Dynamo Dresden scheitert vor dem Ständigem Schiedsgericht

Dynamo Dresden ist mit seiner Klage gegen den Pokalausschluss für die Saison 2013/2014 gescheitert. Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen bestätigte die vorangegangenen Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 07. März 2013 sowie des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember 2012.

Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Die den Verein treffende harte Maßnahme ist nach Auffassung der Verbandsgerichte geeignet, erforderlich und angemessen. Diese Einschätzung liegt im Beurteilungsspielraum dieser Gerichte. Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass dieser Beurteilungsspielraum durch die Verbandsgerichte nicht überschritten wurde„, sagte Prof. Dr. Udo Steiner, Vorsitzender des Schiedsgerichts. Ausgangspunkt war das Pokalspiel der Dresdner gegen Hannover 96 im Oktober vergangenen Jahres. Bei der Partie kam es zum wiederholten Male zu gewalttätigen Ausschreitungen.

Mit dem Urteil des Ständigen Schiedsgerichts ist nunmehr der Rechtsweg in der Sportgerichtsbarkeit ausgeschöpft. Der Verein prüft offenbar, ob weitere Schritte im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit unternommen werden. Durch den Ausschluss müsste der Zweitligist auf 125.000 Euro Antrittsgeld sowie die Zuschauereinnahmen verzichten.

Dr. Steffen Lask