Spielerberater klagen gegen DFB

Die FIFA hat neue Richtlinien hinsichtlich der Beratung von Profispielern gesetzt und zwar zum Schutz der Spieler, insbesondere der minderjährigen Talente. So sollen unlautere Geschäfte seitens der Berater/innen und Beratungsunternehmen eingedämmt werden, denn letztlich sitzen die Manager und Vermittler gegenüber den meist aus geschäftlicher Hinsicht unerfahrenen Athleten am längeren Hebel. Versprochen werden steilgehende Topkarrieren. Spieler (m/w) werden transferiert wie Waren; Hintergrund ist nicht selten die (zumeist hohe) Provision des Geschäftsabwicklers. Oftmals leiden die Athleten , nicht selten auch der ein oder andere Verein. Im Ergebnis ist wohl der Fußballsport der Leidtragende.

Gerade deshalb sollen künftig mitunter Beratungsgespräche beim nationalen Verband – unter Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses – registriert werden. Zudem wurden gegenüber Minderjährigen Beratungshonorare ganz verboten. Die Kontrollmacht des Verbands geht sogar so weit, als dass auf Antrag die Transparenz der Beratungsinhalte eingefordert werden kann.

Diese Richtlinien hat der DFB umgesetzt. Prompt wurde laut Medienberichten seitens Rogon Sportmanagement ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Gerügt wird unter anderem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die einhergehende Beschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit.

Es bahnt sich ein langwieriger Konflikt mit großem finanziellen Hintergrund an. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Verhandelt werden soll vor dem Frankfurter LG bereits Ende April.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingsperre für Topsprinter Magakwe

Leichtathletik II

Simon Magakwe, der erste Südafrikaner, der die 100 Meter in unter 10 Sekunden bewältigen konnte, wird sowohl die im August anstehende WM in Peking als auch die Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro verpassen. Grund dafür ist eine laut Medienberichten „verweigerte“ Trainingskontrolle. Ob er sich tatsächlich geweigert oder lediglich nicht zur Kontrolle angetreten ist, ist unklar, aber auch irrelevant. Nach 2.26 der IAAF Anti-Doping Regulations (2011 Edition) ist nämlich der Athlet dafür verantwortlich, dass Trainingstests durchgeführt werden können; und das innerhalb von einer Stunde! Dort heißt es: „An Athlete in a Registered Testing Pool must specifically be present and available for Testing on any given day in the relevant quarter for the 60-minute time slot specified for that day in his Whereabouts Filing, at the location that the Athlete has specified for that time slot in such filing.“

Dieser Fall unterstreicht die umfassenden Atheltenpflichten hinsichtlich der Anti-Doping-Bemühungen des Weltsports. Magakwe gesellt sich damit – wenn auch mit Abstrichen  – zu „Mimi“ Kraus und Philipp Collin.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Doping hier, Doping da

Nach Valentin Iglinski wurde nunmehr auch dessen Bruder Maxim Iglinski des Dopings überführt. Maxim bestritt die diesjähre Tour de France und verhalf seinem Astana-Mannschaftskollegen Vincenzo Nibali zum Tour-Erfolg. Bleibt abzuwarten, wie die B-Probe ausfallen wird. Valentin verzichtete auf die B-Probe, gestand, wurde für vier Jahre gesperrt und vom Team Astana entlassen.

Auch beim Kampfsport wird gedopt. Die Wushu-Sportlerin Tai Cheau Xuen errang bei den Asienspielen die Goldmedaille. Allerdings wies ihre Urinprobe nach dem Wettkampf Spuren von Sibutramin auf. Daraufhin wurde die 22-jährige Malaysierin disqualifiziert und aus den Ergebnislisten gestrichen. Insoweit nichts Außergewöhnliches. Nun verweigert jedoch Malaysia die Rückgabe der Medaille. „Es besteht die Möglichkeit, dass ihre Probe vertauscht worden ist. Warum sollten wir also die Medaille zurückgeben?“, so der Delegationschef Danyal Balagopal. Der CAS muss entscheiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Aktuelle Dopingfälle

Doping

In den vergangenen Tagen kamen neue Dopingfälle ans Licht.

Relativ glimpflich ist der Leichtathlet Wallace Spearmon davongekommen. Er wurde für drei Monate aus dem Verkehr gezogen, nachdem er bei einem Meeting in Edmonton positiv auf das Corticoid Methylprednisolon, welches entzündungshemmend wirkt, getestet wurde. Die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) erklärte die ungewöhnlich kurze Sperrzeit damit, dass Spearmon die Substanz nicht zur Leistungssteigerung, sondern vielmehr aus medizinischen Gründen konsumiert habe. Die Sperre wurde rückdatiert und endet am 26. November 2014, sodass der US-Sprinter bereits bei den kommenden Hallenevents starten könnte.

Vergleichbar erträglich erscheint die vorläufige Suspendierung des Radprofis Diego Ulissi durch seinen Rennstall Lampre-Merida. Dem Italiener mit schweizerischer Fahrlizenz wurde nach der elften Etappe des diesjährigen Giro d’Italia Salbutamol im Organismus nachgewiesen. Sein Team betonte zwar, die positive Probe erkläre sich durch die Einnahme eines erlaubten Medikaments wegen einer Bronchienerkrankung, suspendierte den eigenen Fahrer dennoch, nachdem der Schweizer Radsportverband (Swiss Cycling) ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. In jedem Fall soll Ulissis Salbutamolwert 900 Nanongramm pro Milliliter über dem legitimen Grenzwert gewesen sein. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Deutlich härter hat es den Schwimmer Sergej Makov ereilt. Im Anschluss an ein Weltcuprennen in Moskau, bei dem er mit seinen Teamkameraden Weltrekord über 4 x 50 Meter Lagen holte, wurde er positiv auf das muskelbildende Anabolikum Ostarin getestet. Der Weltschwimmverband (FINA) sprach nun eine zweijährige Sperre aus. Damit dürfte er die Weltmeisterschaften 2015 im heimischen Russland verpassen. Der Weltrekord hatte im Übrigen lediglich eine Woche bestand.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Schuldspruch im Fall Pistorius

Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask