Wie wir berichteten, wurde für den heutigen Freitag die Entlassung des südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius aus der Haft angekündigt. Medienberichten zufolge hat das Justizministerium nun die Entscheidung der Bewährungskommission aufgehoben und die nach südafrikanischem Recht grundsätzlich zulässige Überstellung in den Hausarrest vorerst gestoppt.
Der Beschluss der Bewährungskommission, Pistorius nach zehn Monaten seiner fünfjährigen Haftstrafe aus dem Vollzug zu entlassen, traf in Südafrika auf Unverständnis. Angesichts dieser Entwicklungen dürfte die im November anstehende Berufungsverhandlung mit noch größerer Spannung erwartet werden. Wir bleiben dran.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wird am Freitag (21.08.2015) nach zehn Monaten Haft in den Hausarrest entlassen. Wie wir bereits berichteten, wurde der 28-Jährige im Oktober vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von Mord aus und hat bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Sollte sich die Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Berufung durchsetzen, müsste Pistorius zurück in den Vollzug. Seine Haftstrafe könnte sich erheblich verlängern.
Viermal schoss Pistorius durch die verschlossene Tür seines Badezimmers. Südafrikanische Rechtsexperten nehmen daher an, dass Pistorius sich der möglichen Todesfolge seiner Tat bewusst gewesen sei, sich mit ihr abgefunden und damit jedenfalls mit bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) gehandelt habe. Dies wird nach südafrikanischem Strafrecht durchaus als Mord zweiten Grades gewertet. Im November entscheidet das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein, ob das Verfahren neu aufgerollt wird. Das Verfahren könnte sich bis zum Verfassungsgericht in Johannesburg fortsetzen. Wir werden berichten.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask