Anti-Doping-Prozess: Uni-Arzt weiter in U-Haft

Doping IV

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt derzeit gegen einen 38-jährigen Mediziner des Universitätsklinikums Ulm wegen Handels mit Doping. Medienberichten zufolge soll es sich beim Beschuldigten um eine Person handeln, die sich entschieden gegen Doping im Sport einsetze und seit 2012 gar der WADA beratend zur Seite stehe. Indes sollen in der Wohnung des Arztes Mengen an verbotenen Rohstoffen sichergestellt worden sein, die über denen des Eigengebrauchs lägen.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Memmingen hielt kürzlich am Beschluss zur Untersuchungshaft fest. „Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht“, § 112 Abs 1. StPO. Haftgründe sind etwa die bestehende Fluchtgefahr des Beschuldigten oder der dringende Verdacht, der Beschuldigte „werde Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken“. Die Verteidigung erklärte zwar, dass sich für sie eine Fluchtgefahr nicht erschließe. Welchen Haftgrund das Landgericht annahm, ist den Medienberichten, auf die wir uns ausschließlich beziehen können, jedoch leider nicht zu entnehmen.

Der Arbeitgeber des Beschuldigten hielt sich mit Stellungnahmen bislang weitgehend zurück. Man möchte jedoch kooperieren. „Wir unterstützen […] vollumfänglich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I“, so Jörg Portius, der Pressesprecher des Universitätsklinikums Ulm.

Der Straftatbestand des Handels mit Dopingmitteln betrifft das laufende Gesetzesverfahren um das Anti-Doping-Gesetz nicht, jedenfalls nicht unmittelbar. Nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG in Verbindung mit § 6a Abs. 1 AMG ist es bereits nach geltendem Recht verboten, Arzneimittel im Sinne des AMG in Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Bei Verwirklichung dieser Straftaten droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Gibt es den ersten Dopingfall in Sotschi?

Nach Medienberichten soll es einen deutschen Athleten betreffen, der positiv auf ein verbotenes Dopingmittel getestet wurde. Das wurde bereits am gestrigen Abend bekannt. Es soll sich um einen Sportler des Deutschen Skiverbandes (DSV) handeln. Zum DSV zählen mehrere Sektionen: Biathlon, Langlauf, Nordische Kombination, Ski alpin, Skicross, Ski-Freestyle und Skispringen. Noch heute soll die B-Probe geöffnet werden. Namen wurden nicht genannt. Und das ist auch gut so. Erst nach Öffnung und Untersuchung der B-Probe sollte die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die causa – erster Dopingfall in Sotschi – entwickelt. Wir werden berichten.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Radprofi begeht Selbstmordversuch

Der 22jährige belgische Radprofi Jonathan Breyne, der im kommenden Jahr für das Continental-Team To Win-Josan fahren soll, hat nach einem positiven Dopingtest einen Selbstmordversuch unternommen. Er war anlässlich der Tour of Taihu Lake in China auf das Dopingmittel Clenbuterol positiv getestet worden. Er soll nach Medienangaben eine Überdosis Schlafmittel genommen haben. Breyne wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und ist auf dem Weg der Besserung. Clenbuterol und Radsport – das kumuliert im Fall Alberto Contador. Immer wieder ist Clenbuterol Ausgangspunkt für die Verteidigung der Athleten, verunreinigte Lebensmittel seien der Grund für den positiven Dopingtest. Bedeutung erlangte in diesem Zusammenhang der Fall um den deutschen Tischtennisprofi Dimitrij Ovtcharov, der ebenfalls mit einem positiven Dopingtest aufgefallen war, nachdem er von einer Wettkampfreise aus China zurückkehrte. Ovtcharov wurde letztlich von allen Vorwürfen freigesprochen, trotz des im Sport geltenden Grundsatzes strict liability, wonach der Sportler grundsätzlich für jeden in seinem Körper nachgewiesenen (verbotenen) Wirkstoff Verantwortung trägt.

Bleibt abzuwarten, wie in dem vorstehenden tragischen Fall des Radprofis Breyne entschieden wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt