezeichnet die Ankündigung des Unbekannten als „völlige[n] Schwachsinn“. „Da hat jemand Erfolg, einem anderen passt das nicht und dann wird angefangen, Dinge zu suchen und irgendetwas zu konstruieren.“

Ist das Trikotzerreißen tatsächlich strafbar? Ein Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) bringt Klarheit:

Nach § 90a StGB ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole strafbewehrt. Nach Abs. 2 „wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.“

Ein Beschädigen, gar Zerstören liegt zwar nahe. Zudem ist der Bundesadler auf der Brust von Harting auch öffentlich angebracht, denn dadurch ist er für jedermann sichtbar. Allerdings wird das vermeintliche Hoheitszeichen nicht auf Veranlassung einer staatlichen oder kommunalen Behörde auf dem Trikot des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) platziert. Stets entscheidend ist, ob im Einzelfall nach Art, Ort und Zweck der Verwendung die Eigenschaft als Hoheitszeichen erfüllt wird. Unseres Erachtens ist dies beim Trikotadler – ebenso wie bei einem als Festschmuck verwendeten Staatssymbol – nicht der Fall. Insoweit ist die Gelassenheit von Harting berechtigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask