8-Jahre-Sperre für US-Leichtathletik-Coach Drummond

Laufband II

Jon Drummond, ehemaliger 100-Meter-Läufer und zuletzt Trainer des Spitzensprinters Tyson Gay, wurde wegen wiederholter Anti-Doping-Verstöße für acht Jahre aus dem Sportverkehr gezogen. Er darf ab sofort keine Athleten mehr trainieren oder beraten. Ausgangspunkt der Entscheidung des US-Schiedsgerichts (AAA) gegen den einstigen 9.92-Sekunden-Sprinter waren die Kronzeugenaussagen seines Schützlings Gay. Dieser entging durch die belastenden Aussagen gegen seinen Coach seinerseits einer langen Sperre.

Ein dreiköpfiges Gremium befand, dass Drummond verbotene leistungssteigernde Substanzen besaß, mit diesen Handel getrieben und an jedenfalls einen seiner Athleten verabreicht hat. Konkreter Hintergrund sei Drummonds Rat, sich an einen Arzt namens Clayton Gibson zu wenden, so soll Gay ausgesagt haben. Dieser wiederum habe Cremes mit Aufschriften wie „DHEA“ und „HGH“ empfohlen. FAZ-Recherchen zufolge soll Gay gar stutzig geworden sein, der Arzt hätte allerdings versichert, die Aufschriften seien falsch. Schließlich soll Drummond die vermeintlich ursächlichen Dosen umetikettiert und seinem Schützling gewissermaßen zugeschoben haben. Es folgten: Positive Dopingprobe, eine einjährige Sperre für den kooperativen Sportler und wie nunmehr bekannt wurde eine achtjährige Sperre für dessen manipulativen Trainer, der Gay (und die USADA) im Übrigen bereits im Mai diesen Jahres wegen Verleumdung verklagte. Wer die Wahrheit spricht und wer lügt, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Jedenfalls scheint es so, als würde jeder dem anderen die Schuld zuschieben wollen, obwohl vermutlich alle in die Anwendung unerlaubter Praktiken eingeweiht waren. Eine Vermutung.

Im Ergebnis soll allerdings betonend festgehalten werden, dass Sportler trotz lediglich verbandsrechtlicher und keiner strafrechtlichen Verfolgung durchaus bereit sind, gegen ihre Kumpanen auszusagen. Der Aussagereiz im Rahmen sportrechtlicher Ermittlungen scheint entgegen mancher Stimmen für ein Anti-Doping-Gesetz ausreichend zu sein, selbst wenn „nur“ eine ausschließlich sportlich relevante Sperre angedroht ist.

Sinkewitz – Schweizer Bundesgericht bestätigt CAS-Urteil

Patrik Sinkewitz, Anfang 2011 positiv getestet auf das Dopingmittel HGH (Wachstumshormon), unterliegt letztinstanzlich vor dem Schweizer Bundesgericht, welches die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt. Sinkewitz war als Wiederholungstäter – er war bereits im Jahr 2007 des Testosteron-Dopings überführt worden –  für 8 Jahre gesperrt worden. Zunächst hatte das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) die Sperre aufgehoben. Das Urteil hatte über den Fall Sinkewitz hinaus Bedeutung, weil nunmehr das Testverfahren zum Nachweis des Hormons HGH (Isoformentest) seine rechtliche Bestätigung gefunden hat. Kritik hatten umstrittene Grenzwerte ausgelöst, die in einem früheren Verfahren des estnischen Langläufers Veerpula von den Richtern des CAS bemängelt worden waren.  Das CAS hatte seinerzeit die WADA aufgefordert, die Grenzwerte zu überprüfen. Eine Überprüfung hatte bereits stattgefunden, weshalb zum Zeitpunkt der CAS Entscheidung gegen Sinkewitz dieses Problem aus der Welt geschafft war und sich Sinkewitz schon vor dem CAS hierauf nicht erfolgreich berufen konnte, um eine Aufhebung der Sperrfrist zu erlangen. Aus diesem Grund sah das Bundesgericht keine rechtliche Veranlassung, die Entscheidung des CAS aufzuheben. Ein weiteren Punkt in der Argumentation von Sinkewitz war, dass er darauf verwies, nicht der Isoformentest, sondern der neuere Biomarkertest hätte zur Anwendung gebracht werden müssen. Dazu verweist Prof. Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung darauf, dass beide Testverfahren sich ergänzen, aber nicht das eine Verfahren das andere ersetze, etwa weil es das bessere Verfahren sei. Das sah nun auch das Schweizer Bundesgericht so.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov