Positive Dopingprobe bei HSV-Profi Vušković

Der 20-jährige Abwehrchef des HSV wurde in einer Trainingskontrolle positiv auf Erythropoetin, besser bekannt als EPO, getestet. 
Dies gab der DFB in einer Pressemitteilung am 12.11.2022 bekannt.

Der HSV nahm den Spieler aus dem aktiven Spielbetrieb. Der DFB hat ein Verfahren gegen den 20-Jährigen eingeleitet. Vušković wird nun vom DFB-Kontrollausschuss die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben und er hat das Recht zur Öffnung der B-Probe. 
Der Spieler wurde vorläufig gesperrt. Das Sportgericht wird Anfang der nächsten Woche über die vorläufige Sperre entscheiden.

Der HSV machte in einem Statement deutlich, dass er überrascht sei von den Ermittlungen und der positiven Dopingprobe.
Die Dopingkontrolle, die zu der positiven Probe geführt hatte, wurde schon am 16.09.2022 von der NADA (Nationalen-Anti-Doping-Agentur) während des Trainings durchgeführt.

Dem Spieler droht bei positiver B-Probe gem. §8b der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine mehrjährige Sperre.
Der HSV hat vorerst, keine negativen Spielwertungen zu befürchten und ließ verlauten, dass er zwar zu seinem Spieler stehe, aber auch die zuständigen Behörden bei der Aufklärung unterstütze.

 

Fußball als sauberer Sport?

 

Die herkömmlichen Ausreden, dass Doping im Fußball nichts bringe, sind bereits lange ad absurdum geführt worden. Wieso sollten Fußballer nicht auch von einer erhöhten Sauerstoffaufnahme, durch eine erhöhte Anzahl von roten Blutkörperchen z.B. durch EPO-Doping, profitieren? Oder: Warum sollten Fußballer nicht auch auf eine schnelleren Regeneration durch verbotene Substanzen nach Spielen setzen?

Prinzipiell müsste auch im Fußball ein engmaschigeres Anti-Doping-System geschaffen werden.

Nicht viel ist über die genaue Anzahl an Dopingkontrollen im deutschen Fußball bekannt. Seit 2015 hat die NADA sowohl die Wettkampfkontrollen, als auch die Trainingskontrollen für den DFB und die DFL übernommen. Was damals als positiver Schritt in die richtige Richtung wahrgenommen wurde, muss allerdings relativiert werden. In Recherchen von 2017 hat der Bayrische Rundfunk herausgefunden, dass gerade in den Saisonpausen – in der Zeit das Doping am meisten Sinn macht – nur jeder zehnte Bundesligaspieler getestet wurde.
Wie aus dem Jahresbericht der NADA deutlich wird, gab es im Jahr 2021 insgesamt 2.190 Dopingkontrollen, darunter fallen allerdings die 1./2. Bundesliga, die 3. Liga, die Bundesliga der Frauen und Teile des Junioren-Bereichs. Bei einer Anzahl von circa 20 Spielern pro Mannschaft und ungefähr 70 Mannschaften ergibt das nicht einmal zwei Tests pro Jahr.
Es wird jedoch daraufhin gewiesen, dass Nationalspieler öfter getestet werden, als andere. 

Hier zeigt sich einmal mehr das Problem der sportlichen Selbstkontrolle.

Ferner räumt die NADA den deutschen Fußballverantwortlichen und den Vereinen ein Sonderrecht ein. Diese werden von der NADA unmittelbar nach einem positiven Laborbefund benachrichtigt, so dass sie daraufhin das Krisenmanagement selbst unter Kontrolle haben. Ein solches Recht ist einzigartig unter deutschen Sportfachverbänden. DFB und NADA bestreiten eine solche Sonderregelung, so die recherchierten BR-Informationen. Sie verweisen auf die Übereinstimmung von DFB-Regularien mit dem NADA-Code.

Es bleibt abzuwarten, welche sportrechtlichen Konsequenzen für Vušković folgen, jedenfalls ist mit der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu rechnen. 

Severin Lask / Steffen Lask

 

Freistellung von Sportdirektor Mutzel durch den HSV unwirksam

Die Freistellung und die Beurlaubung von Sportdirektor Michael Mutzel durch den Hamburger Sportverein ist unwirksam. 
Dies hat die Kammer des Hamburger Arbeitsgerichts am Dienstag, den 26.07.2022, entschieden. Der Sportdirektor war mit seiner einstweiligen Verfügung gegen seine Freistellung und Beurlaubung vom Posten des Sportdirektors erfolgreich.

Ferner äußerte das Hamburger Arbeitsgericht Zweifel, an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarte einseitige Freistellungsklausel. Ebenso sah das Gericht „keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien„. Ein solches nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis ergebe sich nicht schon durch „interne Abstimmungsschwierigkeiten und die Verweigerung der Teilung des outlook-Kalenders„. 
Die besondere Eilbedürftigkeit lag nach Ansicht des Gerichts vor, um weiteren Reputationsschaden vom Verfügungskläger (Sportdirektor Mutzel) abzuwenden.

Der gerichtlichen Streitigkeit war eine harsche öffentliche Kritik durch den Sportvorstand Jonas Boldt vorausgegangen. Dieser wies Mutzel mangelnde Führungsqualitäten im Umfeld der Mannschaft zu und setzte durch, dass Mutzel weder Kontakt zur Mannschaft hatte, noch mit ins Trainingslager fahren durfte.

Nach der Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts muss der HSV Mutzel vorerst in seiner Position als Sportdirektor weiterbeschäftigen.
Jedoch ist gegen die Entscheidung Berufung zum Landesarbeitsgericht in Hamburg möglich.

Severin Lask / Steffen Lask

Staatsanwaltschaft – Anklage gegen Jatta

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Bakery Jatta, einen Fußballer des HSV, erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es sich bei dem Fußballspieler nicht um Bakery Jatta, sondern um dessen zweieinhalb Jahre älteren Bruder Bakary Daffeh.
Jatta wird vorgeworfen, 2015 unter falscher Identität über Italien aus Gambia nach Deutschland eingereist zu sein und sich dabei als sein jüngerer, zu dem Zeitpunkt minderjähriger Bruder ausgegeben zu haben, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen.

Probleme für den HSV

Diese Anklage bringt auch Probleme für den HSV mit sich. Soll der Fußball-Club Jatta weiter einsetzen oder ihn vorerst auf die Tribüne verbannen?
Wenn Jatta verurteilt werden sollte, müsste der DFB ihm seine Spielerlizenz entziehen, da er nie eine Spielberechtigung hatte. Das würde dazu führen, dass der HSV einen Spieler ohne Berechtigung eingesetzt hat.
Bei vorliegenden Protesten der gegnerischen Clubs könnte dies zu einer nachträglichen Änderung des Spielergebnisses zu Ungunsten des HSV führen. 

Vorerst hat Tim Walter, Trainer des HSV, in einem Interview Jatta volle Rückendeckung durch den Verein zugesagt. Es bleibt abzuwarten, ob das Amtsgericht Hamburg-Altona die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Strafantrag gegen HSV-Flitzer! Plus Haftung?

lehrveranstaltungen

Die Fan-Attacke gegen Franck Ribéry könnte für den Stadionflitzer, der sich beim DFB-Pokal-Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem FC Bayern München einen Spielfeldausflug erlaubte, teuer zu stehen kommen. Der HSV hat Strafanzeige erstattet. Der scheinbar alkoholisierte Anhänger stürmte in der Nachspielzeit auf den bayerischen Mittelfeld-Star zu, schlug ihm seinen HSV-Schal ins Gesicht und beleidigte den Franzosen mittels obszöner Gesten.

„Das darf nicht passieren, aber es ist nicht so schlimm. Nach dem Spiel ist immer alles vorbei“, so der Angegriffene selbst.

 

Den HSV dürfte vom DFB eine Geldstrafe erwarten, an der der Flitzer beteiligt werden soll.

„Eventuell wird er auch die kompletten Kosten übernehmen müssen. Wir werden ihn nochmal vernehmen. Fest steht, dass er ein Stadionverbot bekommen wird“, erklärte HSV-Fanbeauftragter Joachim Ranau.

 

Ganz grundsätzlich haben Vereine als private Veranstalter von Sportevents verbandsrechtlich für die Sicherheit Sorge zu tragen. Im Fußball haften sie gem. § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, soweit sie gastgebend sind, auch für ihre Fans und Zuschauer – und das verschuldensunabhängig nach dem sog. strict-liability-Prinzip! Allerdings kann ein Veranstalter im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen Zuschauerfehlverhaltens – hier der Platzsturm – den Verursacher – hier den Flitzer – in Regress nehmen. Entscheidende Frage wird hier aber sein, inwieweit sich der HSV ein etwaiges Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Bei ausreichender Absicherung durch Ordner und Sicherheitskräfte wäre der Zwischenfall unterblieben, oder?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Slomka zieht vor Arbeitsgericht

Verhandlung

Ex-HSV-Trainer Mirko Slomka geht gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in die Offensive. Nachdem der Fußball-Lehrer vom Bundesligisten Hamburger SV im September trotz Vertrags bis zum 30. Juni 2016 freigestellt wurde, reichte er kürzlich laut Medienberichten Klage ein. Zugleich soll beantragt worden sein, vorerst keinen Gütetermin anzuberaumen. Parallel werde nämlich ein Schlichtungsverfahren beim DFB angestrebt.

Die HSV Fußball AG wird darüber hinaus vom ehemaligen Co-Trainer Slomkas, Nikola Vidovic, verklagt. Dem Athletik-Assistenten wurde ebenfalls im September zum 31. Oktober gekündigt. Ein Gütetermin wurde für den 7. November anberaumt.

Bleibt abzuwarten, ob die Herren Slomka und Vidovic gleichlaufend zu Oliver Kreuzer, dem Ex-Sportdirektor des sportlich krisengeschüttelten Fußballklubs, eine Abfindung erstreiten können. Kreuzer einigte sich Anfang September nach Klageeinreichung auf eine Abfindung in Höhe von 800.000 € plus Dienstwagen, Tankkarte und Diensthandy.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask