Sachenbacher-Stehle – ein Opfer oder eine Dopingsünderin? Eine Frage, die die (deutsche) Sportwelt derzeit bewegt. „So möchte ich eigentlich nicht abtreten, als Dopingsünderin, als jemand, der aus seinem Job gejagt wird“, erklärt Sachenbacher-Stehle. Die Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wehrt sich derzeit mit allen ihr rechtlich zustehenden Mitteln gegen die ihr im Zusammenhang mit der Sotchi-Affäre erteilte Sperre vor dem CAS in Lausanne. Auch wenn ein sportliches Comeback eher unwahrscheinlich erscheint, möchte die 33-Jährige ihr bis dahin sauberes Image wieder aufleben lassen und wohl keinesfalls als Dopingsünderin in Erinnerung bleiben. „Ich habe mir dann keine weiteren Gedanken gemacht. Das war mein Fehler. Das hätte ich nicht machen dürfen“, erklärte die gebürtige Bayerin zuletzt selbstkritisch.
Ein Tee sei Grund für die positive Dopingprobe. Dieser soll ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel enthalten haben und ihr von ihrem damaligen Personaltrainer, gegen den die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete, zur Einnahme gegeben worden sein. Nach dem im Sport geltenden strict-liability-Prinzip hat sie diese Konstellation zu verantworten. Entscheidend ist allein, dass ihr Organismus ein unerlaubtes Mittel aufwies. Hoffnung geben Sachenbacher-Stehle die Fälle von Asafa Powell und Sherone Simpson. Beiden Athleten fielen ähnliche Dopingvergehen zur Last. Der CAS kürzte beide Sperren von 18 auf sechs Monate. „Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel genommen, das verunreinigt war. Ich wollte niemanden betrügen. Dass ich jetzt mit kriminellen Dopern in einen Topf geworfen werde, mit Leuten zum Beispiel, die sich EPO in die Venen spritzen, belastet mich sehr. Das ist fast noch schlimmer als die zwei Jahre Sperre“, betonte Sachenbacher-Stehle.
Heute soll das einstige Wintersportvorbild vor dem CAS angehört werden und Rede und Antwort stehen. Wir werden sehen, ob ihre Bemühungen von Erfolgt gekrönt sein werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Evi Sachenbacher-Stehle, deutsche Biathletin, wurde vom Weltbiathlonverband (IBU) mit einer 2-jährigen Dopingsperre belegt. Damit findet das seit den Olympischen Winterspielen in Sotchi andauernde Verfahren sein vorläufiges Ende. Die 33-Jährige hat nun 21 Tage Zeit, um die ausgesprochene Sanktion vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anzufechten. Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 17. Februar 2014 und umfasst das Maximalmaß für Erstvergehen.
„Das nun endlich vorliegende Urteil ist natürlich heftig. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Dopingsünder gestellt wird“, so Sachenbacher-Stehle in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll. Wir werden nun die Urteilsbegründung in aller Ruhe analysieren und uns dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen äußern.“
Sachenbacher-Stehle wurde die verbotene Substanz Methylhexanamin nachgewiesen. Sie bestritt wissentliches Doping. Ihre Verteidigung sprach von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“, welcher letztlich zu den positiven Befunden geführt haben soll.
Nichtsdestotrotz ist jeder Athlet selbst dafür verantwortlich, dass keine Dopingmittel in seinen Organismus gelangen, denn es gilt der strict-liability-Grundsatz. Demnach ist es unerheblich, ob der Sportler wissentlich oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Dennoch sind prinzipiell Milderungsmöglichkeiten gegeben, welche die IBU wohl nicht heranziehen wollte. Bleibt abzuwarten, ob Sachenbacher-Stehle ggf. vor dem CAS erfolgreich gegen die Zweijahressperre wird vorgehen können.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die russischen Biathletinnen lourieva und Akhatova haben gegen die ihnen gegenüber von der Internationalen Biathlonunion (IBU) verfügten 2-Jahressperren Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (TAS/CAS) eingereicht.
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