Deutscher Skiverband erhebt Klage beim CAS

Der deutsche Skiverband (DSV) hat als einer der größten Skiverbände der Welt, ähnlich groß wie Österreich, Schweiz und Kroatien, Klage gegen die Wiederwahl von Johan Eliasch als Präsident des FIS beim CAS erhoben.

Der schwedisch-britische Milliardär, der seit 2021 den Vorsitz des Internationalen Skiverbandes inne hat, wurde im Mai diesen Jahres mit 100 Prozent der Stimmen wiedergewählt.
Das Problem in den Augen der großen Skiverbände: Es konnten nur Ja-Stimmen für Eliasch abgegeben werden.
Zwar konnten sich die Stimmberechtigten enthalten, sie konnten jedoch nicht ausdrücklich – ablehnend – gegen Eliasch stimmen. 

Die 100 prozentig Zustimmung stellt sich also in Wirklichkeit anders dar. Von 126 stimmberechtigten Delegierten hatten nur 70 für Eliasch gestimmt, der Rest enthielt sich. 

Die deutsche Delegation hatte aus Protest vor der Wahl die Abstimmung verlassen.
Stefan Schwarzbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Skiverbandes, hatte der ARD unmittelbar nach der Wahl gesagt, dass sich eine solche Wahl nicht mit dem Rechtsverständnis des DSV decke und die Wahl des Präsidenten eine Farce sei.

Eliasch ist aufgrund seiner Reformvorschläge nicht unumstritten. Er plant unter anderem Weltcup-Rennen in Dubai und eine zentrale Vermarktung der TV-Rechte an diesen Rennen über die FIS.
Derweilen liegen die Vermarktungsrechte bei den nationalen Sportverbänden und bei den jeweiligen Weltcup-Austragungsorten, die sich durch die Verkäufe dieser Rechte größtenteils finanzieren.

Eine zügige Entscheidung des CAS kann in einem solch wichtigen Anliegen durchaus erwartet werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Wahl wiederholt werden muss.

Severin Lask / Steffen Lask

Stefan Luitz Skirennläufer – Disqualifikation rechtlich haltbar?

Luitz und seine Berater – offenbar ebenso wie der DSV – tendieren dazu, diese Frage mit „Nein“ zu beantworten.

1.

Luitz hatte seinen ersten Weltcupsieg im Riesenslalom am 2.12.2018 in Beaver errungen. Zwischen den beiden Durchgängen hatte er Sauerstoff inhaliert. Das ist regelwidrig. Der Weltverband FIS verbietet die Nutzung von Sauerstoff direkt an der Rennstrecke während des Wettkampfs. Das ergibt sich aus den Anti-Doping-Regeln der FIS (Artikel 2.12). Das ist (soweit) wohl unstreitig. Luitz ist angehört worden. Die Anti-Doping-Kommission der FIS hat ihn disqualifiziert. Luitz wurde aus den Ergebnislisten gestrichen.

Und jetzt lesen wir zur Verteidigung von Stefan Luitz Folgendes: „Wir stehen hinter Stefan.“ Das betont der DSV-Sprecher Ralph Eder. Das freut grundsätzlich den Atlethen. Es wird vom DSV auch betont, dass dem DSV und damit offenbar dem Sportler Luitz nicht bewusst gewesen sei, dass die Sauerstoffzufuhr über Inhaltionsvorrichtungen während des Rennens gegen die Anti-Dopingbestimmungen der FIS verstieße. In den Medien liest man, dass der DSV während des Weltcuprennens von „medizinischen Experten falsch beraten“ worden sei.

Weiter ist von seiner Anwältin, der Kollegin Prof. Dr. Anne-Jakob zu vernehmen, dass die Einnahme des Sauerstoffs „ohne eigenes Verschulden“ erfolgt sei und Luitz sich durch den Sauerstoff keinen Leistungsvorteil verschafft habe.

2.

Man denke sich diese Argumentation in per se dopingverdächtige Sportarten wie Radsport/Leichtathletik/Biathlon.

Der Rad-Sportler dort hat keine Vorstellung von den Anti-Doping-Regeln seiner internationalen Verbände. Wie wäre wohl die Reaktion der Medien? Der „Tagesspiegel“ schreibt am 10.01.2019 in der Causa Luitz von einem „Lapsus„.

Insgesamt erscheint die Argumentation sehr merkwürdig. Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob der Athlet eine Anti-Doping-Bestimmung – ob national oder international – kennt oder nicht. Das ist unerheblich. Allein der Verstoß ist entscheidend. Es liegt grundsätzlich beim Athleten, sich zu informieren. Unerheblich ist darüber hinaus, ob medizinische Berater „gutgläubig“ waren und „falsch beraten“ haben. Informiert sich der Athlet bei dem betreuenden Arzt, ob bei einer medizinischen Indiziertheit das verschriebene Medikament auf der „Doping-Liste“ steht und erhält eine unzutreffende Antwort, dann ist das im Grunde für das Vorliegen eines Doping-Vergehens des Athleten unerheblich. Medizinisch indiziert war der Sauerstoff hier nicht, jedenfalls war davon bislang nicht die Rede.

Der im Sport geltende Grundsatz „strict liability“, das Prinzip der verschuldnesunabhängigen Haftung gilt und findet Beachtung.

Im Übrigen: Wenn es dem Athleten keinen Vorteil bietet, weshalb wird es angewandt? Dass die Regeln der FIS nicht im Einklang mit denen der WADA stehen, mag man bedauern. Das ändert aber nichts an dem Sachverhalt.

Bleibt abzuwarten, ob der CAS noch angerufen wird, oder nicht.

Steffen Lask

Verhandlung – Erster Fall der Olympischen Spiele vor Gericht!

Die Freestylerin Daniela Bauer ist vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der für die Olympischen Spiele in Sotschi eine ad-hoc Kammer eingerichtet hat mit ihrem Einspruch gescheitert. Bauer hatte sich ihren Start, welcher ihr vom Österreichischen Skiverband und dem Österreichischen Olympischen Komitee verweigert worden ist, einklagen wollen. Sie wollte vor dem CAS ihre Nachnominierung für Halfpipe-Wettbewerbe erreichen. Bauer ist der Auffassung, dass sie die Nominierungskriterien des Weltverbandes FIS erfüllt habe und ihr deshalb ein Quotenplatz zur Verfügung stünde. Den Platz aber habe das Olympische Komitee Österreichs zurückgegeben, weil Bauer eben nicht die sportlichen Kriterien erfüllt habe. Die Richter des CAS folgten im Ergebnis der Begründung des Österreichischen Skiverbandes und des Olympischen Komitees.

Bleibt abzuwarten, ob sich Daniela Bauer mit der Entscheidung des ad-hoc-Gerichts abfindet.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt