Einer von sieben FIFA-Funktionären, die im Mai kurz vor dem FIFA-Jahreskongress durch Schweizer Bundesbehörden festgenommen wurden, wurde kürzlich an die USA ausgeliefert. Um wen es sich handelt, ist unklar. Medienberichten zufolge soll es der ehemalige FIFA-Vize- und CONCAF-Präsident Jeffrey Webb sein, der womöglich mit den US-Behörden kooperieren möchte. Die restlichen sechs Funktionäre sollen einer Auslieferung widersprochen haben und sich weiterhin in Zürich in Haft befinden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Schweizer Staatsanwaltschaft geht derzeit von 53 verdächtigen Bankverbindungen aus, die in Verbindung mit Geldwäsche und den WM-Vergaben 2018 und 2022 durch Banken registriert werden konnten. Zehn Personen wurden bisher verhört. Ob auch die Befragung von Sepp Blatter ansteht, ist offen. „Alle relevanten Personen werden befragt, das schließt ausdrücklich auch den Präsidenten und den Generalsekretär der Fifa nicht aus“, sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Es sollen 9 Terabyte an Daten sichergestellt worden sein, die ausgewertet werden müssen. So liegt es nahe, dass der Prozess ein langwieriger sein wird. „Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Untersuchung länger als die legendären 90 Minuten dauert“, so Laubner.
Derweil hat sich der zurückgetretene FIFA-Boss Blatter um rechtlichen Beistand bemüht. Richard Cullen, ehemaliger Justizminister des US-Bundesstaates Virginia, und US-Anwältin Jenny Durkan sollen laut Medienberichten dem 79-Jährigen beratend zur Seite stehen.
Parallel zu den Ermittlungen in der Schweiz läuft die Strafverfolgung in Sachen FIFA in den USA auf Hochtouren. Neben der New Yorker Staatsanwaltschaft fahndet auch das FBI wegen Geldwäsche, Annahme von Bestechungsgeld und gar der Bildung krimineller Organisationen.
Dennis Cukurov
Als Sport- und Strafrechtler möchte man sagen: Na endlich! Das war lange überfällig.
Kurz vor dem bevorstehenden Jahreskongress, bei dem die Präsidenten(wieder)wahl stattfinden soll, sind in Zürich sechs – zum Teil hochkarätige – FIFA-Funktionäre festgenommen worden. Unter den Verhafteten soll nach Medienberichten auch der FIFA-Vizepräsident Jeffrey Webb sein. Webb gilt als enger Vertrauter von Blatter. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Auslieferungshaft und sollen noch heute angehört werden. Dem Zugriff liegt eine Bitte der US-Justiz zugrunde, die mehrere Anklagen vorbereitet. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Korruption im Rahmen der Vergabe von Medien- und Vermarktungsrechten hinsichtlich diverser Großturniere in Nord- und Südamerika. Seit den 1990ern sollen mehr als 100 Millionen € geflossen sein.
Die FIFA gab bereits ein Statement ab. Die für den kommenden Freitag geplante Sitzung nebst Abstimmung soll dennoch stattfinden. Auch sollen die WM-Vergaben an Russland und Qatar unangetastet bleiben. „Das Timing ist nicht das Beste“, äußerte sich FIFA-Sprecher Walter de Gregorio.
Die Schweizer Staatsanwaltschaft soll ein Strafverfahren rund um die Vergabeverfahren bezüglich der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 eingeleitet und zugleich bereits elektronische Dokumente sichergestellt haben.
Der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der FIFA kommt nicht überraschend. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Meldungen, die bisher allerdings von den Justizbehörden der Welt nicht – jedenfalls nicht im angemessenen Umfang – verfolgt wurden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten insoweit indes nur begrenzte Handlungsspielräume. Strafbar ist nach § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die §§ 331 ff. StGB finden nur im Zusammenhang mit Amtsträgern Anwendung, die bei den Machenschaften des Fußball-Weltverbands eher selten mitwirken.
Bleibt abzuwarten, wie sich die jüngste Korruptionsaffäre entwickeln und welche Erkenntnisse sie ans Licht bringen wird.
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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.
Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Wir berichteten bereits vor ca. einem Jahr über den Fall des SV Wilhelmshaven: 2007 verpflichteten die Norddeutschen einen 19-jährigen Jungprofi, der neben der argentinischen Staatsangehörigkeit auch die italienische besitzt; daraufhin meldeten sich Atlético River Plate und Atlético Excursionistas, deren Jugendabteilungen der Neuzugang durchlief, und forderten € 157.500 – als Ausbildungsentschädigung, die ihnen laut FIFA-Statuten zustünden. Es begann ein niederlagenreicher Prozessmarathon vom Verbandsgericht, über das DFB-Bundesgericht, den CAS, die FIFA-Disziplinarkommission, das LG Bremen bis hin zum Bremer OLG.
Letzteres verkündete kurz vor der Jahreswende 14/15 ein (bis dahin unerwartetes) Urteil, dass dem SV Wilhelmshaven nunmehr wieder Hoffnung schenkt. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente nach sieben Jahren Kampf gegen den DFB und der FIFA heute durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen in vollem Umfang Recht bekommen haben. Es ist ein historischer Tag für mich“, bekundete SVW-Präsident Dr. Hans Herrnberger seine Freude auf der offiziellen Homepage des Vereins. Nach harten Strafen, die den „kleinen“ Verein seitens der Verbandsspruchkörper ereilten und letztlich bis zum Zwangsabstieg führten, ist eine „Revolution“ scheinbar greifbar nah. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit wankt. Ähnlich wie das OLG München im Fall Pechstein erachtete das OLG Bremen die Klage für zulässig. In Anlehnung an das Bosman-Urteil sah es zudem die EU-rechtlich manifestierte Berufsfreiheit berührt. „Transferentschädigungen erfüllen […] die Funktion des Ersatzes von Ausbildungskosten nur dann, wenn sie sich an den tatsächlich angefallenen Ausbildungskosten orientieren und nicht am Marktwert des fertigen Spielers“, so das Urteil.
Die Revision wurde eingelegt, sodass nunmehr der BGH zur Entscheidung berufen ist. Jedenfalls in Sachen Sportgerichtsbarkeit dürfte eine gewisse Standpunktparallelität zum Verfahren um Claudia Pechstein zu erwarten sein.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask