Warum der BVB in Sachen Sakho passiv bleibt

Doping

Ein neuer Dopingfall erschüttert die Welt des Sports. Dieses Mal trifft es (erneut) den Fußball und damit eine Sportart, bei der Doping nicht viel bringe, behaupteten jedenfalls in jüngerer Vergangenheit beispielsweise Jürgen Klopp, Mehmet Scholl und Robin Dutt. Diese These will scheinbar auch Darmstadt-Profi Sandro Wagner untermauern. Angesprochen auf den aktuellen Fall des Liverpool-Abwehrspielers Mamadou Sakho erklärte der Bundesliga-Torjäger: „Ich glaube nicht, dass Doping im Fußball ein großes Thema ist. Ich kenne alle meine Kollegen und ich denke nicht, dass Doping im Mannschaftssport viel hilft.“

Eine Gegenansicht vertritt u.a. der Anti-Doping-Experte Prof. Werner Franke: „In der zweiten Halbzeit wirken sich Epo und sogenannte Epo-Mimetika fantastisch aus. Die Spieler sind so gut wie in der ersten Hälfte. Keine Ermüdungserscheinungen mehr“. So oder so ähnlich auch im Fall Sakho? Mamadou Sakho, beinharter Verteidiger und Schütze des zwischenzeitlichen 3:3 gegen Borussia Dortmund im Europa-League-Viertelfinale, wurde positiv auf einen nicht erlaubten Fatburner getestet; und zwar schon nach dem Europa-League-Achtelfinal-Rückspiel gegen Manchester United. Gegen die Schwarz-Gelben kam der 26-Jährige sowohl im Hin- als auch im Rückspiel über die volle Spieldistanz zum Einsatz. Klingt ganz so, als wären genügend Anhaltspunkte gegeben, um Schritte gegen die Spielwertung(en) einzuleiten. Dennoch bleibt der Bundesligist passiv und akzeptiert das Ausscheiden.

Im Rudern etwa oder in der Leichtathletik hingegen wird das Wettkampfergebnis richtigerweise korrigiert. Im Fußball nicht. Einleuchtend ist zwar der Gedanke, dass Fußball ein Mannschaftssport ist und das Fehlverhalten eines Einzelnen vergleichsweise weniger ins Gewicht fällt. Indes zeigt nicht nur der Fall der Potsdamerinnen Stephanie Schiller, Christiane Huth, Jeannine Hennicke und Magdalena Schmude, die 2007 nachträglich mit WM-Bronze im Doppelvierer (Rudern) geehrt wurden, weil das Rennresultat des russischen Bootes aufgrund Dopings einer einzigen Athletin annulliert wurde, dass auch Mannschaftsdisziplinen einer Korrektur unterliegen. Warum dann nicht auch im Fußball?

Es scheint fast so, als würde die Fußballwelt nach den Korruptionsskandalen weitere Negativschlagzeilen vermeiden wollen. Totschweigen kann ein Mittel sein. Indes ist es dann aber auch nicht verwunderlich, wenn der Staat mit Anti-Doping-Gesetzen für die Glaubwürdigkeit des Sports ficht. Der (Fußball-)Sport ist dazu scheinbar nicht bereit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Eskalation bei EM-Quali-Spiel in Belgrad

Während die UEFA in der Regel darauf bedacht ist, politische Kontrahenten auf unterschiedliche Qualifikationsgruppen zu verteilen, fand der Zwist zwischen Albanien und Serbien offensichtlich keine Berücksichtigung. Beide Länder konkurrieren in der Gruppe I im Kampf um die begehrten EM-Startplätze 2016. Dementsprechend fand am Dienstagabend das erste von zwei angesetzten Begegnungen zwischen den Balkanstaaten statt. Und es kam, wie es hätte kaum schlimmer kommen können. Nach zahlreichen kürzeren Unterbrechungen fand die Partie ihren Höhepunkt, als in der 42. Minute eine Drohne samt einer sog. „Großalbanien“-Fahne ins Stadion in Belgrad schwebte. Daraufhin brach ein Chaos aus, Spieler schlugen aufeinander ein, gewaltbereite Fans stürmten das Spielfeld, die albanische Elf weigerte sich weiterzuspielen. Spielabbruch.

Die UEFA hat sowohl gegen den serbischen als auch gegen den albanischen Fußballverband umfangreiche Disziplinarverfahren eingeleitet. Ermittelt wird mitunter in Sachen Platzsturm, Zuschauerausschreitungen, mangelhafter Ordnungsdienst, Einsatz von Feuerwerksraketen, Weigerung weiterzuspielen und Zeigen der Flagge als „unerlaubtes Banner“. Die Verhandlungen vor der Disziplinarkammer wurden auf den 23. Oktober anberaumt.

Brisanterweise soll der Bruder des albanischen Regierungschefs die Drohne gesteuert haben. Laut Medienberichten sei er inzwischen festgenommen worden.

„Fußball sollte niemals für politische Botschaften benutzt werden. Ich missbillige zutiefst, was letzten Abend in Belgrad geschehen ist“, so FIFA-Boss Joseph Blatter via Twitter. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov

Verwirklicht Trikotzerreißen § 90a StGB?

Medienberichten zufolge soll Robert Harting eine Mail erreicht haben, in der ihm mit strafrechtlichen Konsequenzen angedroht werde, sollte er zukünftig sein Sporttrikot zerreißen. Harting, der sein Wettkampfshirt samt aufgesticktem Bundesadler nach internationalen Siegen planmäßig und zeremoniell zweiteilt, bezeichnet die Ankündigung des Unbekannten als „völlige[n] Schwachsinn“. „Da hat jemand Erfolg, einem anderen passt das nicht und dann wird angefangen, Dinge zu suchen und irgendetwas zu konstruieren.“

Ist das Trikotzerreißen tatsächlich strafbar? Ein Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) bringt Klarheit:

Nach § 90a StGB ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole strafbewehrt. Nach Abs. 2 „wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.“

Ein Beschädigen, gar Zerstören liegt zwar nahe. Zudem ist der Bundesadler auf der Brust von Harting auch öffentlich angebracht, denn dadurch ist er für jedermann sichtbar. Allerdings wird das vermeintliche Hoheitszeichen nicht auf Veranlassung einer staatlichen oder kommunalen Behörde auf dem Trikot des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) platziert. Stets entscheidend ist, ob im Einzelfall nach Art, Ort und Zweck der Verwendung die Eigenschaft als Hoheitszeichen erfüllt wird. Unseres Erachtens ist dies beim Trikotadler – ebenso wie bei einem als Festschmuck verwendeten Staatssymbol – nicht der Fall. Insoweit ist die Gelassenheit von Harting berechtigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Die Causa Rehm

Leichtathletik III

Die Sportwelt ist derzeit in Erwartung einer Grundsatzentscheidung. Grund hierfür ist Markus Rehm, unterschenkelamputierter Weitspringer, der bei der diesjährigen deutschen Meisterschaft nicht nur den ersten Platz belegte, sondern obendrein die vorgegebene Norm für die Nominierung zur Europameisterschaft erfüllte. Er sprang bei geforderten 8.05 Meter satte 8.24 Meter. Nunmehr ist der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) gefordert, den 25-jährigen Goldmedaillengewinner der Paralympischen Spiele von London zu nominieren. Entscheidend ist, ob Rehms Prothese zu den natürlichen Gegebenheiten der übrigen Sportler (ohne Handicap) vergleichbar ist oder ggf. einen Vorteil verschafft, der einen Start fragwürdig erscheinen lassen würde.

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, hat der DLV eine biomechanische Analyse der Sprünge von Markus Rehm angefordert. Geklärt werden soll, ob Rehms Karbonprothese ein unerlaubtes Hilfsmittel darstellt. Am Mittwoch soll das Team für die Europameisterschaft in Zürich vom 12. bis 17. August bekanntgegeben werden. In jedem Fall möchte Rehm auf juristische Schritte verzichten. „Ich habe keine große Lust, die EM-Teilnahme einzuklagen“, sagte der gebürtige Göppinger.

Für Vizepräsident Leistungssport des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) Karl Quade ist die Sache klar: „Ich sehe keinen Grund, warum er es nicht tun sollte. Er hat ihn springen lassen, ihn gewertet und als Deutschen Meister ausgezeichnet.“ In der Tat wirft die Vorgehensweise des DLV Fragen auf. Warum ließ er Rehm überhaupt starten? Was hat der DLV im Vorfeld versäumt? „Die Wettkampfregel 144 besagt, dass ein Sportler nur dann vom Wettkampf ausgeschlossen werden kann, wenn er einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil erlangt, zum Beispiel durch eine Prothese“, so Thomas Kurschilgen, DLV-Sportdirektor: „Das haben die Schiedsrichter in Ulm nicht eindeutig bewerten können, deshalb durfte er unter Vorbehalt starten.“

Scheint so, als hätte der DLV eine grundsätzliche Entscheidung aufgeschoben. Nun, da Rehm eine außerordentliche Leistung ablieferte, muss der DLV in einer größeren Dimension entscheiden – nicht nur vor deutschem, sondern vor internationalem Publikum.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask