Adidas und Puma fechten derzeit einen Rechtsstreit aus, dessen Gegenstand eine Laufschuhtechnik ist. Konkret ringen die beiden Sportartikelhersteller um die Rechte an einer Schuhsohle, deren Besonderheit die Verwendung von eTPU-Kunststoff ist. Dieser Kunststoff soll eine spezielle Federung bewirken und so eine effektive Energieumsetzung fördern.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhalf Puma kürzlich zu einem Etappenerfolg. Ein Adidas-Antrag, der dem Konkurrenten vorgeworfen hat, die Technik kopiert zu haben, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Eine wettbewerbliche Eigenart konnte laut Medienberichten nicht festgestellt werden. Der Leiter des gewerblichen Rechtsschutzes bei Puma, Neil Narriman, zeigte sich dementsprechend erfreut: „Jetzt haben wir freie Bahn für unsere eigenen eTPU-Schuhe“. Adidas prüfe indes die nächsten Schritte und halte sich diese offen, gab eine Sprecherin des zweitgrößten Sportartikelherstellers der Welt bekannt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Um Felix Sturm machten kürzlich negative Schlagzeilen die Runde. Der amtierende Box-Superweltmeister im Supermittelgewicht (WBA) soll gedopt haben. Dies legt zumindest eine positive A-Probe nahe. Im Organismus des 37-Jährigen wurde laut Medienberichten die anabole Substanz Hydro-XY-Stanozolol gefunden, und zwar nach dem WM-Rückkampf gegen Fjodor Tschudinow. Sturm streitet die Dopingvorwürfe ab, will im Zuge dessen eine umfassende Auflistung über die zwölf Wochen vor dem besagten Kampf aufgenommenen Substanzen anfertigen lassen. Es wäre „nichts dabei, was den Befund erklären könnte“, so der Athlet.
Felix Sturm ist wie andere Profiboxer Mitglied im Bund Deutscher Berufsboxer (BDB). Damit unterliegt er dessen Regeln, die Dopingkontrollen lediglich nach Titelkämpfen vorsehen. Im Gegensatz zu Sportlern, die den NADA-Testpools zugehörig sind, unterliegen BDB-Mitglieder keinen Trainingskontrollen. Aus finanziellen Gründen, heißt es. Allein dieser Umstand, der die Fairness in Frage stellt, löst Bedenken aus.
Der Sachverhalt hat eine strafrechtliche Komponente. Das Anti-Doping-Gesetz gilt seit dem 18.12.2015. Danach ist das Selbstdoping im Spitzensport unter Strafe gestellt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Im Fall Sturm bleibt zunächst die B-Probe abzuwarten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das LAG Rheinland-Pfalz hat das erstinstanzliche Urteil im Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und Heinz Müller, das im März 2015 noch für Diskussionen sorgte, zurecht aufgehoben. „Der Vorsitzende Richter hat in überzeugender Weise begründet, warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports ein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen nach Paragraph 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge darstellt“, so die DFL. Eine Feststellung des Fortbestandes des Vertrages als unbefristetes Arbeitsverhältnis, das der ehemalige Bundesligatorwart anstrebte, blieb aus. Demnach dürfen Spielerverträge weiterhin befristet werden. Ein Umdenken bleibt dem Profisport in Deutschland (vorerst) erspart.
Das LAG kündigte allerdings schon an, dass die Revision zugelassen werde. So kann Heinz Müller ggf. eine Entscheidung des BAG herbeiführen. Ob dies überhaupt zur Debatte steht, ist derzeit unklar; zumal eine gütliche Einigung der Parteien im Raum steht.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Wir berichteten im Dezember 2011, dass Charles Friedek mit seinem Schadensersatzbegehren wegen der Nichtnominierung für Olympia 2008 gegen den DOSB in erster Instanz siegreich war. Das OLG Frankfurt am Main hob dieses Urteil im Dezember 2013 jedoch wieder auf; eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH gab einer nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde wiederum statt, sodass nunmehr vor dem höchsten ordentlichen Gericht verhandelt wurde; eine Entscheidung gab es gestern nicht.
Konkret geht es um 133 500 € für entgangene Start-, Sponsoren- und Preisgelder. Der 17-fache Deutsche Meister sprang kurz vor den Olympischen Spielen in Peking zweimal die vom DLV geforderte Weite von 17 Metern; allerdings in nur einem Wettkampf. Der DLV vertrat und vertritt offensichtlich bis heute die Ansicht, dass die Nominierungsweite von 17 Metern in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht werden müsste.
Einöde Entscheidung soll am 13. Oktober verkündet werden.
Dennis Cukurov /Prof. Dr. Steffen Lask
Der Prozess um Oscar Pistorius geht in die nächste Runde. Nachdem der „Blade Runner“ im September / Oktober vergangenen Jahres zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend an, gegen dieses Urteil Berufung einlegen zu wollen. So geschah es auch. Nunmehr verkündete Paul Myburgh, ein Sprecher des Obersten Gerichts, dass die Neuverhandlung im November diesen Jahres beginnen soll. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt.
Der ehemalige Paralympics-Star sitzt derweil im „Kgosi Mampuru II“-Gefängnis in Pretoria, Südafrika. Bereits im August könnte seine Haftstrafe in einen Hausarrest umgewandelt werden, so sieht es das südafrikanische Recht bei guter Führung vor.
Im bevorstehenden Prozess droht dem beinamputierten Sprinter eine Verurteilung wegen Mordes und damit 15 Jahre Haft.
Dennis Cukurov